Bildung

Für eine zukunftsweisende Reform des BAföGs, jetzt!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

29.840 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Behinderung

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention: In signifikantem Maße gesundheitlich beeinträchtigte Menschen können ihren Lebensunterhalt (neben einem Vollzeitstudium!) oftmals nicht aus eigener Kraft erwirtschaften. Wohingegen Gesunde im Regelfall nebenbei jobben gehen können, ist das Behinderten oftmals gar nicht oder deutlich eingeschränkt möglich. Daraus entsteht eine existenzielle Bedrohung, wenn dann z.B. ihr Bafög wegfällt, weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben. Sie werden über den Entzug des Existenzminimums zum Ausbildungsabbruch genötigt.

Quelle: L.

4.4

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Zitat aus der Revisionsbegründung des die Klägerin, die wegen des Bafög-Satzes derzeit vor BVerwG/BVerfG klagt, vertretenden Anwalts J. Schaller: "Auch ausbildungsförderungsrechtlich ist die Klägerin gehalten, das Studium zügig und zielstrebig zu betreiben. [...] Hieraus folgt, dass auch ausbildungsförderungsrechtlich eine Erwerbsarbeit neben dem Studium nicht gefordert werden kann und überobligatorisch ist." Insofern ist fraglich, ob von Studierenden im Allgemeinen oder im Speziellen (behinderte, pflegende usw.) erwartet werden darf, nebenbei - zu 35-40 h Studium - erwerbstätig zu sein.

Quelle: www.recht-auf-studienplatz.de/m/20190228%20BVerwG%20Revisionsbegru%CC%88ndung%20anonym.pdf

4.2

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Oft missverstanden - Studieren ist kein Privileg, sondern eine Ausdrucksform der grundgesetzlich verbrieften freien Berufswahl. Wer seine Neigungen im hochschulischen Bereich erkennt, muss studieren können. In einem reichen Land wie Deutschland darf Studieren nicht an der Studienfinanzierung scheitern! Das Bafög muss mehr Menschen erreichen - insbesondere jene, die derzeit durch jedes Sicherungsraster fallen und sich nicht vollumfänglich selbst helfen können - zB Behinderte, Pflegende, zur Nebenerwerbsarbeit Gezwungene, ehemalige Studienabbrecher, in mehrfacher Hinsicht Benachteiligte usw.

Quelle:

4.2

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Gesundheitlich beeinträchtigte Menschen müssen oftmals länger studieren als Nichtbeeinträchtigte (NB). Das ist bereits für sich genommen ein Nachteil gegenüber NB - z.B. hinsichtlich Familienplanung und späterer Rente. Doch nicht selten wird ihnen das Studieren zusätzlich erschwert, indem ihnen frühzeitig das Bafög versagt wird. "Behinderte" Menschen, die langsamer im Studium vorankommen, tragen im Bafög die Beweislast dafür, dass ihre Behinderung der alleinige Grund für ihre Studienverzögerung ist. Können sie das nicht beweisen, wird ihnen das Bafög irreversibel gestrichen.

Quelle: Der Bafög-Anspruch entfällt nicht nur für diese, sondern für jede hochschulische Ausbildung, und zwar auf Lebenszeit.Behinderte Menschen, die eingeschränkt leistungsfähig sind, werden somit aus dem Studium (und in "neigungsfremde" Berufsausbildungen und Werkstätten für behinderte Menschen) gedrängt.

4.2

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"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss [...]" "Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu,ist dem Grunde nach unverfügbar [...]" Diese Aussagen des BVerfG stehen in eindeutigem Widerspruch zur Bafög-Gesetzgebung und -Rechtsprechung.Insbesondere ist nicht nachvollziehbar,wie die vollständige Versagung von Bafög ("zu später" Fachwechsel, kein Leistungsnachweis usw.), ohne dass nachrangige Existenzsicherungssysteme existieren, gerechtfertigt werden können soll.

Quelle: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10 -, Rn. 1-114 / BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019 - 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225

4.2

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Höhe des BAföG, Elternunabhängigkeit

Studierende sind zunehmend in einer prekären Lage: Mietkosten explodieren, gerade für WGs, Semestertickets werden immer teurer und die Spielräume im Studium immer kleiner. Eine riesige und wachsende Gruppe von Studis können weder BAföG beziehen, noch verdienen ihre Eltern wirklich genug, um sie ausreichend zu unterstützen. Es reicht nicht mehr, an ein paar Stellschrauben minimal zu drehen. Die Gesamtlogik des BAföG muss überarbeitet werden! Die Förderung muss an die Studierenden geknüpft sein, nicht an deren Familie. Es sind erwachsene Menschen!

Quelle:

4.2

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Krankenversicherung: Ab 25 (z.B.) fallen Beiträge zur stud. Krankenversicherung (KVdS) an. Deren Höhe bemisst sich am Bafög-Höchstsatz: Steigt dieser, steigen die KV-Beiträge anteilig, und zwar für alle. Derzeit ca. 110-120€. Eine hohe Belastung für die, die keinen Bafög-Anspruch haben. Und ungerecht: Wer nicht studiert, darf sich über einen Teilzeitjob mit >450€ bequem für ~40€ mtl. kranken-und pflegeversichern. Wer studiert, darf das aufgrund des "Werkstudentenprivilegs" nicht; Stattdessen wird ein fiktives Einkommen in Höhe des Bafög-Höchstsatzes unterstellt und die KVdS-Pauschale verlangt.

Quelle: Ab 30 sinds dann >200€ monatlich.

4.0

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Rundfunkgebühren: Ohne größere Probleme gibt es nur für die Studierenden eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, die Bafög beziehen. Die vielen, die z.B. wegen starrer Altersgrenzen oder mangelnder Leistung infolge beeinträchtigungsbedingter Studienerschwernisse, Erziehungs- oder Pflegeaufgaben frühzeitig aus der Bafög-Förderung fallen, sind nicht nur gezwungen, ihren Lebensunterhalt ohne Bafög zu bestreiten, sondern müssen zusätzlich Rundfunkbeiträge bezahlen, obwohl sie oftmals (deutlich) weniger Einkommen und Vermögen haben als Menschen im Bafög- oder ALG-II-Bezug. Das bedingt Existenznot.

Quelle:

3.8

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Kriterien & Ansprüche

Ob mit Beeinträchtigung oder nicht. Den Anspruch an ein finanziell gesichertes Leben als Studierender soll gewährleistet sein. Einzig und allein sollen Kriterien die Noten und Gestaltung des Studiums sein. Und nicht die finanzielle Lage der Eltern und oder das eigene Alter. Die verlangte Lebensschablone war auch schon damals nicht richtig. BAföG sollte mit Leistung, Ehrenamt, eigene familiäre Situation gekoppelt werden und daran sollen sich Rückzahlungskonditionen orientieren. Sodass auch ein Mensch 30+ seine Karrierechancen überdenken kann ohne Existenzängste und Beeinträchtigung der Familie.

Quelle:

2.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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In meinen Augen öffnen diese Forderungen Tür und Tor, um BAföG auszunutzen. Einige der Forderungen finde ich gut und richtig (z.B. den Wegfall der Altersgrenze oder die Entkopplung vom elterlichen Einkommen), anderer gehen zu weit. Abschaffung von Leistungsnachweisen? Bei aller Liebe, um BAföG zu behalten muss man bis zum 3. Semester 40 CP nachweisen. Im 1. Semester gibts schon 30.

Quelle:

1.4

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