Stellungnahmen: Parlament Mecklenburgische Seenplatte
Unbeantwortet (36) 46,8% |
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar (36) 46,8% |
Ich stimme zu / überwiegend zu (5) 6,5% |
2% unterstützen einen Antrag im Parlament.
3% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
1% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Dieter Stegemann
ist Mitglied im Parlament
CDU, zuletzt bearbeitet am 25.11.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Heiko Werner
ist Mitglied im Parlament
SPD, zuletzt bearbeitet am 13.11.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen nachhaltig einzudämmen, schlägt ja der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor, deren Ziel es sein soll, durch „geeignete Maßnahmen“ sicherzustellen, dass eine unkontrollierte Vermehrung des Bestandes nicht erfolgt und Katzenhalter dafür zu sorgen haben, dass ihre Katzen nicht verwildern."
Laut Zuständigkeitsverordnung des Landes M-V auf Basis § 13b Tierschutzgesetz, ist somit der Landkreis MSE für dieses Thema verantwortlich.
Formuliertes Ziel des § 13 b Tierschutzgesetzes ist es, durch eine Verminderung der Anzahl der Katzen innerhalb eines Gebietes, in dem bei Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt worden sind, die auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind, deren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu verringern.
Dieses Ziel erfordert lt. Veterinäramt als zuständige Behörde des LK-MSE aber die Erfüllung umfangreicher Voraussetzungen, denn lt. deren Ansicht erschließt sich nicht auf den ersten Blick, dass durch die bloße Kastration der Katzen, deren Leiden verringert werden, da ja die Anzahl der betroffenen Katzen unverändert bleibt, so die Begründung; (man geht aber davon aus, dass fortlaufende Trächtigkeit und damit der Zuwachs an Katzen gestoppt und somit ggf. das Leiden verringert wird).
Das Veterinäramt ist deshalb der Meinung, dass trotz der unzweifelhaften Problematik freilebender, unkastrierter Katzen das Thema auch mit einer möglichen Katzenschutzgebietsverordnung nicht einfach zu lösen ist. Denn, es bedarf einiger Vorarbeiten und der Bereitschaft aller Beteiligten (örtliches Ordnungsamt, Tierschutzverein/e, Tierärzte, Veterinäramt), um das Problem mit einer solchen Verordnung anzugehen.
Der Landesgesetzgeber hat den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der „Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz frei lebender Katzen" vom 9.12.2015 die Befugnis übertragen, eine Rechtsverordnungen zur Festlegung von Gebieten zum Schutz frei lebender Katzen nach § 13 b Satz 1-4 des Tierschutzgesetzes zu erlassen.
So weit, so schlecht, denn wünschenswert wäre es aus Sicht des Landkreises, auf eine direkte Landesverordnung zurückgreifen zu können.
Als Begründung für deren Ausbleiben wurde allerdings vom Land M-V angegeben, dass es nicht möglich sei, landesweit die Voraussetzungen für eine Katzenschutzgebietsverordnung festzustellen und zu begründen.
Dieses Dilemma haben die Landkreise aber auch, denn auch hier gibt es unterschiedliche Gegebenheiten in den Kommunen innerhalb des Landkreises und Unterschiede insbesondere zwischen Städten und ländlichen Gemeinden.
Der Erlass einer Katzenschutzgebietsverordnung durch den Landkreis setzt voraus, dass:
a) klar definierte Bereiche (Gebiet einer Kommune) festgestellt werden können, in denen erhöhte Populationen frei lebender Katzen bestehen und
b) die hohe Katzenpopulation und die damit verbundenen Leiden ausreichend dokumentiert sind und
c) Maßnahmen zur Eindämmung der Population freilebender Katzen durchgeführt wurden und diese erfolglos waren (Dokumentation!) und
d) vorab die Bevölkerung über die Problematik informiert wurde und das Vorhaben (Erlass einer Katzenschutzgebietsverordnung) bekannt gemacht wurde.
Somit sind einige Hürden vorhanden, die vorab zu überspringen sind.
Obwohl nach Meinung des Veterinäramts die dem Landkreis vorliegenden Handreichungen des Landes zur Umsetzung der Ermächtigung zumindest in Teilen widersprüchlich und unklar sind, will sich die Behörde nach eigenen Angaben bei Vorliegen der Voraussetzungen dem Erlass einer solchen Verordnung nicht verwehren, wenn man sich sicher sein kann, dass das zuständige örtliche Ordnungsamt mitzieht. Denn allein mit dem Erlass einer Verordnung ist es nicht getan.
Die Vorbereitung und Umsetzung kostet Geld und muss von der örtlichen Ordnungsbehörde getragen und überwacht werden. Das Veterinäramt schlägt daher vor, dass im Laufe eines zu bestimmenden Zeitraums (z. B. 1 Jahr) zunächst die Bereiche konkret ermittelt werden, in denen hohe Katzenpopulationen auftreten.
Die Anzahl der Katzen sollte einigermaßen feststehen und deren Leiden (KrankheitsSymptome, Todesfälle, ggf. schlechter Allgemein- und/oder Ernährungszustand) dokumentiert werden. (Hier wären insbesondere die Tierschutzvereine) anzusprechen.
Begleitend müssen Kastrations-Aktionen durchgeführt werden, mit dem Ziel, möglichst alle freilebenden Katzen zu fangen, zu kastrieren, wieder auszusetzen und möglichst dort zu füttern. Hier ist eine solide finanzielle Unterstützung der Kommune für die Tierschutzvereine unerlässlich! Und das Ganze muss dokumentiert werden.
Eigentlich wäre dann das Problem schon gelöst und es bedarf keiner Verordnung, wenn nicht die Gefahr bestünde, dass weitere Katzen ausgesetzt werden bzw. Hauskatzen sich im Freilauf vermehren und die Jungkatzen dann auch wieder frei laufen gelassen werden.
Daher muss dann vor allem auch die Öffentlichkeit über eine solche Aktion informiert werden, mit der Aufforderung, mitzuhelfen und vor allem, eigene Katzen kastrieren, mit einem Chip kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Mit Erlass einer Katzenschutzgebietsverordnung würde dann das Gebiet festgelegt (gesamtes Stadtgebiet bzw. Gemeindegebiet), in dem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen eingeführt würde (Ausnahmen auf Antrag für Rassekatzen zur Zucht). Die Kontrolle der Durchsetzung der Verordnung obliegt dem örtlichen Ordnungsamt.
Eine solche Verordnung kann nachweislich einen Rückgang der streunenden Katzenpopulationen bewirken. Das bedeutet langfristig vor allem aber auch eine personelle und finanzielle Entlastung der Tierschutzvereine/Tierheime und eine Verminderung von erheblichem Tierleid, denn gerade sich unkontrolliert vermehrende, streunende Katzen sind sehr oft auch in einem gesundheitlich riskanten Zustand.
Soweit es mir möglich ist, unterstütze ich Ihre Petition, um Katzenschutzgebietsverordnungen für Städte und Kommunen in unserem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Werner
Kathleen Reetz
ist Mitglied im Parlament
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 13.11.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Elke-Annette Schmidt
ist Mitglied im Parlament
DIE LINKE, zuletzt bearbeitet am 12.11.2019
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion DIE LINKE
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Da uns die Problematik der freilebenden Katzen bekannt ist und wir uns inhaltlich mit dem Thema beschäftigten auch in der Zusammenarbeit mit Tierheimen der Region, hatte meine Fraktion, DIE LINKE im Landkreis MSE, im Jahr 2018 einen Antrag mit folgendem Wortlaut vorbereitet: "Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Erlass einer Verordnung zum Schutz freilebender Katzen für den Landkreis MSE und deren finanzielle Auswirkungen zu prüfen. Das Prüfergebnis ist dem Kreistag auf seiner Sitzung am 10.12.2018 vorzustellen."
Wir begründeten den Antrag wie folgt:
"Deutschlandweit wurden in den vergangenen Jahren in einer Vielzahl von Landkreisen und Gemeinden Verordnungen zum Schutz freilebender Katzen (hier als Sammelbegriff für weibliche und männliche Tiere) auf den Weg gebracht. Damit soll erreicht werden, dass sich Katzen nicht unkontrolliert vermehren und damit die Anzahl ausgesetzter Tiere bzw. von Streunerkatzen verringert. Denn durch die unzähligen unkastrierten Tiere wird das Problem der verwilderten Katzen immer größer. Oft werden diese Tiere oder auch ungewollter Katzennachwuchs in den Tierheimen abgegeben und sorgen für deren Überlastung.
Mit einem Erlass des Landkreises werden die Eigentümer von Katzen verpflichtet, diese per Chip kennzeichnen und kastrieren zu lassen, wenn der Auslauf der Tiere nicht umfassend und jederzeit kontrolliert werden kann. Damit wird eine ungewollte Vermehrung verhindert.Im Landkreis Rostock wurde unlängst eine entsprechende Verordnung für den Amtsbereich Schwaan erlassen, der aus Sicht von Tierschützerinnen und Tierschützern unseres Landkreises beispielgebend auch für unsere Region sein kann. (Die entsprechende Verordnung liegt als Anlage bei.)
Der aktuelle Fall in Malchow, wo Tierschützerinnen und Tierschützer einige dutzend Katzen aus einem einzigen Haus retten mussten, machen deutlich, dass es dringend rechtlicher Rahmensetzung auch in unserem Landkreis bedarf. Tierschutzvereine erachten sie als längst überfällig. Verbunden werden muss der Erlass einer solchen Verordnung mit einer Sensibilisierungskampagne, um die Vorteile der Kastration von Freigängerkatzen aufzuzeigen und die Katzenhalter anzuregen ihre Tiere, egal ob männlich oder weiblich, kastrieren zu lassen."
Dieser Antrag wurde von der Rechtsaufsicht geprüft und uns die Bewertung dahingehend gegeben, dass dieser Antrag nicht zulässig sei, da der Erlass einer solchen Verordnung im übertragenen Wirkungskreis des Landrates liege und der Kreistag hierfür nicht zuständig sei bzw. der Kreistag den Landrat nicht eauftragen könne. Wir haben danach den Antrag dahingehend geändert, dass wir es unterstützen, wenn sich der Landrat in dieser Thematik aktiv wird. Dieser Antrag fand im Kreistag keine Mehrheit. Erreicht wurde aber, dass sich der zuständige Fachausschuss mit der Thematik beschäftigt hat und die Verwaltung zur damaligen Situation der freilebenden Katzen berichtet hat. Seitens der Verwaltung wurde dann erläutert, dass es keine flächgendeckende Festsetzung geben kann, sondern, wenn überhaupt, nur für begrente Teilregionen des Landkreises in denen Populationen freilebender Katzen zu verzeichen sind. Diese müssen nachgwiesen und dokumentiert werden. Wer das machen soll, blieb unklar. Die Verwaltung schlug vor, dass das die Tierheime ja machen können. Es wurde vereinbart, dass sich Tierheime/Tierschutzverbände gemeinsam mit der Verwaltung an einen Tisch setzen und Möglichkeiten besprechen. Soweit mir bekann ist, gabe es wohl auch mal ein Gespräch dazu. Soweit mein Kenntnisstand dazu.
Aus meiner Sicht ist das Problem nach wie vor ungeklärt. Die Dokumentations- und Nachweispflicht auf das Ehrenamt zu verlagern, kann keine Lösung sein. Was sollen diese Menschen noch alles tun? Ich unterstütze diese Petition sehr und hoffe, dass dadurch wieder etwas Aufmerksamkeit dafür entsteht und weitere Mitglieder des Kreistages sich der Problematik ernsthaft annehmen.
Falk Jagszent
ist Mitglied im Parlament
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 10.11.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Die Situation der sich unkontrolliert vermehrenden Katzen ist untragbar, ebenso in den Aufnahmestationen und den ehrenamtlichen Vereinen hinsichtlich der Überfüllung. Das Leid ist für jeden ersichtlich und damit nachgewiesen! Die Verwaltung kann davor nicht mit formalen Argumenten die Augen verschließen. Nur weil eine Vorschrift vielleicht schwer durchzusetzen und zu kontrollieren ist, muss sie trotzdem als Recht gesetzt werden, wenn man die Notwendigkeit erkennt!
Kathrin Grumbach
ist Mitglied im Parlament
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Arno Süssig
ist Mitglied im Parlament
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Eckhardt Tabbert
ist Mitglied im Parlament
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Reinhard Gleisberg
ist Mitglied im Parlament
AfD
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Engelhardt Kelm
ist Mitglied im Parlament
AfD
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Dr. Hartwig Kurth
ist Mitglied im Parlament
AfD
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Jan-Michael Martin
ist Mitglied im Parlament
AfD
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Robert Schnell
ist Mitglied im Parlament
AfD
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Toralf Schnur
ist Mitglied im Parlament
FDP/Freier Horizont-Fraktion
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Gilbert Schulz
ist Mitglied im Parlament
FDP/Freier Horizont-Fraktion
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Norbert Schumacher
ist Mitglied im Parlament
FDP/Freier Horizont-Fraktion
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Prof. Dr. Werner Freigang
ist Mitglied im Parlament
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Monika Göpper
ist Mitglied im Parlament
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Jobst-Peter Brach
ist Mitglied im Parlament
DIE LINKE
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Karl-Heinz Graupmann
ist Mitglied im Parlament
DIE LINKE
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Renate Klopsch
ist Mitglied im Parlament
DIE LINKE
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Dieter Kowalick
ist Mitglied im Parlament
DIE LINKE
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Thomas Kowarik
ist Mitglied im Parlament
DIE LINKE
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Peter Ritter
ist Mitglied im Parlament
DIE LINKE
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Roland Fanselow
ist Mitglied im Parlament
AfD
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Horst Förster
ist Mitglied im Parlament
AfD
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Hartmut Lehmann
ist Mitglied im Parlament
CDU
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Tilo Lorenz
ist Mitglied im Parlament
CDU
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
Unbeantwortet
Enrico Malow
ist Mitglied im Parlament
CDU
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Christoph Poland
ist Mitglied im Parlament
CDU
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Wolf-Dieter Ringguth
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CDU
zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Willi Voß
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Manfred Dachner
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Hartmut Kretschmer
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SPD
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Renè Malgadey
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Heiko Kärger
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zuletzt angeschrieben am 09.11.2019
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Frank Benischke
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CDU
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Peter Enthaler
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CDU
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