Bildung

Eine faire Finanzierung für Niedersachsens Waldorfschulen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Das Niedersächsische Kultusministerium

12.898 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 25.10.2018
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Es geht darum, dass Eltern das Recht auf freie Schulwahl für ihr Kind haben, unabhängig der Besitzverhältnisse. Jeder soll das Recht haben die passende Pädagogik auszuwählen. Die Ersatzschulen sind in Niedersachsen aber viel zu schlecht finanziert, damit Schulgeld wesentlich gesenkt werden kann.

Quelle:

3.8

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Steuer für staatl. Schulen sind ok, für anderen Schulen aber nicht?

Die Eltern von Waldorfschülern sind Steuerzahler wie alle anderen auch. Warum ist es völlig normal, dass von diesen Steuern die staatlichen Schulen bezahlt werden, die Schulen in freier Trägerschaft aber nur mangelhaft unterstützt werden. Die Eltern zahlen also doppelt! Einmal für die Schulen, die sie nicht in Anspruch nehmen und zusätzlich für die Schulen in freier Trägerschaft. Das nenne ich mal echt unfair!

Quelle:

3.7

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Kritisierung der Waldorfschulen.Pro Petition!

Waldorfschulen fördern jedes Kind bis zum Abschluss wie der Schüler/die Schülerin es benötigt.Nicht alle Aktionen der Schulen mögen Ihnen notwendig vorkommen ( immer wieder kritisiert: das "Seinen Namen tanzen"), aber an Waldorfschulen werden die Schüler wenigstens unterstützt statt nur Wissen "rein zu prügeln". Unterstützen Sie bitte diese Petition um den Waldorfschulen noch besser eine individuelle Unterstützung der Schüler zu ermöglichen! Danke.

Quelle: Eigene Erfahrung

2.7

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freie und bezahlbare Schulwahl für alle Kinder

da Deutschland in Sachen abwechlungsreiche Bildungslandschaft und freie Schulwahl den anderen europäischen Staaten weit hinterher hinkt und jede Art des Unterrichtens und ebenso jede Art der Schulen für alle Kinder zugänglich sein sollte. Und hört auf Waldorfschulen auf "Wir können unseren Namen tanzen" zu beschränken. Die Prioritäten sind gottseidank nicht stumpfes Einpressen des Wissens in Höchstgeschwindigkeit und dabei die Höchtsbenotung erhalten. Es ist viel mehr als das. Schubladendenken war gestern.

Quelle:

2.5

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1. Freie Schulen sind keine gewinnorientierten Privatschulen, sondern gemeinnützige Elternvereine. 2. Das Grundgesetz stellt Freie Schulen den staatlichen gleich, aus der Erfahrung des Nationalsozialismus. 3. Die Finanz-"hilfe" ist von Land zu Land willkürlich und unterschiedlich. Damit wird das Grundgesetz nur ungenügend umgesetzt. 4. Schulgeld wird nur erhoben, weil es sonst nicht reicht, die Lehrer zu bezahlen. Keine Waldorfschule gibt mehr Geld aus als vergleichbare Staatsschulen, eher weniger. 5. Waldorfeltern zahlen Steuern und erwarten ihren gerechten Anteil davon für ihre Kinder....

Quelle:

2.1

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Recht auf Bildung und Persönlichkeit

Jeder, also auch Schüler, haben das Recht auf § 2 unseres Grundgesetzes (Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit). Ich selber konnte auf 3 staatlichen Schulen und auf einer staatlich subventionierten, evangelischen Schule lernen, dass dies nicht erwünscht ist, sondern pünktlich zu funktionieren im "freien Westen". Ich muß bestätigen, dass auf der KGS hingewiesen wurde, dass es dabei häufig zu Psychokrankheiten kommt. Auch beobachte ich, dass die Kinder am Anfang mit Freude zur Schule gehen und es sich dann rapide ändert. Bei freien Schulen macht Lernen auch später Spaß.

Quelle:

1.3

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Bei uns in Ungarn drohte es sogar, die Finanzierung der freien Schulen aus dem staatlichen Budget völlig ausgestrichen zu werden. Erst im letzten Moment hat der ungarische Waldorf-Verbund zumindest diese Maßnahme verhindern können. Bei uns droht es immer, dass Gesetze im Nu(!) verfasst und noch während der Nacht verabschiedet werden, um Interessenvertreter der Gegenpartei auszuspielen. Noch dazu liegt bei uns der staatlich vergebene Geldanteil erst bei 40%. Dies sollte unbedingt erhöht werden, aber seit dem Rücktritt von Z.Pokorni, der selbst Waldorfvater war, scheint dies unmöglich.

Quelle:

0.0

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evtl. Aussicht auf Mehreinnahmen durch Schulgelder, trotz ggf. erhöhter Finanzhilfen

Wenn Privatschulen vom Steuerzahler hohe Finanzhilfen und von Eltern hohe Schulgelder fordern und erhalten dürfen, dann können sie mit Einnahmen, die nach Deckung der Kosten für den normalen Schulbetrieb verbleiben, auch Zusatzangebote u.a. Ziele finanzieren. Siehe das v. d. Friedrich-Naumann-Stiftung am 31.7.2017 veröffentlichte Rechtsgutachten "Das missverstandene Sonderungsverbot ...." v. Prof. Brosius-Gersdorf. S.a. rbb24-Artikel https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/07/gutachten-schulgeld-privatschulen-keine-obergrenze.html . U. das i. A. d. LAG d. RSS u. FWS Nds. erstellte G.

Quelle: www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf , kreiselternrat-celle.de/wp-content/uploads/2016/11/Rechtsgutachten-Schulaufsicht-C3BCber-Schulen-in-freier-TrC3A4gerschaft-in-Nds-von-Frau-Prof-Brosius-Gersdorf.pdf

0.0

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Artikel 7 Grundgesetz sagt eigentlich alles (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Die staatlichen Finanzhilfen dienen NICHT der Vermögensbildung!

Bevor über geforderte staatliche Unterstützung entschieden wird, darf der Staat und Steuerzahler sicher erwarten, dass auch diese Leistungsempfänger zunächst Auskünfte über ihre Einnahmen (Elternbeiträge) und eigene Eigenleistungen/Vermögen geben! Staatliche Unterstützung gibt es nur für Bedürftige! (siehe BVerwG). Ist das geschehen? Oder wurden/werden diese Daten - wie in Berlin - verweigert?* Berliner Zeitung am 12.5.2017. Gibt es auch in Niedersachsen die - unbeachtete - Regel, dass Geschwister-Rabatte nur bei nachgewiesener Bedürftigkeit und auf Antrag gewährt werden?

Quelle: www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/vii-c-7166/ Rn. 18,19,20. 12.5.2017 BZ Privatschulen verweigern Angaben BerlinerZeitung268861 70 , Drs. 18-10783: joschka-langenbrinck.de/wp-content/uploads/sites/4/2017/04/S18-10783.pdf

2.9

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Spricht das für Waldorfschulen? Kaum Rechte für Schüler und Eltern?

Zitat: "..An freien Schulen hingegen haben Eltern und Schüler kaum verbriefte Rechte, es kann ohne konkrete Angaben von Gründen gekündigt werden. ....mögliche Nebeneffekt: Eltern, die Kritik üben, können besser diszipliniert werden." "Das gilt auch für Waldorfschulen. „Alles andere wäre rechtlich sofort angreifbar“, sagt Detlef Hardorp, der Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg. Würden Eltern den Schulvertrag aufkündigen, führen einige Waldorfschulen ein sogenanntes Exit-Gespräch, um die Gründe für die Abmeldung zu erfahren." – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2017

Quelle: www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706

2.9

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Warum fehlt im Wikipedia-A. "Waldorfschule" beim Schulgeld d. Hinweis auf das Sonderungsverbot?

Der Wikipedia-Artikel "Waldorfschule" ist ein gutes Beispiel für die Frage: Warum fehlen von Waldorfschulen transparente Auskünfte über die Schulgeldordnungen und Einkünfte? Kann es sein, dass Waldorfschulen längst mehr Geld zur Finanzierung des anzubietenden "gleichwertigen Pflichtschulbetriebes" zur Verfügung steht, als den staatlichen Schulen? Freie Schülerwahl, mehr Geld, geringere Personalkosten? Sind solche Wettbewerbsvorteile gerecht? Sind Waldorfschulen eins von vielen möglichen Beispielen, für die vom WZB festgestellte Missachtung des Sonderungsverbotes? *u.a. Privatschulen

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Waldorfschule#Schulgeld_und_der_festgestellte_Versto.C3.9F_gegen_das_Grundgesetz_.28Sonderungsverbot.29 , www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz

2.0

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Der Staat zahlt längst mehr staatliche Finanzhilfen, als er lt. Rechtsprechung müsste:

Aus der Info 143a v. 6.9.2011 der LAG der FWS Hessen: "...Die Höhe der staatlichen Finanzhilfe ist nicht gesetzlich definiert. Die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt nur, dass der Bestand des freien Schulwesens in einem Land gesichert ist, was schon beim Überleben lediglich einer freien Schule gewährleistet wäre. ...". S.a. Bundesverwaltungsgericht am 21.12.2011 - 6 C 18/10 Rn. 26 oder Bundesverwaltungsgericht am 22.9.1967 - VII 71/66 Rn. 18 !

Quelle: BVerwG 22.9.1967 Rn. 18: www.jurion.de/urteile/bverwg/1967-09-22/vii-c-7166/ , www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=141211U6C18.10.0

1.7

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Hohe Schulgelder trotz hoher Finanzhilfen , s. z.B. Hessen

Die Finanzierung und Förderung von Privatschulen erfolgt zu Lasten der staatl. Schulen, die noch von der Mehrheit der Schüler besucht werden! Warum also, sollte diese Mehrheit ein Interesse daran haben, denjenigen, die sich von ihr absondern wollen, immer mehr Geld zu geben? Abgesehen davon: Privatschulen werden sich ihre Schüler immer aussuchen! (Recht auf freie Schülerwahl). Und solange die Behörden mehr Schulgeldeinnahmen zulassen, als für den anzubietenden Pflichtschulbetrieb notwendig wäre, erfolgt und lohnt sich auch eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern"!!

Quelle: starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf , www.agfs-hessen.de/resources/PM_Ersatzschulfinanzierung.pdf

1.3

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Finanziert der Steuerzahler auch Waldorfschulen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte?

Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 17.11.2016: "Würde man das Grundgesetz ernst nehmen, müsste Schloss Salem geschlossen werden". Gilt das auch für andere? Muss das nicht erst ausgeschlossen werden, bevor der Steuerzahler noch mehr Geld in Schulen investiert, die es eigentlich gar nicht geben dürfte? Will der Staat sich mit Schulen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, "von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten"? siehe BVerfGE 75,40 Rn79, und LEB BaWü, lt. Rn 95 i. StGh-Urteil https://openjur.de/u/857446.html

Quelle: www.sueddeutsche.de/bildung/2.220/schule-bei-der-kontrolle-von-privatschulen-missachten-die-bundeslaender-das-grundgesetz-1.3254758 , www.tagesspiegel.de/wissen/studie-des-wissenschaftszentrums-berlin-bei-privatschulen-ist-soziale-selektion-programm/14873874.html

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Noch mehr Geld? Erst muss allen, auch den Eltern, eines klar sein ...

"Die Mehrheit der Länder konkretisiert das Sonderungsverbot nicht .... Für Genehmigungsbehörden und Schulträger ist somit nicht klar, wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können."* Falls der Staat die Schülerkosten trotzdem zu 100 % übernehmen sollte, was würde sich an den Schulgeldregelungen** ändern? Bestimmt gar nichts, da FWS immer mehr Geld als andere brauchen. Siehe z.B.Siegen,NRW. *https://web.archive.org/web/20170602112439/http://www.erziehungskunst.de/nachrichten/wissenschaft/privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz/?tx_ttnews%5Bpointer%5D=1

Quelle: **https://fragdenstaat.de/anfrage/ersatzschulen-zb-waldorfschulen-staatliche-finanzhilfen-und-geduldete-schulgelder-und-sonderungsverbot/

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Steuerverschwendung vermeiden! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! -

Der Bund der freien Waldorfschulen weiß: "Für Genehmigungsbehörden und Schulträger ist somit nicht klar, wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können."* Dieses Unwissen kann nur mit einer rechtlichen Überprüfung erfolgen, welchen Einkommen welche Eigenleistungen zugemutet werden können. Vielleicht müssen die Schulgelder auch NUR ANDERS gestaffelt und kontrolliert werden, als dies bisher geschieht. Andere Bundesländer zeigen, dass das Ziel "keine Sonderung fördern" mit hohen Finanzhilfen nicht erreicht wurde.* Grenzen und Kontrollen sind notwendig!

Quelle: *http://www.erziehungskunst.de/nachrichten/wissenschaft/privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz/?tx_ttnews%5Bpointer%5D=1 ,*hohe Schulgelder trotz hoher staatl. Zuschüsse: www.welt.de/regionales/nrw/article152258787/Privatschule-kassierte-trotz-Schulgeld-Zuschuesse.html

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