UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie zeigt, was die bestehenden Menschenrechte für Menschen mit Behinderung bedeuten und wie sie in den unterschiedlichen Bereichen unserer Gesellschaft umzusetzen sind. Das Recht auf Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist das zentrale Menschenrecht. Das bedeutet: Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, um ?dabei? sein zu können, sondern wir müssen alle gesellschaftlichen Bereiche seinen Bedürfnissen entsprechend anpassen und öffnen. Niemand darf ausgegrenzt werden.
Quelle: Hubert Hüppe. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. <a href="http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf" rel="nofollow">www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf</a>