Wohnen

Änderung bzw. Abschaffung der Erhaltungssatzung (EHS) Nr. 55, Gesundbrunnenviertel, Halle/Saale

Petition richtet sich an
Stadt Halle
1.231 Unterstützende 1.006 in Halle (Saale)

Sammlung beendet

1.231 Unterstützende 1.006 in Halle (Saale)

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

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Die Entscheidung über eine Genehmigung liegt immer bei der Stadtverwaltung und ist daheriimmer Willkür. Die Satzung an sich ist nicht verwerflich, aber der Spielraum, den sich die Verwaltung rausnimmt. Es müsste eine ergänzende Richtlinie erarbeitet werden, die besagt, was für Eigentümer machbar und zu genehmigen (auch mit kleinen Auflagen denkbar) ist und was nicht (Haus abreissen als absurdes Beispiel).

Quelle:

3.6

1 Gegenargument
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Die Siedlung hat sich mit der Zeit durch Eingangstüren aus Kunststoff, dem entfernen der Holzklappläden und Schottergärten dem Geschmack der Zeit angeglichen. Die Erhaltungssatzung läuft daher sowieso ins Leere. Wer dort wohnt und wohnen will sollte daher auch sein Auto im Vorgarten parken dürfen. Es ist auch viel schöner das eigene Auto aus dem Fenster im Blick zu haben. Öffentliche Parkplätze sind dann auch nicht mehr notwendig und der Besuch kann ja auch in der Einfahrt parken.

Quelle:

3.0

1 Gegenargument
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Ich kann die Anwohner verstehen das sie gern einen Stellplatz auf dem Grundstück haben wollen. Leider geht das zumindest auf einer Straßenseite zu Lasten von öffentlichem Parkraum. Aus diesem Grund bin ich auch gegen eine generelle Stellplatzgenehmigung. Dort wo es zu keinen Einschränkungen führt und die Parkplatzsituation entspannt wird soll es gern möglich sein, mit einer Pflicht das dann dort auch geparkt werden muss.

Quelle:

3.5

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