Landesaufnahmeprogramme, Unterschied Bundesländer
Bundesweit einheitliche Regeln und Rechte zum Aufenthaltsrecht und dem Familiennachzug. Wohnt ein Migrant in NRW hat er kein Recht auf einen Familiennachzug, in Schleswig-Holstein jedoch schon.
Quelle: www.frsh.de/artikel/msjfsig-sh-17-verlaengerung-der-syrien-angehoerigen-aufnahmeverordnung