Für Schulen, die zu viele Anmeldungen haben, ist ein vorgezogenes Anmeldeverfahren vorgesehen. Warum hat der Schulträger / die Bezirksregierung diese vorgezogene Anmeldung hier nie durchgeführt, obwohl bekannt ist, dass die RSM seit Jahren einen so großen Zulauf hat. Zu so einem späten Zeitpunkt wären abgelehnte Kinder jetzt massiv benachteiligt, weil sie nicht mehr an den regulären Aufnahmen anderer Schulen teilnehmen können. Das verstößt gegen jeglichen Grundsatz der Gleichbehandlung.
Quelle: Schulgesetz / Grundgesetz