Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der erfolgreichen Integration. So ein Gesetz existiert im Aufenthaltsrecht. Wir wollen nichts, was illegal oder gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
In der Ukraine gab es lediglich einen bewaffneten Konflikt im östlichen Bereich. Wenn man aus dieser Region stammt hätte man also gut und gern in den weitaus grösseren Teil der Ulkraine umziehen können, in der kein Konflikt herrschte. Man zog es vor, jedoch vor, fast 2000 km westlich ein neues Leben beginnen zu wollen. Man nennt das Migration, mit Asyl hat das nicht zu tun. Also ausreisen oder abschieben. Falls man hier arbeiten möchte, einen Antrag auf ein Arbeitsvisum stellen. Das Asylrecht DARF nicht weiter ad absurdum gestellt werden!