Region: München

Angemessener Einsatz des Martinshornes in München

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Stadtrat, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst

60 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

60 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.


1 Antwort

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Der Einsatz des Martinshorns wird m.E. inflationär betrieben. Es vergeht kaum eine Nacht, in der ich nicht durch die viel zu laute Sirene aus dem Schlaf gerissen werde. Das geht nun schon seit Monaten so und langsam habe ich die Nase voll. Muss man sich wirklich alles gefallen lassen?

3.0

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Verzichtserklärung

Der Ersteller und alle Unterschreibenen sollten örtlichen Rettungsorganisationen eine schriftliche Mitteilung geben, dass Einsatzkräfte bei jeglichen Notfällen (sei es medizinisch oder sonst was) auf den Einsatz von Sonersignalen verzichten können, um die Mitmenschen nicht zu stören. Das ganze bitte wochentags zwischen 12 und 15 Uhr / 22 Uhr - 6 Uhr.

2.7

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München hat generell ein Lärmproblem Lärmschutzmassnahmen betreffen nicht den Rettungsdienst!

2.4

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falsche Anerkennung der Rettungskräfte

Den Martinshorneinsatz zu hinterfragen ist ja nun wirklich nicht verkehrt! Die Einsatzkräfte könnten durchaus umsichtiger (vor Allem in der Großstadt) mit dem Warnsignal umgehen. Nach Durchfahrt der Kreuzung ausschalten sollte zur Gewohnheit werden! Manche Fahrer bekommen das ja durchaus hin! Diese Petition als Angriff auf die Rettungskräfte abzuwerten empfinde ich als falsche Anerkennung der Rettungskräfte!

1.9

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Klare Entlastung für alle Strukturen

Eine Einführung würde die Arbeitsmarktsituation im Rettungsdienst begünstigen. Bei 1000 Arbeitssuchenden pro Stelle ist eine Vermittlung klar einfacher, wenn am Tag 10 Personen nach Verkehrsunfällen ausfallen, da die Besatzungen nicht wahrgenommen werden. Außerdem entspannt sich die Situation in den Notaufnahmen, wenn die Hälfte der Patienten dort garnicht ankommt. Diese Art der Lösung ist genial!

Quelle: Erfahrung

1.8

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Absolut richtig: Die Lärmbelästigung in München durch Martinshörner ist zu hoch. Die Frage ist - was soll dagegen getan werden? Davon ausgehend das die Polizei und Feuerwehr angemessen damit umgehen bleiben nur wenige teuere Alternativen: Reduzierung der Einsatzzahl (z.B. durch KVB Ärzte oder Ahndung der Alarmierung wegen Lapalien) Erhöhung der Anzahl der Rettungswachen/Krankenhäuser Reservieren von mehr Verkehrsraum für Einsatzfahrzeuge vergleichbar mit den New Yorker Fire - Lanes Reduktion des übrigen Verkehrs z.B. durch Innenstadtmaut und Fahrverbote Intelligente Ampeln

1.6

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Bin selbst betroffen und unterstütze diese Petition in vollem Umfang. Es ist keine Frage das Blaulicht-Einsätze notwendig sind. Diese Notwendigkeit wird jedoch m.E. auch für unnötige Einsätze zweckentfremdet.

1.1

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a) ein Rettungswagen muss nicht besonders schnell an einer Unfallstelle sein. Der Notarzt muss schnell dort sein. Der behandelt dann das Unfallopfer und stabilisiert es. Das kann schon mal 15 min. dauern. Wenn dann die Fahrt ins Krankenhaus angetreten wird, kommt es nicht auf die Sekunde an. b) das Martinshorn wird oft missbraucht. Z.b. werden Fahrten für den Transport von Blutbeuteln von einem Kkh zum anderen mit Martinshorn gemacht, obwohl das nicht sein müsste. Oder man fährt als Standby zum Oktoberfest, und das mit Martinshorn. Einfach weil es halt Spaß macht.

0.7

7 Antworten

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Oh jee, die Leute benötigen selbst zu Ruhezeiten dringend Hilfe oder die bösen Buben halten sich bei ihren Taten nciht an die Ruehzeiten. Wir schicken all diesen rücksichtslosen Leuten lieber Sozialarbeiter ... Mädel gibt das Baby der Oma und schlaf mal wieder, das kann helfen ...

4.8

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Der Fahrer ist gemäß § 35 Abs 51 StVO von den Vorschriften der StVO befreit, hat aber das Wegerecht nach § 38 nur bei Blaulicht UND Einsatzhorn. Bei der Dummheit und Ignoranz vieler Autofahrer (Beispiel Rettungsgasse) kann man ihm nur empfehlen beides bei Einsatzfahrten einzuschalten, um Haftungsansprüche gegen ihn zu mindern oder abzuwehren, wenn es zu einem Unfall kommt. Er würde ein unnötiges Risiko eingehen, wenn er das Wegerecht ohne Einsatzhorn in Anspruch nimmt und sich nur auf die Sonderrechte gem. 35 bezieht.

Quelle: www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/

4.8

3 Antworten

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Ja dann sollten wir doch alle medizinischen Notfälle wie Herzinfarkt oder Schlaganfall während der Nacht- und Mittagsruhezeiten verbieten und die Arbeit den Bestattern überlassen, die machen wenigstens nicht so einen Krach während der Anfahrt.

4.7

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Das Problem lässt sich wunderbar lösen. Einfach eine Petition einstellen, die den Bürgern beibringt, die 112 nur zu rufen, wenn wirklich ein Notfall vorliegt. Das würde massenweise Blaulichfahrten, die jedesmal das Leben der Rettungskräfte gefährden, ersparen. Der Rettungsdienst (bzw. die Leitstelle, die ihm vorgibt, zu welchem Einsatz mit Blaulicht (und damit laut Gesetz mit Horn) gefahren wird) kann rein vom Anruf nicht entscheiden, ob es darum geht, ein Leben zu retten oder ein Händchen zu halten oder Taxi zu spielen. Also, petitioniert lieber für das öffentliche Bewusstsein hier!

4.7

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Medizinsche Notfälle können sich genauso wenig an Ruhezeiten halten, wie auf dem Land Bauern denen die Ernte kaputt geht, wenn diese nicht Nachts vor dem Gewitter noch schnell die Ernte einholen. Das stört vielleicht den ein oder anderen, aber man muss eben damit klar kommen. In der Stadt sind es jetzt die Martinshörner, weil Menschen arbeiten und Leben retten. Auf dem Land sind es die Kühe, die mit ihrem Gestank oder den Glocken die Leute stören, die mit ihrem eigenen Dasein nicht zurecht kommen. Ich empfehle wie in der Steinzeit eine Höhle aufzuschen in der man sich verstecken kann.

4.7

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Schnell bewerben

Ich kann die Initiatorin und ihre (wenigen) Unterstützer nur zu ihren mutmaßlich-hellseherischen Fähigkeiten beglückwünschen! Die Einschätzung von der eigenen Wohnung aus (ohne weitergehende Informationen), ob wirklich „höchste Eile geboten“ ist oder nicht - das können teilweise nichtmal die erfahrenen und geschulten Leute in einer Rettungsleitstelle. Bitte, bewerben Sie sich - man braucht Sie dort! //IronieOFF

4.7

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StVO, Rettungsdienst

Gem. §38 StVO verleiht das "blaue Blinklicht" NUR ZUSAMMEN mit dem Martinshorn das Wegerecht. Somit dient der Einsatz von beiden gleichzeitig (auch in der Nacht) nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern auch der rechtlichen Sicherheit für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges! Viele nächtliche Fahrten finden ohnehin aus Rücksicht auf den 'schlafenden Bürger' OHNE Martinshorn statt, obwohl es gerechtfertigt wäre. Liebe Frau Wilczek, wenn sie oder ihr Baby schnelle medizinische Hilfe benötigen, fahre wir gerne leise an, dann aber langsam und ohne über rote Ampeln zu fahren. F.H. vom Rettungsdienst

Quelle: StVO

4.6

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Zurück in die Steinzeit?

Der Sinn eines Sondersignals ist andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und Zeit der Pferdekutschen ist vorbei. Es gab leider schon genug Unfälle wo Einsatzfahrzeuge nicht beachtet wurden. Aber vielleicht sollte man Autofahren, Rettungshubschrauber, Eisenbahnen und Musik verbieten. Gute Nacht Deutschland! PS: Ein Dank an Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst die tolle Arbeit leisten!

4.6

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Das einzig Positive an der Petition ist, dass da niemand unterschreibt, weil jeder mal in die Situation kommen kann, dass er dringend Hilfe benötigt und darauf hofft, dass die Retter schnell mit Sonderrechten und Wegerechten kommen.

4.6

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Herzlichen Glückwunsch an die Kindergärtner und Lehrer, die die Tochter von Frau Wilzcek dann später im Kindergarten bzw. der Schule betreuen dürfen. Zieht euch dann mal besser heute schon warm an!

4.5

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Ein Einsatzfahrzeug hat nur dann Sonder- und Wegerechte, wenn Blaulicht UND Martinhorn angeschaltet ist, d. H. Bei weglassen des Martinhorn fährt der Fahrer auf eigenes Risiko. Des Weiteren werden in München auch nur die wirklich dringlichen Einsätze mit Blaulicht und Martinhorn gefahren, die weniger dringlichen ohne Sondersignale. Somit findet ein Missbrauch oder übermäßiger Gebrauch des Sondersignals derzeit so oder so nicht statt.

4.5

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Es ist doch angenehmer, wenn man das Martinshorn nur hört, als wenn man irgendwo in Not ist und auf die Retter wartet. Also den Egoismus ablegen und sich freuen, dass man nur geweckt worden ist und nicht in der Notlage, dass man die Retter braucht.

4.5

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§§ 35+38

Vielleicht sollte man sich mal die StVO durchlesen, bevor man so einen Ballon startet. Die Intention der Petition widerspricht schlicht und ergreifend geltendem Recht!

Quelle: StVO

4.5

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Gehts noch

Ob Sie noch die gleiche Meinung vertreten wenn ihr Kind blau im Bett liegt und erstickt,während der Rettungsdienst im Stau steht? Die Mittagsruhe wäre eingehalten... Herzlichen Glückwunsch!

4.5

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StVO

Der Gesetzgeber hat die §§35, 38 StVO nicht etwa als Ergebnis einer ausufernden Faschings-Feier erstellt, sondern mit einem ernsten Hintergrund. Die Notwendigkeit für solche Alarmfahrten ist im Gesetz definiert und wird auf Grundlage des Meldebildes von Fall zu Fall neu bewertet, weshalb der Einsatz bei Notfällen i.d.R. gerechtfertigt ist. Ich empfehle die StVO als Literatur, und hoffe, dass Sie niemals zu den genannten Zeiten Hilfe benötigen, die andere Bürger belästigen könnte.

4.5

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Als Außenstehender kann man niemals darüber entscheiden, ob die Verwendung von Blaulicht und Martinshorn Verhältnismäßig ist... Wenn höchste Eile geboten ist, dann ist mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren... Nachzulesen in § 38 StVo. Engagieren Sie sich selbst doch mal bei der Feuerwehr, oder einer anderen HiOrg... da mit Sie mal einen Einblick bekomme. Wenn Sie dann am Anfang vom Einsatz sagen “Hier geht's nicht um Menschenleben, oder Sachwerte zu erhalten“, dann lassen sie das Martinshorn aus und fahren gemütlich zum Einsatz..

4.5

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ich bin Berufsretter in München. Ich bin so einer der eben mit Horn dich die nacht fährt. Man kann nicht wissen wer an der kommenden Kreuzung unaufmerksam ist das licht nicht sieht und losfährt. Es tut weg wie wenig wir beachtet und respektiert werden. Sätze wie "ihr habt da aber scheiße geparkt fahrt mal weg" bekommen wir täglich um die Ohren der Mangel an Verstäntnis wird immer schlimmer, aber niemanden interessierts. Erst wenn man uns braucht dann sind wir die Retter in der not. Dass wir uns aber mit jeder Blaulichtfpahrt gefährden, das ist ja nebensächlich Hauptsache schlafen geht

4.4

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Ichgesellschaft

Ich muss mich doch sehr wundern. Warum glauben Sie wird das Sondersignal benutzt? Zum Brotzeit holen? Glauben Sie mir die gesetzlichen Vorgaben und der Schutz aller Verkehrsteilnehmer überwiegt, der Sekunden kurzen Lärmbelästigung. Als Mitarbeiter versucht man das Signal immer dosiert zu benutzen, Da man als Fahrer ja auch dem Lärm ausgesetzt ist. Auch finde ich das ganze nicht weit gedacht, denn wenn ein Fahrzeug mit Sondersignal fährt, dann geht es jemanden sehr schlecht. Da zählt jede Sekunde.

Quelle: StVO Paragraph 38 ff

4.4

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Antisozial

Das Ansinnen dieser Petition ist dermaßen krank und pervertiert den Sinn und zweck von Rettungseinsätzen. Ich wünsche niemandem etwas Schlechtes, aber die gute Frau Wilczek sollte die Folgen ihrer antisozialen Einstellung am eigenen Leib bzw. in ihrer eigenen Familie zu spüren bekommen.

4.3

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StVO

Wie ein anderer User hier schon korrekt festgestellt hat, ist die derzeitige Verhaltensweise der Fahrzeugführer von Einsatzfahrzeugen korrekt, wenn diese denn wahrheitsgemäß wiedergegeben wurde. Ich verstehe das durchaus, dass Anwohner genervt sind, jedoch ist dieses gemäß StVO (§§ 35,38) nicht zu ändern. Ob dieses Empfinden jedoch wahrheitsgemäß ist wage ich sogar zu bezweifeln. Ich vermute, dass dieses Empfinden nicht objektiv ist. Der größte Teil der Rettungsfahrzeugführer ist von von sich aus bemüht, dass Horn so wenig wie möglich einzusetzen, da es auch sie selbst nervt.

Quelle: dejure.org/gesetze/StVO

4.3

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Also alle die für diese lächerliche Sache stimmen, habe ich nur eins zu sagen: ich hoffe das ihr nie in diese Situation kommt mal einer dieser Einsatzkräfte zu benötigen und wenn doch, bitte ich die Leitstellen drum die Fahrzeuge OHNE Martinshorn hinfahren zu lassen. Mal schauen ob ihr darüber glücklich seit das euer Haus abbrennt, jemand euch ausraubt oder doch jemand geliebtes von der Familie an einem Herzinfarkt stirbt. Ihr seit doch die ersten die dann schimpfen das die Einsatzkräfte zu spät kommen! Liest euch doch mal lieber die Paragraphen 35 und 38 in der StVO durch, dann wisst ihr mehr

4.2

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Sicherheit der EInsatzkraft

Die Einsatzkräfte sind auch Menschen, die die Nacht lieber im heimischen Bett verbringen würden, als sich Ihre Zeit mit mehr oder minder großen Notfällen um die Ohren zu schlagen, und heil zurück kommen wollen. Bedenken Sie, welcher Luxus es ist, dass sie nach ertönen der Sirenen direkt wieder einschlafen dürfen, und nicht den Rest einer verregneten Nacht an einer Einsatzstelle verbringen. Als Einsatzkraft und Fahrer muss ich sagen: Ja, viele Kräfte schalten das Horn - entgegen der Rechtslage - Nachts schon mal aus, wenn ich die Situation nicht überblicken kann, lass ich das aber an.

4.2

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Ich hoffe es handelt sich hierbei um Satire!

Wie würden Sie es denn finden, wenn Sie einen Notfall haben und im RTW mit dem Tod ringen und dann am Rande Ihres Bewusstseins mitbekommen, dass der RTW an der Ampel stoppt? Wäre es Ihnen gleichgültig, dass jemand aus diesem Grund ggf. zu Tode kommt? Halten Sie Ihre persönliche Freiheit für wichtiger als das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen? Mir scheint die Ansicht reichlich vermessen. Eventuell nehmen Sie sich für "etwas" zu wichtig. Wenn der Krach für Sie so belastend ist, dann sollten Sie ggf. einfach aufs Land ziehen... Hier in der Eifel ist es herrlich ruhig.

4.2

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Gerne nimmt man Annehmlichkeiten einer Metropole in Anspruch. Fachärzte, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote etc., in puncto Idylle und Ruhe darf es aber gerne sein, wie im Dorf. Die Quadratur des Kreises eben. Abgesehen davon ist diese Petition Zeugnis unseres Zeitgeists: Ist mir doch egal, wer einem Infarkt, etc. erliegt, wenn meine Mittags- und Nachtruhe gestört ist. Verlegen Sie Ihren Dachstuhlbrand doch bitte in den Nachmittag bis Vorabend, dann sind wir ausgeschlafen.

4.1

1 Antwort

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Wichtig für meinen Beruf

Ich als regelmäßiger Bankräuber bin ein Fan des Martinshorns so höre ich schon wenn die Bul.... äh Polizei anrückt

4.0

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Hat er nicht gemacht???

So Menschen die sich nach Ruhe sehnen, sollen doch aufs Land ziehen, hier fahren recht selten Rettungsfahrzeuge mit Sondersignal. Man ist schon etwas entsetzt wenn man sowas liest, kann es aber verstehen. Solche Menschen beschäftigen sich nur mit sich, aber nicht mit dem Thema warum das so ist. Gehen Sie in eine HiOrg, arbeiten Sie mit, dann wird Ihnen klar warum das so gemacht wird. Dies macht niemand um Sie oder andere aus dem Bett zu werfen. Ihr Kind schläft weiter, Sie schlafen weiter. Die Leute die zur Hilfe eilen, eben nicht mehr. Und die wollen auch gesund wieder heim kommen

Quelle: keine

4.0

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Der Initator der Petition scheint recht wenig Informationen über die Nutzung von Dauerfolgeton-Hörnern zu haben! Sonst wäre ihm bewusst dass es auch andere Herteller als die Firma Martin gibt. Darüber hinaus ist das Signal aus einem Dauerfolgetonhorn keine Warnung, es ist eine Anweisung unverzüglich freie Bahn zu schaffen! Blaues Blinklicht hat im rollenden Straßenverkehr keinerlei weisende bedeutung. Die Verwendung von blauem Blinklicht und Dauerfolgeton ist an strenge Regeln gebunden. Diese sind einzuhalten. Hier haben die Einsatzkräfte auch nur sehr wenig Handlungsspielraum.

4.0

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Freiheit der Meinung

Es ist wichtig, dass Menschen mit ihren Anliegen an die Öffentlichkeit gehen. Nur so können wir rechtzeitig derartigem Unsinn wie dieser Petition entgegenwirken.

3.9

1 Antwort

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Laut und leise

Wenn sich Notfallfahrzeuge nicht mehr unter Einsatz der notwendigen Signale fortbewegen dürfen und ergo hin und wieder "zu spät" kommen, dann werden wohl mehr dieser schwarzen Autos mit den Palmblätterfenstern unterwegs sein... Die sind dann natürlich leiser...

3.9

1 Antwort

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StVO vs. Stadt München? Entschuldigung, aber die Sonder- und Wegerechte sind in der StVO geregelt. Außerdem würde ich mal mit dem Kind zum Doc. Wohne neben der Feuerwehr und mein Kind schläft seit der 12. Woche durch...

Quelle: StVO

3.8

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Egoismus, Martinshorn, Hilfeleistung

Man stelle sich nur vor, das Kind der Petentin läge blau und leblos im Bett, oder ihre Küche stände in Flammen. Ob sie dann auch fordern würde, dass die Hilfskräfte möglichst „ruhig“ anfahren würden. Es ist erschreckend, wie egoistisch manche Menschen doch sind. In meiner Kindheit hat man es mir immer so gesagt, wenn ein Rettungswagen laut an uns vorbeigedonnert ist: „Sei froh dass du gesund am Straßenrand stehen kannst und NICHT gerade der bist der Hilfe braucht!“

Quelle: keine

3.8

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Traurig

Peinlich! Wie kann man so etwas öffentlich schreiben?

3.8

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Weil wir einen Menschen aus einem brennenden Haus.. oder verunfallten Auto geretet haben und über alles nachdenken, warum wir das eigentlich machen oder uns der psychischen Belastung aussetzen.. Unser EIGENES Leben opfern, um ein anderes zu retten! Solange du unser Leben nicht durchgemacht hast, wirst du NIE verstehen wer wir sind oder was unsere Arbeit bedeutet. Vielleicht denkst du jetzt ja "hoffentlich kommen sie wieder gesund zu ihrer Familie. Hoffentlich ist es kein schlimmer Einsatz, vielleicht siehst du uns jetzt nicht mehr so selbstverständlich an!

3.8

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§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Auszug) (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Durch die beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn einzusetze

Quelle: StVO

3.8

1 Antwort

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Unmögliche Petition

Wer auf die Idee kommt so eine dämliche Petition zu starten, der kann nicht von dieser Welt sein. Wer diese Petition unterschreibt, der lebt genauso hinter dem Mond wie die Erstellerin dieser Petition. Es gibt Gesetze, an die wird sich gehalten beim Einsatz der Sonder-und Wegerechte. Keiner setzt diese Signale willkürlich ein.

3.8

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Namenswechsel

Noch schlimmer als diese fast unverschämte Forderung finde ich, dass Sie Kinder in die Welt setzen und erziehen dürfen. Zu welchem Egoismus wollen Sie denn Ihr Kind erziehen? Dass Sie mittlerweil Ihren Namen vom M. W. (keine Angst, ich schreibe ihn nicht aus, jeder der sich mit Google und der Cache-Funktion auskennt, wird ihn herausfinden) in "Frau W." spricht dafür, dass Sie selbst ihrer Sache nicht mehr sicher sind.

3.6

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So ein Vorschlag kommt auch noch aus München, einer Stadt, die keine freiwilligen Feuerwehren im Stadtbereich betreiben kann, da die Ausrückezeiten aufgrund der ewigen Anfahrtszeiten der Feuerwehrleute zum Gerätehaus nicht vertretbar sind. Die Erstellerin hat sich wohl nicht mal ansatzweise mit der Gesetzeslage bezüglich Signalanfahrten in Deutschland beschäftigt. In der StVO steht klar, dass mit "Dauerhorn" gefahren werden muss um Wegerechte nutzen zu dürfen. Trotzdem gibt man sich nachts Mühe, möglichst sparsam mit dem Horn umzugehen, obwohl man dann rechtlich nicht abgesichert ist.

3.5

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unsachlich, unqualifiziert

Sie schreiben, dass die Belästgung "unabhängig der Dringlichkeit des Einsatzes" besteht. Da Sie scheinbar Kenntnisse über ALLE Einsätze haben, sollten Sie die Einsätze auflisten, welche die Belästigungen nicht rechtfertigen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, empfehle ich, Ihre Petition wegen Unsachlichkeit zu beenden.

3.3

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Wohlstand verblödet

Wie zentriert auf den eigenen Mikrokosmos kann man denn eigentlich sein? Noch kleingeistiger geht es nicht. Sie verkörpern mit dieser Petition alles, was derzeit in Deutschland falsch läuft. Sie sollten ihre Vollkaskomentalität dringend durch eine heilsame Reise in Gegenden dieser Erde wo es kein so organisierter Rettungsdienst zur Verfügung steht. Dann erkennen die vielleicht wie dumm diese Aktion ist.

3.3

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Hirn einschalten

Sie saßen anscheinend noch nie in einem Rettungswagen mit eingeschaltetem Horn. Wenn ich dürfte, würde ich gerne auch darauf verzichten, da es im RTW noch deutlich lauter ist, als bei Ihnen im Wohnzimmer. Es handelt sich hierbei um eine klare Regelung in der StVo, wie andere hier schon ausführlich beschrieben haben, gegen die ich mich nicht hinwegsetzen möchte, da ich sonst riskiere nach einem Unfall im Gefängnis zu landen. Ein kleiner Tipp meinerseits: Erst nachdenken, dann Mund auf machen, sonst kommt nur eben solcher M... dabei raus.

3.3

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Eine Unverschämtheit

Unglaublich, was hier gefordert wird. Mal ganz abgesehen davon, dass Fahrer der genannten Fahrzeuge verpflichtet sind das Martinhorn zu nutzen um das Wegerecht einzufordern um auf der sicheren Seite zu sein. Natürlich nutzen Hilfs- und Rettungskräfte das kontinuierlich aus! (Ironie aus) Fakt ist: Seit Jahren steigen die Einsatzzahlen mit dem Bevölkerungswachstum. Mit dem zunehmenden Verkehr steigt auch das Unfallrisiko, der Einsatz von Wegerechten ist also gut und wichtig! Und eine Ferndiagnose ob der Einsatz von Wegerechten nun notwendig ist oder nicht, ist Ihnen, Frau W., nicht möglich.

3.3

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Das Martinshorm ist nunmal ein Warnsignal - es warnt vorsorglich andere Wegbegleiter das ein Rettungsfahrzeug eilig vorfahrtsberechtigt unterwegs ist und das ist auch gut so .Unabhängig davon ob 100 oder 1 Mensch auf der Strasse ist. Selten eine so egoistische Petition gesehen .

3.3

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Wenn ich in der Einsatzleitzentrale sitzen würde und die Jenigewelche sich meldet, dass ihr Baby, Mann oder sie ein gesundheitliches Problem haben, dann würde ich fragen: "Wie schnell sollen wir denn da sein? Wenn wir leise schleichend durch die Straßen fahren um in ca. 30-40 Min. bei Ihnen sein zu können oder wäre Ihnen die Martinshornvariante lieber in der wir in ca. 5 Min. bei Ihnen dann sind? Ich wäre dafür, dass es Bunkeranlagenfür solche Menschen gibt, dort sind sie viiiele Meter unter der Erde und hören vielleicht die Regenwürmer husten... hmm dann gibts da noch eine Petition.

2.5

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Unfassbar...

Die Petitionserstellerin muss eine Freundin von Jens Spahn sein. Anders kann ich mir nicht erklären, warum sie darum kämpft, dass Menschen einfach mal verrecken, während die Rettungsdienste lautlos an Verkehrsampeln oder im Stau stecken bleiben. Auch hier äußere ich die ehrliche Hoffnung, dass die Dame oder ihr Kind niemals auf schnelle Hilfe oder Rettung angewiesen sind. Menschlichkeit kann man auch anders lernen.

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Nachdenken bitte!

Ich bin mir nicht sicher, was die Dame und deren Befürworter für Medikamente nehmen, aber bei einer Überdosierung dieser, benötigen sie auch schnelle Hilfe! Das Blaulicht und Martinshorn ist sowohl für die Einsatzkräfte, als auch für die anderen Verkehrsteilnehmer überlebenswichtig! Es ist anmaßend und vermessen, zu behaupten die Straßen seien frei. Waren sie dort? Kommt eventuell ein Auto aus der Seitenstraße? Läuft vielleicht gerade ein Kind über die Steaße? Kommt eine Gruppe Fahrradfahrer um die Ecke?

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Ich warte Auf den Moment wo ihrem Baby( hoffentlich nie) mal was sehr schlimmes wiederfährt und sie dann am Telefon zu hören bekommen: Wir sind dann mal in ner stunde da, weil wir leise und langsam fahren müssen nach einem erwirktem Verbot für Sonderrechte...Sie wären die erste die dann ausflippen würde...

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Was ist denn schlimmer. Ein Verstorbener, weil das Martinshorn einmal zu wenig angeschaltet wird oder ein Kind was dadurch aufwacht? Wir können nicht Nachtruhe für Rettungseinsätze einführen. in der Regel beschweren sich die gleichen Leute auch wenn das Rettungsfahrzeug nicht energisch genug sein Vorrecht einfordert. mfg Alfred Schneider

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Völlig sinnliose Petition und für die Einsatzkräfte gefährlich

Ich schließe mich meinen Vorgängern an.. Ohne den Einsatz vom "Einsatzhorn" haben die BOS keine Wegerechte. In eine vielbefahrene Kreuzung oder unübersichtliche Stelle oder unüberschaubare Situation werde ich niemals ohne "Einsatzhorn" fahren.

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Stell dir einmal vor es wäre dein Vater, deine Mutter, oder dein Kind. Wenn du erzählen müsstest das sie den letzten Einsatz fast nicht überlebt hätten. Und alle realisieren, das du FREIWILLIG dein Leben für ander egebärdest! Was denkst du, wenn wir dich mitten in der Nacht mit dem Folgetonhorn aufwecken? Du wirst denken "Müssen dies eIidoten schon wieder so viel lärm machen?" Aber bestimmt nicht,d ass wir vor 3 Minuten genauso friednlcih geschlafen haben wie d! Das wir nach dem Einsatz vielleicht nicht mehr schlafen können! Weil wir einen MENSCHEN aus einem brennende Haus/Auto gerettet haben

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Nichts, aber auch gar nichts würde dieses petitionsschreibende Wesen davon abhalten, wenn sie oder eines ihrer Lieben bleibende Schäden davontrug, sollte die Rettung nicht rechtzeitig eingetroffen sein. Wie kann man eigentlich so engstirnig sein, gute Frau!? Sie handeln hier fahrlässig!

Quelle: Ich

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Beschwerde

Heute Sonntag 9 Mai 2021, früh morgens um 3.45 ist ein Rettugswagen mit vollem Martinshorn hier an der Murnauerstrasse in München vorbei gefahre und weil es wärmer ist war mein Fenster einen spalt offen gehabt. so hat mich das aufgeweckt und konnte nicht weiter schlafen...Wut! Ich rede warscheinlich nicht nur für mich, sondern auch für den Nachbarn die unmittelbar an derSstrasse wonen, sie wurden auch im schlaf geweckt. das ist nicht das erste mal das einer in der früh, am Sonntag mit laute Sirene vorbei fährt. meine meinung nach das ein unverschämter idioten Streich

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Widerspruch!

Ich möchte dringend dafür werben, dass in all jenen Fällen, in denen die Gesundheit und das Leben von Menschen gefährdet ist, konstant mit Martinshorn gefahren wird. Nur die Kombination aus akustischem und optischem Signal gewährt das Vorfahrtsrecht der Einsatzfahrzeuge. Die Erfahrung zeigt, dass die Fahrer eine dosierte Nutzung des Martinshorn versuchen und damit scheitern. Wirkung: Die Einsatzfahrzeuge werden zu spät wahrgenommen und verursachen damit eine viel zu späte und falsche Reaktion der Verkehrsteilnehmer, die wiederum Menschenleben gefährdet.

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Not, Hilfe, Martinshorn

"Menschen in der Innenstadt bekommen eine Einschränkung der Lebensqualität." Wenn ich das schon lese glaube ich nur an die Egoistische Verdummung der Gesellschaft. Wenn ein Martinshorn angeht, dann sind Leben in Not ! In Not ! In Gefahr. Oft kurz vorm Tot oder schon tot und müssen reanimiert werden. Keine Ahnung was Unterstützer und Initiatorin sich einbilden, aber ich hoffe das genau bei diesen Menschen durch ein Fehler zum Beispiel einer der Einsatzkräfte kein Martinhorn hat und deswegen nicht rechtzeitig kommt und sie dann mal merken wie wichtig das Martinshorn ist

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Laut Gesetz ist das Martinshorn bei Einsatzfahrten vorgeschrieben um zu Signalisieren das der Fahrer des Einsatzwagens Sonderrechte gegenüber den Normalbürgern hat. Nur mit Blaulicht zu fahren ist nicht gegeben da dies dann nur ein Auto mit rundumleuchte ala Disko ist. Einzig Blaulicht mit Horn signalisiert Sonderrechte. Sie Sollten ergänzen das sie alle Unfälle die durch (Nur Blaulicht) fahrten entstehen von Ihnen vollständig getragen werden. Dämmen Sie das Kinderzimmer entsprechend vor geräuschen ausserhalb des Hauses ab oder Ziehen sie woanders hin.

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Den Sinn dieser Petition kann ich definitiv nicht nachempfinden, weil es für die Rettungskräfte wichtig ist ein Sonder- und Wegerecht zu haben um Lebens bedrohte Patienten, mit einem Kreislaufstillstand, einem Herzinfarkt oder einem Lungenversagen, rasch in ein geeignetes Krankenhaus zu bringen, damit diese Patienten überleben können. Zudem sollte man sich fragen ob man nicht selber mal in einer Situation ist wo man schnell medizinische Hilfe benötigt, diese aber nicht rechtzeitig kommen kann, weil der Verkehr nicht fließt. Dessen sollte man sich klar sein.

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Wie kann man so dumm wie deise Frau sein, ich verstehe es nicht. Erst nachdenken und dann eine Petition starten:(

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Freiwillige Feuerwehr

Meine Tochter ist seit fast fünf Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ich bin sehr stoltz darauf, dass sie mit ihren erst 16 Jahren Leuten in Not helfen will. Sie ist bei allen Übungen und Leistungsabzeichen dabei gewesen und hat diese mit Erfolg abgeschlossen. Hier sollte man ich ein Beispiel an jungen Menschen nehmen, die diese Last in Ihrer Freizeit auf sich nehmen um in gefahrensituationen für andere da zu sein. Da pfeife ich auf den Lärm, wenn diese Einsatzkräfte Menschenleben retten können durch ihren Einsatz und Engagement.

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Klares JA für die Einsatzfahrzeuge mit ihren Helfern

Ich stelle mir gerade die Frage, wie es der Frau wohl geht, wenn Ihr Baby den Notarzt benötigt und dieser nicht rechtzeitig durchkommt. Ohne Blaulicht und Martinshorn wird es hier etwas länger dauern bis zum Eintreffen des Notarztes. Wahrscheinlich folgt dann von Ihr die nächste Petition.... Hier fehlt es meiner Ansicht nach an jedem Verständnis für Rettungskräfte aller Art.

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Sie sollten sich echt schämen! Auch in der Nacht oder in Ruhezeiten kann es zu Notfällen kommen und auch wenn die Strasse frei scheint, ich weiß ja nicht ob sie mal was von Kurven gehört haben... Vielleicht denken sie mal anders, wenn es ihrem Baby schlecht geht und sie auch mal den RTW brauchen. Aber am besten ziehen sie irgendwo in den Wald...ach ne dann kommt wahrscheinlich noch ne Petition gegen die Vögel, die sich erdreisten zu singen

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Was soll das?

Wenn sie die StVO kennen würde ist man nur mit Blaulicht UND Martinshorn sonderberechtigt. Mit Blaulicht nur ein normaler Verkehrsteilnehmer. Wie soll der Fahrer wissn ob sich an der nächsten Ampel die für ihn rot zeigt ein Autofahrer aus der Seitenstraße nähert???? Rettungskräfte können zwar viel aber leider noch nicht um Kurven schauen. Wenn sie mir das plausibel erklären ohne Gesetze zu missachten etc. dann unterstütze ich sie bei dieser Petition

Quelle: Eigene Quelle

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Was ist Wegerecht? Das Wegerecht ist in § 38 StVO geregelt, ohne dort so genannt zu werden. Die Vorschrift beschäftigt sich mit der Verwendung von gelbem und blauem Blinklicht allein sowie mit dem Einsatzhorn. Fahrzeugen, die blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwenden, muss jeder Verkehrsteilnehmer unverzüglich freie Bahn schaffen, und das wird dann als "Wegerecht" bezeichnet. Wegerecht setzt den Betrieb von blauem Blinklicht und dem Einsatzhorn voraus; blaues Blinklicht allein genügt nicht!

Quelle: www.wolf-horst.de/sonder-wegerechte.html

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Das die Anzahl an unnötigen Einsätzen im Rettungsdienst zunimmt ist unbestritten. Aber als Laie wissen zu wollen was Martinshorn angemessen ist eine Anmaßung sondergleichen. Ich als Notarzt nehme sie gerne mal mit wie andere Verkehrsteilnehmer unsAngst und Schrecken bereiten. Normalerweise müsste das Martinshorn durchgängig auf der Wegerechtsfahrt laufen. Nur aus (vielleicht sogar falscher) Rücksicht wird das nicht gemacht.

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Sonderrechte

§ 38 StVO (2) Der Einsatz allein von Blaulicht ist demnach im Rettungsdienst nicht statthaft. Der Disponent kann sich nur auf die Angaben des Anrufers stützen, der i. d. R. keine medizinische Ausbildung hat. Da er die tatsächliche Notlage nicht sicher beurteilen kann, er also eine Gefahr für das Leben nicht ausschließe kann, ordnet er Sonderrechte an. Bei einem Notfall in ihrer Familie kann die Feuerwehr ja dann auf die Signale verzichten, damit die lieben Nachbarn nicht gestört werden. Dann möchte ich zu gerne ihr Geschrei hören.

Quelle: www.youtube.com/watch?v=JkrOBS7SNWg

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3 Antworten

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