Gewerbesteuerinbußen können zu einem Großteil sozialisiert werden
Im Haushaltsentwurf werden nur temporäre Einbußen erwartet. Allerdings sind Strafzahlungen gar nicht abzugsfähig, d.h. die ggf. von der US-Umweltbehörde verhängte Strafe von ca. 37.500 USD je Fahrzeug, was in etwa 16 Mrd. Euro entspricht, kann VW nicht steuerlich geltend machen. (siehe EStG § 12 Nr.4, KStG §10 Nr.3 und EStG § 4 Absatz 5 Nr. 8) Außerdem werden das Land Niedersachsen und betroffene Kommunen einen (Groß)Teil ihrer Gewerbesteuerrückgänge auf Länder- und kommunaler Ebene "sozialisieren" können. Die eigentlichen Belastungen könnten für Braunschweig also deutlich geringer ausfallen.
Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.onleihe.de/static/content/handelsblatt/20151022/HB20151022/vHB20151022.pdf" rel="nofollow">www.onleihe.de/static/content/handelsblatt/20151022/HB20151022/vHB20151022.pdf</a> <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/medien/2015-12-21_Eckdaten_ueberarbeiteter_HhPlanentwurf_2016.pdf" rel="nofollow">www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/medien/2015-12-21_Eckdaten_ueberarbeiteter_HhPlanentwurf_2016.pdf</a>