Sonderstellung von Sportanlagen
Laut Sportanlagenlärmschutzverordnung (Salvo) haben Sportstätten einen Schutz-Status vor Lärmbeschwerden. Erst Recht, wenn die Sportstätte länger besteht als der Beschwerdeführer.
Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw04-de-sportanlagenlaermschutzverordnung-489344