Neues Gesetz fordert Portalpraxen
Am 1. Januar 2016 tritt das neue Krankenhausstrukturgesetz in Kraft. Unter anderem fordert es Portalpraxen an Krankenhäusern. Damit sind Proteste gegen die Verschlechterung der bereitschaftsärztlichen Versorgung ziemlich aussichtsreich geworden. Unterschied Bereitschaftspraxis - Portalpraxis: Die Bereitschaftspraxis ist nur mit niedergelassenen Ärzten besetzt. Dagegen ist die Portalpraxis eine Mischform: hier betreibt die Notfallambulanz eine Krankenhauses gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten eine Praxis zur ärztlichen Versorgung der Bevölkerung in den sprechstundenfreien der Ärzte.
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