kurzfristig eine ambulante Versorgung anzubieten (was er übrigens bereits tut), aber ihm seien die Hände gebunden. Eine Vorgabe der KV besagt nämlich, dass nur er, und keine weiteren Ärzte im Krankenhaus, die „Erlaubnis“ von der KV habe, ambulante Patienten zu behandeln. Ebenso versprach ein „noch“ praktizierender Allgemeinmediziner an, jeden “Arzt-los“ gewordenen Patienten zu behandeln. Man müsse sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen. Auch bei der Gesundheitsministerin bot sich mir der Eindruck, dass sie an einer Problemlösung arbeitet. Allerdings scheint hier das Problem bereits
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