5.415 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Sächsischer Landtag Petitionsausschuss; Landtagsfraktionen der Parteien CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke; Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die Unterstützer*innen dieser Petition fordern den Sächsischen Landtag und die Staatsregierung auf, das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) so schnell wie möglich zu novellieren. Dabei müssen Änderungen zu einem progressiven und zeitgemäßen Gesetz im Sinne der Hochschulmitglieder führen. Als Landesstudierendenvertretung - und damit Vertreter*innen der mit Abstand größten Statusgruppe an Hochschulen - fordern wir im Zuge der Novellierung des Gesetzes allen voran die Umsetzung folgender 15 Punkte:
- Abschaffung aller Studiengebühren
- Einführung einer unbegrenzten Anzahl von Prüfungsversuchen
- Verpflichtung zur paritätischen Besetzung aller Gremien der Hochschule nach Statusgruppen
- Festlegung, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Abmeldung im Krankheitsfall ausreicht
- Festschreiben der Möglichkeit, jeden Studiengang auch in Teilzeit studieren zu können
- Abschaffung der Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft
- Stärkung der demokratisch gewählten Gruppengremien Fakultätsrat, Senat und erweiterter Senat gegenüber Dekanat, Rektorat und Hochschulrat; Verankerung eines größeren Einflusses der Studierenden in den Gremien der Hochschulen, sowie Einführung eines*r studentischen Prorektor*in
- Verpflichtung zu Nachteilsausgleich-Regelungen für behinderte, chronisch kranke und psychisch belastete Studierende
- Erweiterung der Aufgaben von Hochschulen, der Studierendenschaft und der Studienziele um gesellschaftliche Fragen wie Nachhaltigkeit, Klimawandel, Gleichstellung, Digitalisierung, Gesundheit und Inklusion
- Schaffung der Möglichkeit für Professor*innen sich, wie für Forschungsaufgaben, auch für die ausschließliche Ausübung von Lehraufgaben von sonstigen Dienstaufgaben freistellen zu lassen
- Stärkung der Rechte und Pflichten von Gleichstellungsbeauftragten
- Verpflichtung zum Schließen einer Dissertationsvereinbarung zwischen Doktorand*in und Betreuer*in
- Verankerung einer gesetzlichen Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, sowie Vorgaben zur stärkeren Entfristung dieser
- Einführung einer Akkreditierungspflicht
- Überarbeitung des Konzepts Zielvereinbarung, sodass die Statusgruppenvertreter*innen stärker beteiligt und Verhandlungen auf Augenhöhe geführt werden, sowie anstatt eines Malus Systems, über Bonuszahlungen reguliert wird
Begründung
Trotz der Tatsache, dass die Studierenden als größte Statusgruppe mit ungefähr 80% der Mitglieder die große Mehrheit an den Hochschulen darstellen, werden sie in vielen Belangen nicht angemessen beteiligt. Auch die Mitarbeitenden werden in Entscheidungen der wichtigen Gremien häufig übergangen. Deswegen brauchen wir eine demokratischere Struktur der Hochschulen. Das bedeutet die direkt gewählten Gremien müssen mehr Entscheidungskompetenzen bekommen und paritätisch mit den Statusgruppen besetzt werden. So werden alle gleichermaßen an Entscheidungen beteiligt und es kommt zu mehr Dialog und Gleichberechtigung unter den Vertreter*innen.
Mit der Novellierung muss deutlich mehr Chancengerechtigkeit geschaffen werden - sowohl was die Themen Gleichstellung und Inklusion, aber auch den Zugang zum Studium angeht. Daher müssen unter anderem alle Studiengebühren abgeschafft und die Möglichkeit des Teilzeitstudiums bzw. von Nachteilsausgleichen verpflichtend festgeschrieben werden. Zusätzlich können gute Studienbedingungen und qualitativ hochwertige Lehre aus unserer Sicht durch Maßnahmen wie eine Akkreditierungspflicht oder die stärkere Entfristung der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen erreicht werden.
Es sollte darum gehen, den Studierenden mit einem gesetzlichen Rahmen ein großes Maß an Eigenverantwortung zuzugestehen und sie nicht künstlich unter Druck zu setzen. Deswegen halten wir auch eine Angabe von Symptomen bei Krankmeldungen oder die Begrenzung der Prüfungsversuche nicht für zielführend.
Schlussendlich sollten die Hochschulen noch mehr die Möglichkeit - wenn nicht sogar die Verpflichtung - bekommen, sich als zivilgesellschaftliche Akteurinnen in die Gesellschaft einzubringen. Mit zunehmender Wissenschaftsfeindlichkeit und Populismus braucht es faktenbasierte, rationale Argumente im gesellschaftlichen Diskurs, die die Hochschulen diesen Tendenzen entgegensetzen müssen.
Weitere Forderungen, Hintergründe und ein ausführliches Positionspapier zu den Vorstellungen der KSS für die Novellierung des SächsHSFG finden sich unter https://www.kss-sachsen.de/saechshsfg.
Ab Anfang April werden wir zusammen mit vielen anderen jugendpolitischen Verbänden diese Forderungen mit einer gemeinsamen Kampagne in die Öffentlichkeit tragen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 30.08.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 29.08.2021Hallo liebe Unterstützer*innen,
wir melden uns mit Neuigkeiten zur Petition zum Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz: Mittlerweile haben wir es endlich geschafft, eure vielen Unterschriften dem sächsischen Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow persönlich zu übergeben. Letzte Woche hatten wir das erste Treffen mit ihm seit dem Abschluss der Petition und so haben wir mit der Übergabe die Möglichkeit genutzt, nachdrücklich auf unser gemeinsames Anliegen aufmerksam zu machen. Auch unsere konkreten und umfangreichen Vorschläge für einen neuen Gesetzestext liegen dem Ministerium mittlerweile vor.
Im Gespräch bestätigte Minister Gemkow uns noch einmal, dass es bereits diesen Herbst einen ersten Entwurf für das neue Gesetz geben soll. Darauf sind... weiter -
Hallo liebe Unterstützer*innen,
vielen Dank für den Support unserer Petition zur Änderung des Hochschulgesetzes in Sachsen! Die insgesamt 5415 Unterschriften haben uns total beeindruckt und wir sind wahnsinnig begeistert, dass so viele von euch hinter unseren Forderungen stehen. Damit können wir nun den nötigen Druck gegenüber der Landespolitik aufbauen und zeigen, dass uns Studierenden unsere Studienbedingungen wichtig sind. Dementsprechend werden wir auch die Unterschriftenliste der Landesregierung zu einem geeigneten Zeitpunkt übergeben. Wir sind zuversichtlich, so schlagkräftig für eine echte Veränderung der gesetzlichen Regelungen kämpfen zu können - also ein selbstbestimmtes Studium, mehr studentische Mitbestimmung und echte Chancengerechtigkeit... weiter
Debatte
In Sachsen bestehen für das reguläre Studium keinerlei Studiengebühren. In Dresden zB. erhält man für die, zugegebener Weise nicht wenigen ~270€ Semesterbeitrag, auch ein sachsenweit gültiges Ticket (kostet 181€, optional) und vergünstigtes Mensaessen (kostet ~90€). Für diese Leistungen müsste man privat weit über 1000€ zahlen.