Bürgerrechte

Appell: Keine Zweitwohnungen mehr im Isartal!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An die Bürgermeister der Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau

172 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

172 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: An die Bürgermeister der Gemeinden Mittenwald, Krün und Wallgau

Ich fordere die Anwendung der Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion.

Zahlreiche Einheimische finden keine erschwingliche Wohnung. Doch zugleich stehen viele Ferienhäuser und Zweitwohnungen die meiste Zeit des Jahres über leer. Während Berchtesgaden bereits seit 1. März 2019 Zweitwohnungen nicht mehr genehmigt, und Schönau, Kreuth, Ruhpolding, Lindau u.a. diesem Beispiel folgen, um auf den Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Einheimischen zu reagieren, hält sich diesbezüglich der Tatendrang unserer Bürgermeister und Gemeinderäte im Isartal leider sehr in Grenzen. Da verbringen immer mehr betuchte Zuzüglern ein paar Wochen Urlaub im Jahr – und ansonsten steht die Bude leer. Während sich Reiche den Luxus einer Zweitwohnung leisten, suchen andere verzweifelt nach einer bezahlbaren Unterkunft.

Auf Anfrage vom 1. April 2019 an die Bürgermeister von Mittenwald (Adolf Hornsteiner), Krün (Thomas Schwarzenberger) und Wallgau (Hansjörg Zahler) verschanzt man sich hinter einer angeblich ungeklärten Rechtslage und möchte entsprechende Erfahrungswerte in Sachen Satzungs-Erlass abwarten. Nun, - die Rechtslage ist und war längst eindeutig: „...so besteht in Fremdenverkehrsgebieten die Möglichkeit, durch Satzung die Nutzung von Wohnräumen als Nebenwohnung einem Genehmigungsvorbehalt zu unterwerfen oder Zweitwohnungen generell auszuschließen...“ (Deutscher Bundestag-Ausarbeitung WD 7 - 3000 - 165/18; PE 6 - 3000 – 108/18). Positive Erfahrungswerte gibt es ebenfalls zur genüge. Beispiel Schönau: „...Eigentümer die beabsichtigten ihre Wohnung zu verkaufen belassen sie nun als Mietwohnungen“.

Bürgermeister und Gemeinderäte sollten endlich mehr Mut zeigen, ihrer moralischen Verpflichtung gegenüber wohnungssuchenden Bürgern umgehend nachkommen und die für viele existenzielle Satzung zum Verbot von Zweitwohnungen nicht weiter auf die lange Bank schieben.

So äußert sich Bürgermeister Hansjörg Zahler (Wallgau) am 12.08.2019 schriftlich: ...“ Bei uns wird dieses Thema aller Voraussicht nach noch in einer der Herbstsitzungen des Gemeinderates behandelt werden. Ganz konkret wird es dann um eine Erhöhung des Zweitwohnungssteuersatzes gehen...“

Natürlich weiß der (wissen die) Bürgermeister das eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer allein lediglich den Gemeindesäckel füllt, wohlhabende Käufer wenig juckt und wohnungssuchenden schon gar nicht hilft.

In dringenden Fällen kann der Gemeinderat ohne Frist, formlos und nur unter Angabe der Verhandlungsgegenstände einberufen werden, da brauch nicht bis Ultimo gewartet werden. Dringend genug wäre es, - man muss es nur wollen!

Als Hürde könnte sich allenfalls herausstellen, das keine an der Beschlussfassung mitwirkende Person befangen sein darf ! “ ... denn abstimmen dürfen nur Stadträte, die nicht "befangen" sind. Wie die Leiterin des Bürger- und Rechtsamtes, Tanja Bohnert (Gemeinde Lindau), dem Bayerischen Rundfunk sagte, schreibe Artikel 49 der Gemeindeordnung vor, dass Stadträte nicht nur dann nicht direkt abstimmen dürfen, wenn sie "Vor- oder Nachteile" aus einem Beschluss haben, sondern ebenfalls nicht, wenn beispielsweise Ehepartner oder Verwandte bis zum 3. Grad Wohneigentum haben”.

Vorbildlich: "... die Nutzung als Zweitwohnung wird bereits vor einem Verkauf ausgeschlossen", so die Gemeinde Schönau am Königsee (Bürgermeister Hannes Rap).

https://www.focus.de/politik/deutschland/kommunen-tourismusorte-in-oberbayern-stoppen-zweitwohnungen_id_11021264.html

Begründung

Das Thema ist für alle Wohnungssuchende ungemein wichtig und dringend.

Beispiel: allein hier im Hause befinden sich drei Zweitwohnsitze. Als Mieter ist man sozusagen der „letzte Mohikaner“, den es noch rauszubekommen gilt, um möglichst viel Profit beim Verkauf der Wohnung rauszuschlagen. Vielen hier im Isartal, bzw. im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, ergeht es ähnlich.

Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion. "... die Anwendung dieser Satzung ist ein notwendiger Weg um Wohnraum für die eineimische Bevölkerung zu erhalten und ihn betuchten Zuzüglern nicht zugänglich zu machen", sagt Wilfried Schober. Der Sprecher des Bayerischen Gemeindetages befürwortet den Beschluss vieler Gemeinden keine Zweitwohnungen mehr zuzulassen.

Es ist ein Problem, dass gerade in touristisch sehr begehrten und beliebten oberbayerischen Orten entlang der Alpenkette ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten vor allem der einheimischen Bevölkerung stattfindet, die sich teuren Wohnraum schlicht nicht mehr leisten kann - und gezwungen ist, wegzuziehen.

Die Wohnungen werden für Menschen gebraucht, die hier dauerhaft leben.

Die Politiker sollten zur Kenntnis nehmen, dass es auch viele Bürger mit beschränkten finanziellen Mitteln gibt und ihre in der Vergangenheit gemachten Versäumnisse umgehend korrigieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.09.2019
Petition endet: 08.12.2019
Region: Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterzeichner meiner Petition:
    Keine Zweitwohnungen mehr im oberen Isartal !
    Mittenwald – Krün – Wallgau

    Nach Ablauf der Online-Petition nun als Anlage (pdf) einige Infos zum Stand der Dinge.
    Vorweg: Sehr erfreulich! Die Marktgemeinde Mitenwald hat mit sofortiger Wirkung die Genehmigungspflicht für Zweitwohnsitze am 18.12.2019 beschlossen.
    Hoffe das Krün und Wallgau dem bald folgen und werde diesbezüglich "am Ball" bleiben.

    Wünsche euch ein gutes neues Jahr 2020
    Klaus-Bernd Heer
    Kontakt: heer-wallgau@web.de

Fakt ist: Auf der einen Seite gibt es verzweifelte, nicht so begüterte Wohnungssuchende, bzw. „Normalverdiener“, die hier leben und arbeiten. Auf der anderen Seite stehen gut betuchte, die eine Zweitwohnung zur Freizeit und/oder zur Vermehrung ihres Vermögens suchen. Nicht nur mein Gerechtigkeitssinn sagt mir was Vorrang haben sollte. Bestehende Zweitwohnungen haben Bestandsschutz, also von Enteignungen kann keine Rede sein.

Wohnungsnot haben doch Kommunalpolitischen Entscheidungen und nicht die Zweitwohnsitzler zu verantworten. All diese Kommunen hätten doch mit Weitblick die Baugenehmigungen nur erteilen sollen, nur für Bürger mit Erstwohnsitz Beispiel das Land Tirol (Lechtal) hat diesbezüglich keine Probleme nun diese Bürge mit Zweitwohnsitz zu vertreiben

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