falun
Ich sehe kein Problem darin diese Dame nicht abzuschieben. SIe muss eine strikte Auflage erhalten : Verbot der Mission, Verbot der Veröffentlichung von FalunGong Gedankengut. Eine Sekte dieser Art wollen wir hier nicht haben. Das ist auch schon alles. Zuwiderhandlung heißt Bußgelder. Sie darf sich hier im Land frei bewegen ansonsten. Gleichzeitig muss ihr verdeutlicht werden daß die Abschiebung die unmittelbare Inhaftnahme - mit unbekannter Weiterentwicklung und sozusagen damit auch "rechtsfreier" willkürlicher Freiheitsentzug durch die chinesischen Behörden zur Folge hätte.
Quelle: eigenes WIssen