Artikel 3.1 GG
Die Bewohnerparkzonen widersprechen dem Artikel 3.1 GG. Bestes Beispiel dafür ist die Friedrich-Wilhelmstraße: Nr. 1 - 52 müssen zahlen, ab der Nr. 58 kostet es keine 200,-€ mehr, in der gleichen Straße ... Das ist absolut willkürlich und ein klarer Verstoß gegen oben genanntes Grundrecht.