BUND-Stellungnahme, Umweltschutz
Die Tatsache, dass auf dem Grundstück eine Sportstätte eingerichtet worden war, ist schon als eine Aufweichung des Schutzes zu betrachten. Ursprünglich war gar keine Bebauung vorgesehen. Vor diesem Hintergrund muss die Stadt im Vergleich mit anderen Flächen ein höheres Schutzinteresse feststellen, das sich hauptsächlich aus der Verbindung der beiden Waldflächen südlich und nördlich der Fauststraße ergibt. Die Fragen des Umweltschutzes werden eingehend vom Bund für Umwelt und Naturschutz erörtert.