Wohnen

Wohnungseigentümer schlagen Alarm: Wir brauchen ein klares, unsere Rechte sicherndes Gesetz!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag, Deutscher Bundesrat

8.240 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

8.240 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag, Deutscher Bundesrat

Der Entwurf für ein neues Wohnungseigentumsgesetz gefährdet die Interessen von Millionen Eigentümern und muss im Deutschen Bundestag dringend umfangreich geändert werden. Wir, die Unterzeichner dieser Petition, fordern, dass die Interessen der Wohnungseigentümer in den Kern der Reform gerückt werden. Wir erwarten, dass die Vorgaben für die Organisation der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verbrauchergerecht verbessert und damit die bestehenden Praxisprobleme gelöst werden – durch klare Regelungen, Aufgabenkataloge und etwa eine Muster-Jahresabrechnung im Anhang zum Gesetz.

Wir fordern unter anderem:

  • Die Entscheidungs-, Kontroll- und Eingriffsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums müssen zwingend beibehalten und erweitert werden. Es sind die Eigentümer, die alle Risiken tragen und haften.

  • Der Verwaltungsbeirat muss zwingend zum starken Kontrollgremium der externen Verwalter aufgewertet werden, insbesondere wenn Verwalter zu einer Art Geschäftsführer der Gemeinschaften werden sollen. Alternativ ist ein Vorstand aus den Reihen der Eigentümer einzuführen.

  • Die externen Verwalter dürfen keine Macht bekommen, eigenständig Aufträge und Verträge für die Gemeinschaft verbindlich abzuschließen, ohne von der Gemeinschaft dazu bevollmächtigt zu sein.

  • Im Gesetz muss ein Katalog der Verwalteraufgaben stehen mit eigenen Entscheidungsrechten nur für Notfälle und Dringliches. Keine allgemeine Generalklausel, die zu eigenmächtigem Handeln einlädt, streitträchtig ist und von den Gerichten ausgelegt werden muss!

  • Im Gesetz müssen konkrete Vorgaben stehen, wie eine Jahresabrechnung für die Wohnungseigentümergemeinschaft auszusehen hat.

  • Gebäudemodernisierungen werden nur gelingen, wenn Verwalter zur Erstellung von Erhaltungsplänen inkl. Finanzierungsplänen auf der Grundlage jährlicher Gebäudebegehungen verpflichtet werden. Es reicht nicht aus, nur den Anspruch auf Bildung einer Erhaltungsrücklage vorzuschreiben.

  • Eine „Ein-Personen-Gemeinschaft“ mit einem Aufteiler oder Bauträger als erstem und einzigem Mitglied darf nicht eingeführt werden, weil dieser die Macht bekäme, die WEG mit teuren Beschlüssen und Verträgen zu belasten, an denen nur er ein Interesse hat.

Begründung

Die anstehende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes betrifft rund 10 Millionen Eigentumswohnungen in Deutschland – das sind fast 25 % aller Wohnungen überhaupt. Nach dem Entwurf aus dem Bundesjustizministerium ist eine radikale Umgestaltung vorgesehen. Diese löst die bestehenden Praxisprobleme kaum, würde den Wohnungseigentümern aber weniger Rechte und mehr Risiken bescheren. Der Entwurf begünstigt die Interessen der Wirtschaft, also der Verwalter und Bauträger sowie der Dienstleister und Handwerker, die für die Wohnungseigentümergemeinschaften arbeiten. Es droht, dass die Machtverhältnisse in den Wohnungseigentümergemeinschaften in eine deutliche Schieflage geraten zugunsten der externen Verwalter und auf Kosten der Eigentümer. Das Wohnungseigentum würde zu einem „Eigentum zweiter Klasse“ absteigen, für Eigentümer und Mieter teurer werden und den Missbrauch fremder Gelder erleichtern. Mehr dazu: https://www.wohnen-im-eigentum.de/reformentwurf.

Weitere Verbände stehen hinter diesen Forderungen bzw. äußern Kritik:

  • Einen Offenen Brief richteten 4 Verbraucherverbände an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (https://www.wohnen-im-eigentum.de/brief-lambrecht.pdf).

  • Der Deutsche Anwaltverein kritisiert: Der mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Änderung „verbundene individuelle Rechtsverlust und das deutlich gestiegene finanzielle Risiko werden kaum erklärbar sein“.

  • Der Deutsche Richterbund äußert in seiner Stellungnahme „teilweise noch erhebliche Bedenken“.

  • Links unter: https://www.wohnen-im-eigentum.de/wemodg-stellungnahmen

Daher appellieren die Unterzeichner dieser Petition an den Bundestag und den Bundesrat, die Reform durch verbrauchergerechte Änderungen im Gesetzentwurf noch zu retten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.04.2020
Petition endet: 10.05.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Wohnen

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Wohnungseigentümerin, lieber Wohnungseigentümer,

    knapp 4.500 Unterschriften für die Petition zum Entwurf des neuen Wohnungseigentumsgesetzes hat Wohnen im Eigentum (WiE) in nur 3 Wochen gesammelt. Das ist gut, und mit Ihrer Unterstützung wird noch mehr daraus: Wir könnten an der 10.000-Marke kratzen, wenn jetzt jeder von Ihnen noch eine/n weitere/n Eigentümer/in zum Unterzeichnen motiviert!

    Dieser „Endspurt“ ist wichtig, denn es gibt neue Entwicklungen:

    - Der Gesetzentwurf soll am 7. Mai in den Bundestag eingebracht werden (erste Lesung), der ihn dann an den Rechtsausschuss überweisen wird.
    - Jetzt ist geplant, dass das neue Gesetz bereits am 19. Juni im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beschlossen und noch vor der Sommerpause... weiter

Ich bin Mitglied im Verwaltungsbeirat, Entscheidungen müssen immer in Absprache mit den Eigentümern und dem Beirat getroffen werden, schließlich müssen die Eigentümer das auch bezahlen. Eine Verwaltung muss durch den Beirat kontrolliert werden können und müssen

Noch kein CONTRA Argument.

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