Neue StVO nutzen
Seit Kurzem gilt eine neue, überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO), die nicht mehr eine konkrete Gefährdungslage benötigt, um Maßnahmen anordnen zu können. Damit gerne einmal an die Straßenverkehrsstelle wenden ;-) Siehe https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Projektinformation/Verkehr/Pop-up-Radwege/241007_Gutachten_StVO_Novelle_DUH.pdf