Kindeswohlgefährdung
Der pensioniere Richter Hans-Christian Prestien sieht in Testpflicht, Maskentragen und Abstandhalten an Schulen eine ganz klare Kindeswohlgefährdung, gegen die man zB mit einem Verfahren nach § 1666 BGB oder Strafanzeigen vorgehen kann. Wer immer noch glaubt, sich mit manipulierten Masken oder zu Hause stattfindenden Corona-Tests durchschummeln zu können, dem sei gesagt, dass die Schlinge um den Hals immer enger wird. Spätestens wenn es darum geht, dass Kinder nur noch nach COVID-19-Impfung zur Schule dürfen, sollten die Prioritäten klar sein: Kinder schützen statt das System am Laufen lassen