Für ein 15€ Bußgeld erst die Einkünfte des Beschuldigten zu prüfen ist bürokratisch zu aufwändig (Kosten übersteigen sehr wahrscheinlich die Bußgeldhöhe).
Bei echten Straftaten oder schwerwiegenden OWis wird das schon gemacht. Einkommen ist zudem kein Maßstab für finanzielle Verhältnisse, wie z.B. bei Kindern reicher Eltern.