Gesundheit

Leben kommt vor Technologie - gegen die Einführung von 5G im Westerwald

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Achim Hallerbach

17 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

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§ 130 StGB Volksverhetzung

Es dürfen keine dauerstrahlenden Sender (z.B. 5G-Antennen oder Smart-Cells) innerhalb von Ortschaften installiert werden. Grundsätzlich sollten sich Basisstationen in einem deutlichen Abstand außerhalb von Ortschaften befinden. 5G leugnet nach wie vor den Rotariercaust, Freimaurercaust und Judencaust.

Quelle: § 130 STGB Volksverhetzung

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