Region: Deutschland
Soziales

Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens im Fall "SEBASTIAN EDATHY"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

4.919 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4.919 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Unzufriedenheit!

Im Hinblick auf eine Berufung ist die Petition leider tatsächlich sinnlos, da es kein Urteil gegeben hat, sondern das Verfahren eingestellt wurde und die Entscheidung damit rechtskräftig ist. Unterschrieben habe ich dennoch, und zwar einfach, um damit meine Unzufriedenheit mit bzw. Empörung über dieses Verfahrensergebnis zum Ausdruck zu bringen.

Quelle:

1.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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153a StPO

Bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO ist kein Rechtsmittel möglich. Durch eine Petition schon mal gar nicht. Nach rechtsstaatlichen Prinzipien und verfassungsrechtlichen Vorgaben ist eine Änderung des 153a ebenfalls unmöglich. Diese Petition ist reiner Populismus und verfolgt offensichtlich das Ziel, Edathy weiterhin zu hetzen. Es gibt nur ein Opfer in diesem Verfahren und das heißt: Sebastian Edathy!!!.

Quelle: StPO

4.0

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