All die als Hürden bezeichneten Voraussetzungen für eine Ausbildung für abgelehnte Asylbewerber, die lediglich über eine Duldung verfügen, haben ihren Sinn. Insbesondere die angerechnete Zeit der Duldung und die Passpflicht und diese Voraussetzungen sollten weiterhin bestehen. Die Identität muss unbedingt sicher geklärt sein, bevor man eine Ausbildung aufnehmen darf. Die Forderung nach ständiger Erleichterung einer Bleibemöglichkeit von abgelehnten Asylbewerbern ist falsch und belastet die Sozialkassen zusätzlich....
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