Volksvertreter Heiko Werner
Stellungnahme zur Petition Kastrationspflicht für Freigängerkatzen!
SPD, zuletzt bearbeitet am 13.11.2019
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen nachhaltig einzudämmen, schlägt ja der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor, deren Ziel es sein soll, durch „geeignete Maßnahmen“ sicherzustellen, dass eine unkontrollierte Vermehrung des Bestandes nicht erfolgt und Katzenhalter dafür zu sorgen haben, dass ihre Katzen nicht verwildern."
Laut Zuständigkeitsverordnung des Landes M-V auf Basis § 13b Tierschutzgesetz, ist somit der Landkreis MSE für dieses Thema verantwortlich.
Formuliertes Ziel des § 13 b Tierschutzgesetzes ist es, durch eine Verminderung der Anzahl der Katzen innerhalb eines Gebietes, in dem bei Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt worden sind, die auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind, deren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu verringern.
Dieses Ziel erfordert lt. Veterinäramt als zuständige Behörde des LK-MSE aber die Erfüllung umfangreicher Voraussetzungen, denn lt. deren Ansicht erschließt sich nicht auf den ersten Blick, dass durch die bloße Kastration der Katzen, deren Leiden verringert werden, da ja die Anzahl der betroffenen Katzen unverändert bleibt, so die Begründung; (man geht aber davon aus, dass fortlaufende Trächtigkeit und damit der Zuwachs an Katzen gestoppt und somit ggf. das Leiden verringert wird).
Das Veterinäramt ist deshalb der Meinung, dass trotz der unzweifelhaften Problematik freilebender, unkastrierter Katzen das Thema auch mit einer möglichen Katzenschutzgebietsverordnung nicht einfach zu lösen ist. Denn, es bedarf einiger Vorarbeiten und der Bereitschaft aller Beteiligten (örtliches Ordnungsamt, Tierschutzverein/e, Tierärzte, Veterinäramt), um das Problem mit einer solchen Verordnung anzugehen.
Der Landesgesetzgeber hat den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der „Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von Gebieten zum Schutz frei lebender Katzen" vom 9.12.2015 die Befugnis übertragen, eine Rechtsverordnungen zur Festlegung von Gebieten zum Schutz frei lebender Katzen nach § 13 b Satz 1-4 des Tierschutzgesetzes zu erlassen.
So weit, so schlecht, denn wünschenswert wäre es aus Sicht des Landkreises, auf eine direkte Landesverordnung zurückgreifen zu können.
Als Begründung für deren Ausbleiben wurde allerdings vom Land M-V angegeben, dass es nicht möglich sei, landesweit die Voraussetzungen für eine Katzenschutzgebietsverordnung festzustellen und zu begründen.
Dieses Dilemma haben die Landkreise aber auch, denn auch hier gibt es unterschiedliche Gegebenheiten in den Kommunen innerhalb des Landkreises und Unterschiede insbesondere zwischen Städten und ländlichen Gemeinden.
Der Erlass einer Katzenschutzgebietsverordnung durch den Landkreis setzt voraus, dass:
a) klar definierte Bereiche (Gebiet einer Kommune) festgestellt werden können, in denen erhöhte Populationen frei lebender Katzen bestehen und
b) die hohe Katzenpopulation und die damit verbundenen Leiden ausreichend dokumentiert sind und
c) Maßnahmen zur Eindämmung der Population freilebender Katzen durchgeführt wurden und diese erfolglos waren (Dokumentation!) und
d) vorab die Bevölkerung über die Problematik informiert wurde und das Vorhaben (Erlass einer Katzenschutzgebietsverordnung) bekannt gemacht wurde.
Somit sind einige Hürden vorhanden, die vorab zu überspringen sind.
Obwohl nach Meinung des Veterinäramts die dem Landkreis vorliegenden Handreichungen des Landes zur Umsetzung der Ermächtigung zumindest in Teilen widersprüchlich und unklar sind, will sich die Behörde nach eigenen Angaben bei Vorliegen der Voraussetzungen dem Erlass einer solchen Verordnung nicht verwehren, wenn man sich sicher sein kann, dass das zuständige örtliche Ordnungsamt mitzieht. Denn allein mit dem Erlass einer Verordnung ist es nicht getan.
Die Vorbereitung und Umsetzung kostet Geld und muss von der örtlichen Ordnungsbehörde getragen und überwacht werden. Das Veterinäramt schlägt daher vor, dass im Laufe eines zu bestimmenden Zeitraums (z. B. 1 Jahr) zunächst die Bereiche konkret ermittelt werden, in denen hohe Katzenpopulationen auftreten.
Die Anzahl der Katzen sollte einigermaßen feststehen und deren Leiden (KrankheitsSymptome, Todesfälle, ggf. schlechter Allgemein- und/oder Ernährungszustand) dokumentiert werden. (Hier wären insbesondere die Tierschutzvereine) anzusprechen.
Begleitend müssen Kastrations-Aktionen durchgeführt werden, mit dem Ziel, möglichst alle freilebenden Katzen zu fangen, zu kastrieren, wieder auszusetzen und möglichst dort zu füttern. Hier ist eine solide finanzielle Unterstützung der Kommune für die Tierschutzvereine unerlässlich! Und das Ganze muss dokumentiert werden.
Eigentlich wäre dann das Problem schon gelöst und es bedarf keiner Verordnung, wenn nicht die Gefahr bestünde, dass weitere Katzen ausgesetzt werden bzw. Hauskatzen sich im Freilauf vermehren und die Jungkatzen dann auch wieder frei laufen gelassen werden.
Daher muss dann vor allem auch die Öffentlichkeit über eine solche Aktion informiert werden, mit der Aufforderung, mitzuhelfen und vor allem, eigene Katzen kastrieren, mit einem Chip kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Mit Erlass einer Katzenschutzgebietsverordnung würde dann das Gebiet festgelegt (gesamtes Stadtgebiet bzw. Gemeindegebiet), in dem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen eingeführt würde (Ausnahmen auf Antrag für Rassekatzen zur Zucht). Die Kontrolle der Durchsetzung der Verordnung obliegt dem örtlichen Ordnungsamt.
Eine solche Verordnung kann nachweislich einen Rückgang der streunenden Katzenpopulationen bewirken. Das bedeutet langfristig vor allem aber auch eine personelle und finanzielle Entlastung der Tierschutzvereine/Tierheime und eine Verminderung von erheblichem Tierleid, denn gerade sich unkontrolliert vermehrende, streunende Katzen sind sehr oft auch in einem gesundheitlich riskanten Zustand.
Soweit es mir möglich ist, unterstütze ich Ihre Petition, um Katzenschutzgebietsverordnungen für Städte und Kommunen in unserem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Werner