Mindestabstände
Der Siedlungsabstand von 750m ist in dem derzeit gültigen Regionalplan festgelegt und wird eingehalten. Der Erlaß des Innenministeriums läßt das ausdrücklich zu. Bitte lesen. Unabhänig davon kann man über Abstände streiten. Am besten die Bewohner schließen sich zusammen und beteiligen sich unter Vorzugskonditionen an dem Projekt. Wolfgang Daniels, unbeteiligter Sachverständiger
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