Pro Rad und Pro Fußgänger
Die Promenade ist eine öff. Verkehrsfläche die der Allg. zu Verfügung steht.Die StVO verpflichtet zur Einholung einer Erlaubnis, wenn es zu übermäßiger Straßenbenutzung kommt,z.B.Events.Diese soll in der Regel erteilt werden,außer wenn öff. Interessen entgegenstehen o. Menschen mit Behinderung beeinträchtigt werden.Eine Behinderung liegt dann vor,wenn der Verkehrsraum von min. 2,5m für Fußg. u. Radf. unterschritten wird.Eine Umleitung zw den Häusern über Privatfläche ist unzulässig,Haftung!?
Quelle: www.geh-recht.de/gemeinsame-geh-und-radwege.html