Dieses rechtswidrige Verhalten der Bäderbetriebe lässt sich auch nicht mit der Vertragsfreiheit nach BGB vereinbaren. Gerade weil es sich bei den Berliner Bäderbetrieben um eine Kommunale Einrichtung handelt, sollte eine solche Einrichtung wert auf Inklusion legen und dbzgl. mit gutem Beispiel vorangehen. Die Petenten haben gut daran getan, diese Petition auf den Weg zu bringen.
Quelle: