Nur weil man sich aktiv in einem Verein einbringt, rechtfertigt dieses nicht den Aufenthaltsstatus in einem Land. Wir Deutsche fahren nach Marokko in den Urlaub, demnach kann die Situation in diesem Land nicht so dramatisch sein. Persönlich vielleicht ein Schicksal, formaljuristisch sind augenscheinlich die Voraussetzungen zur Bleibe jedoch nicht erfüllt.
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