Kultur

Die Freiheit der Kunst schützen!

Petition richtet sich an
Kulturstaatsministerin Claudia Roth
218 Unterstützende 215 in Deutschland
22% von 1.000 für Quorum
218 Unterstützende 215 in Deutschland
22% von 1.000 für Quorum
  1. Gestartet 05.05.2024
  2. Sammlung noch 18 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Es ist mittlerweile eine übliche Methode, Veranstalter unter Druck zu setzen, um z. B. geschlossenen Vereinbarungen oder Verträge aufzulösen und damit eine Veranstaltung zu "canceln". Derartige Aktivisten treten in die Rolle eines Zensors, auch wenn die übliche Definition von "Zensur" eine andere ist. Das Ergebnis ist gleich, wenn nicht sogar das Selbe.Dem muss man entgen treten.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Privat nicht jedem ein Forum zu bieten, ist keine "Zensur"

Herrn Wenzels Äußerungen mögen vom Grundgesetz gedeckt sein, aber das Recht des Veranstalters, nicht jeder Art von Auftritt ein Forum zu bieten, ebenso. Zensur üben Staaten aus, nicht Privatrechtssubjekte. In der BRD eine DDR-ähnliche Zensur zu konstatieren, wie er es desöfteren tut, ist zumindest unverschämt. Wer u.a. mit solchen grenzwertigen Thesen (siehe Quelle) provoziert, darf auch kein großes Entgegenkommen von anderen erwarten.

Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Hans-Eckardt_Wenzel

4.0

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Freiheit der Kunst heißt lediglich: Keine Bestrafung

Was Freiheit der Kunst bedeutet, hat Danger Dan mit seinem Lied "Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt" vorgeführt. Ob die darin enthaltenen Äußerungen auch von der (weniger weitgehenden) Meinungsfreiheit gedeckt gewesen wären oder ob jemand, der so etwas sagte, vor Gericht den Beweis erbringen müßte, dass das Gesagte wahr wäre, ist Auslegungssache (Tatsachenbehauptung oder lediglich Meinungsäußerung?). Freiheit der Kunst begründet aber keine Rechte gegenüber Veranstaltern.

Quelle: www.youtube.com/watch?v=mFML30AQuT8

2.5

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