Eine anteilige Erstattung ist schon sehr angemessen. Warum soll die Allgemeinheit den Sonder-Wunsch des Einzelnen bezahlen? Da kann das Kind ja auch in Berlin zur Schule wollen oder möchte mit dem Taxi fahren. Und in Ihrem Fall, wenn beide Eltern dort arbeiten, kann die Mitfahrt zur Schule auch organisiert werden.
Quelle: Wünsche kosten Geld