Behinderung
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention: In signifikantem Maße gesundheitlich beeinträchtigte Menschen können ihren Lebensunterhalt (neben einem Vollzeitstudium!) oftmals nicht aus eigener Kraft erwirtschaften. Wohingegen Gesunde im Regelfall nebenbei jobben gehen können, ist das Behinderten oftmals gar nicht oder deutlich eingeschränkt möglich. Daraus entsteht eine existenzielle Bedrohung, wenn dann z.B. ihr Bafög wegfällt, weil sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben. Sie werden über den Entzug des Existenzminimums zum Ausbildungsabbruch genötigt.
Quelle: L.