Finanziert der Steuerzahler auch Waldorfschulen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte?
Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 17.11.2016: "Würde man das Grundgesetz ernst nehmen, müsste Schloss Salem geschlossen werden". Gilt das auch für andere? Muss das nicht erst ausgeschlossen werden, bevor der Steuerzahler noch mehr Geld in Schulen investiert, die es eigentlich gar nicht geben dürfte? Will der Staat sich mit Schulen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte, "von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten"? siehe BVerfGE 75,40 Rn79, und LEB BaWü, lt. Rn 95 i. StGh-Urteil https://openjur.de/u/857446.html
Quelle: www.sueddeutsche.de/bildung/2.220/schule-bei-der-kontrolle-von-privatschulen-missachten-die-bundeslaender-das-grundgesetz-1.3254758 , www.tagesspiegel.de/wissen/studie-des-wissenschaftszentrums-berlin-bei-privatschulen-ist-soziale-selektion-programm/14873874.html