Leitlinien der Fachgesellschaften beachten
Das Rettungsdienstpersonal ist nicht für die Betreuung heimbeatmeter, intensivpflegebedürftiger Patienten ausgebildet. Deren Qualifikation entspricht nicht den ärztlichen Leitlinien. Die Ladungssicherung in den DIN-Fahrzeugen des Rettungsdienstes genügen nicht den Anforderungen an den Transport des mitgeführten Equipments. Die genannten Befestigungen reichen nicht aus, um sämtliches Equipment ausreichend zu verlasten. Bislang ist kein Gutachten bekannt, das eine sichere Transportdurchführung durch den Rettungsdienst bestätigt.
Quelle: S2 – Leitlinie der DGP zur außerklinischen Beatmung, § 22 StVO