Es gibt ein Recht auf Bildung. Chancengleichheit für Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Einen hundertprozentigen Schutz vor Ansteckung wird es nicht geben..nicht vor Corona und nicht vor anderen ansteckenden Krankheiten.
Es sind bal Sommerferien, die Kinder gehen in die weiterführende Schule, neue Lehrer neue Schüler. Die Lehrer wissen nicht auf welchem Stand die Kinder sind, und die schwächeren kinder bekommen schlecht den Anschluss. Wenigstens jetzt noch bis zu den Sommerferien zur Schule lassen, auch wenn es nur wenige Stunden am Tag sind, aber es wird von einem Lehrer intensiver die Aufgaben erklärt, als zu Hause. Es kann nicht sein, daß wegen einer Schülerin, alle anderen nicht gehen dürfen, dann soll dieses Mädchen einfach zu Hause bleiben!.
Je mehr Lockerungen allgemein, desto mehr müssen die Grundrechte aller zur Beurteilung herangezogen werden. Kein Grundrecht gilt schrankenlos. Dem Wunsch der klagenden Schülerin nach körperlicher Unversehrtheit muss das Recht der anderen Kinder auf Bildung gegenüber gestellt werden. Wenn die Entscheidung des Gerichts ist, dass die Schulpflicht ausgesetzt wird, dann ist das ok. Aber es darf nicht pauschal bedeuten, dass die Schulen geschlossen bleiben, sondern dann muss der einzelne ein Wahlrecht haben. Der Staat aber hat die Pflicht, den Schulbesuch (unter Einhaltung der Hygiene) anzubieten!
Diese Schülerin klagt, da sie wiederum verpfilchtet wäre in die Schule zu gehen. In Deutschland gibt es Schulpfilcht und kein Schulrecht. Sie möchte aber gerne zu Hause weiterlernen. Die Wahl haben nur die Kinder die Familienangehörigen aus der Risikogruppe haben. So hat sie wahrscheinlich keine andere Wahl, nur gegen die Schulöffnung zu klagen. Prinzipiell sollten die Schulen weiterhin die Heimschulung anbieten, und für die Kinder die zurück wollen, sollte die Schule wieder eröffnet werden.
Wir leben in einem Rechtsstaat mit unabhängigen Gerichten. Was soll da eine Petition? Das Gericht über die Rechtslage belehren oder öffentlichen Druck ausüben? Das offenbart ein ein erschreckendes rechtsverständnis. Wenn die Klage unberechtigt ist, wird Sie abgelehnt, ist sie berechtigt, liegt das Problem nicht beim Kläger, sondern beim Land Hessen, daß es im zweiten Anlauf nicht geschafft hätte, eine grundrechtskonforme Wiederaufnahme der Beschulung zu organisieren. DIe Begründung zeigt außerdem, daß der Initiator die Klage und die dortige Argumentation nicht einmal kennt.