Rechtsbeugung ???
Für das Elbe Areal existiert eine rechtskräftige Veränderungssperre. Trotzdem darf die Bietigheimer Wohnbau Abbrucharbeiten durchführen. Hier erlaubt die Mutter (Stadt Bietigheim) ihrer Tochter (Bietigheimer Wohnbau) was sie jeden anderen Grundstückseigner verbieten würde. Der Vorgang grenzt an Rechtsbeugung!!!
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