43 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Aktuell sind die nicht im Bundestag vertretenen Parteien stark benachteiligt, daher:
dürfen Wahlkreise und Aufstellungsverfahren für Kandidaten und Listen 1 Jahr vor dem Wahltermin nicht geändert werden.
ist für Unterstützungsunterschriften ein digitales Verfahren zu schaffen. Falls in den letzten 9 Monaten Beschränkungen bestehen oder vorgezogene Neuwahlen stattfinden, ist deren Zahl zu senken.
hat bei Wahlrechts-Anhörungen ein anerkannter Experte deren Anliegen gesondert darzustellen.
Zur Erläuterung: Unsere Demokratie braucht mehr Chancengerechtigkeit bei Bundestagswahlen. Die nicht im Bundestag vertretenen Parteien werden immer stärker benachteiligt. Wir fordern den Bundestag daher auf, folgende Punkte umgehend umzusetzen:
Die Wahlkreise und das Aufstellungsverfahren für Kandidaten und Listen dürfen 1 Jahr vor dem Wahltermin nicht mehr geändert werden. Wichtig ist das besonders deshalb, weil nur diese Bewerber zusätzliche Unterlagen (z.B. Unterstützungsunterschriften) nachzuweisen haben. Kurzfristige Änderungen würden diesen Parteien und Kandidaten die Teilnahme an der Wahl erheblich erschweren und so unangemessen beschränken, weil die für die Zulassung nötigen Unterstützungsunterschriften erst gesammelt werden dürfen, nachdem die Kandidaten und Listen rechtsgültig aufgestellt sind.
Schon seit Jahren kann man Steuererklärungen u.ä. rechtsgültig bei Ämtern einreichen; ein digitales Verfahren ist also möglich. Wird das für Unterstützungsunterschriften nicht ebenfalls zeitnah umgesetzt, wirkt sich das für alle davon betroffenen Bewerber als zusätzliche und willkürliche Wahlhürde aus. Im Bundeswahlgesetz muss daher zugelassen werden, die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften angemessen abzusenken, falls deren Sammlung in den letzten 9 Monaten durch solche oder ähnliche Beschränkungen (Pandemie u.ä.) beeinträchtigt wird oder vorgezogene Neuwahlen stattfinden.
Das Thema Wahlrecht betrifft nicht nur die Parteien im Bundestag, sondern auch die dort nicht vertretenen Parteien und Einzelbewerber. Bei der Anhörung von Experten zu solchen Themen werden die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf diese Parteien bisher nicht ausreichend berücksichtigt, da die geladenen Experten allein von den Bundestagsfraktionen vorgeschlagen werden. Um mehr Ausgewogenheit zu gewährleisten, sollte ein anerkannter Experte zusätzlich eingeladen werden um auch deren Interessen und Probleme gesondert darzustellen.
Diese Petition wurde am 13.8.2020 beim Bundestag eingereicht. Sie wird aktuell bereits von verschiedenen Parteien und Wählergruppen unterstützt. Sollten die aufgeführten Punkte vom Bundestag nicht in geeigneter Weise umgesetzt werden, behalten sich diese zu den einzelnen Punkten Wahlprüfbeschwerden und ggf. auch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht vor.
Begründung
Die im Bundestag vertretenen Parteien (CDU, CSU, SPD, FDP, LINKE, GRÜNE) sowie die Freien Wähler (FW) sind privilegierte Parteien, da sie für ihre Listen und Kandidaten keine Unterstützungsunterschriften benötigen. Alle übrigen müssen ihre Listen und Kandidaten erst rechtsgültig aufstellen und erst dann darf mit der Sammlung der nötigen Unterschriften begonnen werden. Um gegenüber den privilegierten Parteien nicht ungerechtfertigt benachteiligt zu sein, müssen sowohl das Aufstellungsverfahren als auch die Wahlkreise mindestens 1 Jahr vor dem Wahltermin feststehen und unverändert bleiben.
Die Sammlung der Unterstützerunterschriften darf auch nicht unnötig erschwert werden. Da der Staat von seinen Bürgern inzwischen z.B. fordert, viele Steuererklärungen u.ä. digital einzurreichen, muss er dies auch für Unterstützungsunterschriften umsetzen. Da ein solches zeitgemäßes Verfahren bisher noch nicht möglich ist, sind bis zur Umsetzung wirksame Erleichterungen erforderlich. Das gilt besonders dann, wenn die Sammlung nur unter besonderen Bedingungen (Pandemie, vorgezogene Neuwahl u.ä.) stattfinden kann. Das Bundeswahlgesetz sieht bisher zwar die Reduzierung bestimmter Fristen vor, aber ermöglicht keine Reduzierung der Zahl der Unterschriften. Um gerechte Wahlchancen zu garantieren, hat der Bundestag diese Probleme zu beseitigen.
Der Bundestag hört bei der Ausarbeitung von Wahlrechtsänderungen zwar oft Experten an, doch diese werden nur von den Bundestagsfraktionen vorgeschlagen. Daher finden die besonderen Probleme und Interessen von Einzelbewerbern und nicht im Bundestag vertretenen Parteien meist keine Beachtung. Diese müssen dann durch Beschwerden, Wahlanfechtungen und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. langwierig geklärt werden. Daher ist es hilfreich und nötig, zu solchen Anhörungen auch immer einen Experten zu laden, der die geplanten Änderungen aus dieser speziellen Sicht beurteilt.
Petition teilen
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
18.08.2020
Petition endet:
17.08.2021
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 18.08.2022Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.