Im Brandschutzbedarfsplan steht das die Feuerwehr schon heute nicht die Schutzziele erreicht. Nach gängiger Rechtsprechung handelt ein Fahrer von Einsatzfahrzeugen auch mit Sonder- und Wegerechte ab 50% Geschwindigkeitsüberschreitung grob fahrlässig. Ein Fahrer der nicht grob fahrlässig handeln möchte fährt dann mit 45 Km/h (30+50%) statt mit 75 Km/h (50+50%). Bei mir wird das Schutzziel 1 jetzt schon nur in 46% der Fälle erreicht. Das soll sich nicht weiter verschlechtern.
Quelle: Brandschutzbedarfsplan Bonn: bonn-archiv.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1152139.pdf