Hotels werden zu unfreiwilligen Steuereintreibern ernannt
Hoteliers werden gezwungen, anreisende Gäste auszufragen. Dann sollen sie dem Gast klar machen, dass er eine extra Steuer von 5% zu bezahlen hat, nur weil er privat in Freiburg ist um z.B. einen Verwandten zu besuchen, einen Kranken ins Krankenhaus zu begleiten, dem Kind wegen Studienbeginn beim Umzug nach Freiburg helfen, wegen einer ambulanten Behandlung übernachten, an einer sportlichen Veranstaltung teilnimmt. Hoteliers werden zu Steuereintreibern ernannt. Wenn sie sich weigern die Steuer von Privatpersonen abzuzocken, dann müssen sie diese Bettensteuer aus eigener Tasche bezahlen.
Quelle: Steuereinteibungs-Anleitung herausgegeben von den Kommunen