Region: Kaarst
Bildung

Aufgewärmtes Essen in der Gesamtschule Kaarst-Büttgen: Cook & Chill, das keiner will!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Rat der Stadt Kaarst

1.322 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Hier geht es zunächst um die Errichtung eines Schulgebäudes (Hardware). Die mittlere Nutzungsdauer einer Immobilie liegt als Bewertungsgrundlage zwischen 60 u. 80 Jahren. Natürlich werden alle Immobilien - vor allem öffentliche Gebäude - länger genutzt. Die aktuelle Diskussion zur Verpflegung ist vor diesem Hintergrund zweitrangig. Ein neu erstelltes Schulgebäude sollte in der Planung auch für zukünftige Anforderungen gerüstet sein. Also muss die Planung den Platzbedarf der Küche für alle derzeit diskutierten Verpflegungsmodelle (hier auch das Thema Inklusion) vorsehen.

Quelle:

2.9

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Nun, hier geht es hauptsächlich um die Planung des Schulneubaus. Jeder von uns weiß doch, wie lange so ein Schulgebäude halten muss ;^( Daher sollte man doch langfristig planen, um sich nicht die Möglichkeit einer Frisch- bzw. Mischküche „auf ewig“ zu verbauen. Für die Eltern geht es nicht um die Kosten - sie zahlen ja jetzt schon für die schlechteste Alternative (Cook and hold)

Quelle:

2.7

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frischküche, grüne/SPD-Kaarst,

Ratssitzung gestern - unser Antrag "Frisch/Mischküche" (Grüne und SPD) wurde gestern abgelehnt! Dem Antrag von CDU/FDP "Cook&Chill" wurde mit 25 zu 17 zugestimmt. Nun gibt es Cook & Chill - schade, traurig Liebe Eltern, Lehrer und Unterstützer - Ihr habt tolle Arbeit geleistet, aber ... leider wählte die Mehrheit der Kaarster Bürger in der letzten Kommunalwahl CDU....ein Ergebnis davon haben wir gestern Abend bekommen. Gegen den Elternwillen, gegen die Schulkonferenz...SCHADE

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Wer soll's zahlen ?

Ich denke, wenn die Eltern vertraglich bereit sind, die Mehrkosten zu zahlen, und sich auch dazu verpflichten diese Kosten für die folgenden Jahre zu übernehmen, dann sollte man mit diesem unterschriebenen Vertrag nochmals in den Schulausschuss gehen.

Quelle:

3.2

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