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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Frau Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr / Der Gemeinderat oder passender Ausschuss (Ausschuss für Umwelt und Technik/Verwaltungsausschuss)
Nach dem Zusammenschluss von Sulgen und Sulgau am 01. April 1934 wurde die noch junge Gemeinde Sulgen am 01. April 1939 von den Nationalsozialisten aufgrund der neuen Raumordnungsplänen (Ideologischer Begriff Lebensraum) der Nationalsozialisten mit der Stadt Schramberg zwangsvereinigt und zwangseingegliedert. Ohne weiteres Gehör der Ortschaft Sulgen. Um für Sulgen eine Gleichbehandlung in der großen Kreisstadt Schramberg zu erfahren, ähnlich wie mit den Ortsteilen Waldmössingen und Tennenbronn, ist es zwingend erforderlich, dass Sulgen einen Ortschaftsrat und einen eigenen Ortsvorsteher bekommt. Mit dem Ortschaftsrat und dem Ortsvorsteher erhält Sulgen eine Stimme. Eine Stimme für die Belange der Bewohner der Bergstadt Sulgen, für anstehende und zukünftige Projekte. Eine Stimme für alle Themen, die den Ortsteil Sulgen betreffen, eine Stimme die sich zum Beispiel der erheblich großen und schwierigen Verkehrslage annimmt. Mit dem Ortschaftsrat und dem Ortsvorsteher erhält Sulgen einen Ansprechpartner, und es wird eine strukturierte, fachliche und politische Stimme im Gemeinderat der großen Kreisstadt Schramberg geschaffen.
Begründung
Mit ca. 7000 Einwohnern ist Sulgen der zweit größte Ortsteil der Stadt Schramberg mit Wohnbebauungen und Industrieflächen. Sulgen hat eine lebendige Vereinslandschaft, ein sehr gutes Angebot an Nahversorgung und gut geführte Fachgeschäfte, sowie ein breites Freizeitangebot. Bisher wurde der Ortsteil Sulgen in der großen Kreisstadt Schramberg nicht politisch verwaltet, nicht örtlich verwaltet und nicht eigenständig geführt. Nach §67 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg kann eine Gemeinde wie die Stadt Schramberg, in ihrer Hauptsatzung für einen räumlich getrennten Ortsteil eine Ortschaftsverfassung einrichten. Sulgen ist räumlich getrennt, und erfüllt diese Voraussetzung zu einhundert Prozent. Für eine Ortschaftsverfassung gelten die §68 bis §73 der Gemeindeordnung. Die Ortschaftsverfassung regelt die Einrichtung einer Ortschaft, eines Ortschaftsrates, eines Ortsvorstehers und einer örtlichen Verwaltung. Der Ortsteil Sulgen wurde Zwangseingemeindet, was juristisch nicht Ordnungsgemäß ist, beziehungsweise nicht Ordnungsgemäß war. Die Zwangseingemeindung kann juristisch erfolgreich angefochten werden. Sulgen braucht eine Stimme in der großen Kreisstadt Schramberg, mit Ortschaftsrat und Ortsvorsteher, sowie einer örtlichen Verwaltung.
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Petition gestartet:
14.04.2024
Petition endet:
13.06.2024
Region:
Schramberg
Kategorie:
Verwaltung
Debatte
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