Steuerrechtliche Regelungen im Hinblick auf die Tätigkeit des/der Wanderführer/-in

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

7 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass die Tätigkeit des/der Wanderführer/-in verbindlich in die Liste der begünstigten vergleichbaren Tätigkeiten zur Steuerbefreiung von Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen wird.

Begründung

Bisher werden von der Finanzverwaltung lediglich die Tätigkeit als Stadt- oder Museumsführer als vergleichbare, begünstigte Tätigkeit aufgeführt. Damit wird eine Ungleichbehandlung vorgenommen, obgleich die Tätigkeiten der Wanderführerin/des Wanderführers ebenfalls den Tätigkeiten als Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern und Betreuern vergleichbar sind, da sie als geschultes, regelmäßig geprüftes und zertifiziertes, stetig weitergebildetes Personal auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt einwirken, ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten entwickeln und fördern und somit (zunehmend) einen klaren pädagogischen Auftrag im Bereich der Gemeinnützigkeit erfüllen. Sie vermitteln fundiertes Wissen über Geografie, Geschichte, Kunstgeschichte sowie kulturelle, wirtschaftliche, gesellschaftliche Fakten und Zusammenhänge. Sie zeigen darüber hinausgehend Orte des alltäglichen Lebens und der Arbeitswelt und berücksichtigen brisante oder problematische Themen der jeweiligen gesellschaftlichen Entwicklung vor Ort und vermitteln einen kritischen Umgang damit sowie eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zur Persönlichkeits- und Gesundheits und Umweltbildung mündiger Bürgerinnen und Bürger.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.09.2022
Petition endet: 03.11.2022
Region: Deutschland
Kategorie:

Noch kein PRO Argument.

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