EU-Verordnung
Weil das Argument der Unteren Naturschutzbehörde, man müsse aus rechtlichen Gründen die Tötungen vornehmen lassen, offenbar unwahr ist. Leicht zu recherchierende Regelungen - siehe hier: https://www.nutria-info.com/wissenswertes/eu-verordnung-ias/schriftverkehr-eu-verordnung/ - wurden offensichtlich (vorsätzlich ?) nicht berücksichtigt !
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