Wahlen Abstimmungen Grundgesetz Demokratie
Eine weitere Petition im Land des Grundgesetzes nach Artikel 17, welche keinen demgemäß gewählten Volksvertreter als Adressaten hat. Quo vadis Demokratie ? Für Artikel 137(2) erfolgte keine grundgesetzgemäße Wahlgesetzgebung. Seit der Verkündung des Grundgesetz liegt es in den Händen von Artikel 20(1) gemeinsam zu besprechen und abzustimmen über wer, wann, wen, unter welchen Bedingungen wählt. Aus welchen Gründen auch immer wurde dies nicht geschafft. Demokratische Lösung: gültige Wahl eines ersten Bundestages, einer ersten Bundesversammlung und eines ersten Bundespräsidenten.
Quelle: www.facebook.com/groups/344423505912730/permalink/653077901713954/