Unzufriedenheit!
Im Hinblick auf eine Berufung ist die Petition leider tatsächlich sinnlos, da es kein Urteil gegeben hat, sondern das Verfahren eingestellt wurde und die Entscheidung damit rechtskräftig ist. Unterschrieben habe ich dennoch, und zwar einfach, um damit meine Unzufriedenheit mit bzw. Empörung über dieses Verfahrensergebnis zum Ausdruck zu bringen.
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