Stellungnahmen: Rat der Stadt Hildesheim

Unbeantwortet (25) 54,3%
Ich stimme zu / überwiegend zu (7) 15,2%
Keine Stellungnahme (5) 10,9%
Ich enthalte mich (4) 8,7%
Ich lehne ab (3) 6,5%
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar (2) 4,3%

8% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

8% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Maik Brückner

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

die Linke zuletzt bearbeitet am 15.03.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Volker Spieth

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

Bündnis 90/ die Grünen zuletzt bearbeitet am 13.03.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Die steigende Bevölkerung in Hildesheim begründet sich insbesondere aus dem Mehr an Studierenden, Flüchtlingen und überhaupt "Single-Haushalten" wie älteren Menschen aus dem Umland, die aber allesamt eher einkommensschwach sind und keinen Eigenheimbedarf haben. Bei einer Bebauung des Wasserkamps ist allerdings aufgrund der Kostensituation und der Lage nicht damit zu rechnen, dass hier der dringend benötigte bezahlbare Wohnraum entsteht. Daher ist dieses Projekt vielleicht etwas für vermögende Bauherren aus Hannover, aber für die Hildesheimer Wohnungssuchenden erreicht man nichts und gefährdet zudem ein für die Menschen vor Ort wichtiges hochsensibles Areal (Naturschutz/Naherholung etc.). Damit werden völlig falsche Prioritäten gesetzt!


Ursula Oehlschläger

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

Bündnis 90/die Grünen zuletzt bearbeitet am 09.03.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.


Rosa Wagner-Kröger

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

Bündnis 90/ die Grünen zuletzt bearbeitet am 04.03.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich lehne eine Bebauung ab, weil wir dringend sozialen Wohnungsbaubenötigen, der dort auf Grund der Hochpreisigkeit nicht stattfinden wird.
Der Verkehr in der Marienburgerstr. wird übermäßig belastet.
Die Einzigartigkeit der Landschaft muss geschützt werden.


Thomas Kittel

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

Bündnis 90/ die Grünen zuletzt bearbeitet am 03.03.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Es gibt im Bereich Wohnen viele Bedarfe. Warum sollte nur einem (Einfamilienhäuser, hochpreisiges Wohnen) und das zu so einem hohen ökologischen, wie ökonomischen Preis nachgekommen werden?
Die Auswirkungen auf das nahe FFH-Gebiet sind nicht absehbar und der Verkehrsprognose liegen keine realen Zahlen zugrunde. Unklar ist auch die Bevölkerungsentwicklung und der demografische Wandel. Was bringt ein riesen Baugebiet, wenn dafür andere, ältere leerer werden und bleiben. Revitalisierung von ehemaligen Baugebieten und Steigerung der Attraktivität von vernachlässigten, stadtzentrumsnahen Quartieren mit Potentialen sind allemal sinnvoller und zukunftsgerichteter, als der einfache Weg: unwiederbringliche Zerstörung und Versiegelung von Natur!


Jörg Bredtschneider

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

Bündnis 90/ die Grünen, Bürgermeister zuletzt bearbeitet am 02.03.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Das Vorhaben ist städtebaulich nicht sinnvoll und ist voraussichtlich auch unter naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten unzulässig (§34, Abs. 2 ff BNatschG).

Ich werde nicht für ein rechtswidriges Vorhaben votieren.


Ulrich Räbiger

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

Bündnis 90/die Grünen zuletzt bearbeitet am 28.02.2018

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Der Wohnraum wird aktuell nicht benötigt, es gibt reichlich Alternativen
Die Nähe zum FFH / Naturschutzgebiet ist nicht verträglich
Die Lage wird eine hochpreisige Wohnbebauung, insbesondere in der Randlage zur Innerste befördern
Die zusätzliche Belastung der Strasse Marienburger Höhe
Die Sichtachse in das Innerstetal wird zerstört


Michael Kriegel

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

FDP zuletzt bearbeitet am 16.03.2018

Ich enthalte mich.

Sehr geehrte Damen und Herrn,

wie ich schon des Öfteren betont habe kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung fällen. Erst wenn die Ergebnisse:
- der Archäologischen Sondagen
- einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung
- einer Wasserrechtliche Untersuchung
- einer Verkehrstechnische Untersuchung
vorliegen werde für mich entscheiden ob und wenn ja in welchem Umfang der Wasserkamp bebaut werden soll


Dennis Münter

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

CDU zuletzt bearbeitet am 14.03.2018

Ich enthalte mich.

Vielen Dank für diesen modernen Weg der direkten Kommunikation.
Hildesheim benötigt Wachstum. Aufgrund der Schlüsselzuweisungen des Landes und des Bundes ist es für die finanzielle Situation der Stadt von entscheidender Bedeutung, deutlich Einwohner über der Zahl von 100.000 zu generieren. Somit ist es für die finanzielle Entwicklung wichtig, dass wir interessierten Bürgern in allen Kategorien
(Geschosswohnungen,Einfamilienhäuser, günstigen, mittleren und gehobenen Wohnraum) anbieten.
Zur Zeit wird untersucht, welchen Wohnraum wir wo entstehen lassen können.
Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung für die archäologischen Untersuchungen am wasserkamp gefallen
Wenn sich herausstellt, dass es am Wasserkamp nicht möglich ist zu bauen, aus welchen Gründen auch immer, so benötigen wir dringend Alternativen, um das Wachstum, und damit die Konsolidierung der Finanzen der Stadt Hildesheim weiter voranzubringen.
Wer also sagt : Hier nicht, sollte auch gleichzeitig sagen : Wo dann ?


Felix von der Lieth

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 09.03.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion

Ich enthalte mich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Bitte, zu Ihrer Position Stellung zu nehmen.
Ich halte es für falsch, mich zum jetzigen Zeitpunkt - pro oder contra – einer Bebauung des Wasserkamps festzulegen. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich vielmehr beschlossen, dass für uns bestimmte Vorfragen geklärt sein müssen, bevor wir überhaupt in eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Bebauung einsteigen.

Zu diesen Vorfragen gehört unter anderem, dass durch die archäologische Untersuchung, für die wir die Mittel freigegeben haben, untersucht wird, welche Bereiche des Wasserkamps überhaupt bebaut werden können. In diesem Bereich wird eine Wüstung vermutet, d.h. ein verlassenes mittelalterliches Dorf. Sollte dies stimmen, so dürften Teile des Wasserkamps nicht bebaubar oder zumindest nicht wirtschaftlich bebaubar sein.

Wenn dann feststeht, welche Bereiche bebaubar wären, muss auf Grundlage dieser Flächen von der Stadtverwaltung geprüft werden, wie sich deren Bebauung auf das benachbarte FFH-Gebiet auswirken würde. Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, ob eine Bebauung vollständig ausgeschlossen werden müsste – was ein extremes und daher weniger wahrscheinliches Ergebnis wäre –, sondern auch was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen oder Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.

Erst danach wird feststehen, welche Flächen wie bebaut werden könnten und wie teuer die Entwicklung des Gebiets für die Stadt voraussichtlich wäre. Nicht zuletzt gehört der Stadt nicht die gesamte Fläche des Wasserkamps, so dass je nachdem, welche Teile bebaut werden könnten, auch noch Flächentausche erfolgen müssten, die weitere Kosten verursachen würden.

Wenn diese Ergebnisse feststehen würden, würde sich erst das tatsächliche Projekt und die weiteren Auswirkungen auf die Stadt und den Stadtteil bewerten lassen.

An dieser Stelle möchte ich auch klarstellen, dass das wichtigste Argument für die Bebauung des Wasserkamps – der Bedarf an Baufläche insbesondere auch für Einfamilienhäuser – nach unserer Auffassung ebenfalls erst von der Stadtverwaltung nachvollziehbar belegt werden muss. Der von der Verwaltung angeführte Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist daher durch die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts klar nachzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass sich aus der Potentialliste möglicher Baugebiete die notwendige Einbeziehung des Wasserkamps ergibt.

Sind diese Vorarbeiten von der Verwaltung erfüllt worden, so werden wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Für und Wider“ einer Bebauung des Wasserkamps beginnen. Hierbei werden wir die vielen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets an den bestehenden Stadtteil, die Infrastruktur des Baugebiets und die Folgen für den Verkehr insbesondere auf der Marienburger Höhe nicht außer Acht lassen und zumindest ohne angemessene Lösungsvorschläge der Bebauung nicht zustimmen. Einen angemessenen Umgang mit dem FFH-Gebiet ist eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt über die Bebauung entscheiden zu können.


Mirco Weiß

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

CDU zuletzt bearbeitet am 07.03.2018

Ich enthalte mich.

Bisher liegen mir noch nicht genug Fakten vor, die eine Entscheidung, ob Teile des Wasserkamps bebaut werden sollen oder nicht, solide rechtfertigen.


Erdinc Parlak

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

Die Unabhängigen zuletzt bearbeitet am 14.03.2018

Ich lehne ab.

Hildesheim braucht Wohnraum, auch Angebote im Segment des Einfamilienhausbaus. Wasserkamp wäre ein attraktives Baugebiet! Diese Möglichkeit möchte ich im Sinne unserer Stadt Hildesheim nicht ausschließen.


Bild von Bernd Lynack

Bernd Lynack

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 11.03.2018

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Bitte, zu Ihrer Position Stellung zu nehmen.
Ich halte es für falsch, mich zum jetzigen Zeitpunkt - pro oder contra – einer Bebauung des Wasserkamps festzulegen. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich vielmehr beschlossen, dass für uns bestimmte Vorfragen geklärt sein müssen, bevor wir überhaupt in eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Bebauung einsteigen.
Zu diesen Vorfragen gehört unter anderem, dass durch die archäologische Untersuchung, für die wir die Mittel freigegeben haben, untersucht wird, welche Bereiche des Wasserkamps überhaupt bebaut werden können. In diesem Bereich wird eine Wüstung vermutet, d.h. ein verlassenes mittelalterliches Dorf. Sollte dies stimmen, so dürften Teile des Wasserkamps nicht bebaubar oder zumindest nicht wirtschaftlich bebaubar sein.
Wenn dann feststeht, welche Bereiche bebaubar wären, muss auf Grundlage dieser Flächen von der Stadtverwaltung geprüft werden, wie sich deren Bebauung auf das benachbarte FFH-Gebiet auswirken würde. Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, ob eine Bebauung vollständig ausgeschlossen werden müsste – was ein extremes und daher weniger wahrscheinliches Ergebnis wäre –, sondern auch was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen oder Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.
Erst danach wird feststehen, welche Flächen wie bebaut werden könnten und wie teuer die Entwicklung des Gebiets für die Stadt voraussichtlich wäre. Nicht zuletzt gehört der Stadt nicht die gesamte Fläche des Wasserkamps, so dass je nachdem, welche Teile bebaut werden könnten, auch noch Flächentausche erfolgen müssten, die weitere Kosten verursachen würden.
Wenn diese Ergebnisse feststehen würden, würde sich erst das tatsächliche Projekt und die weiteren Auswirkungen auf die Stadt und den Stadtteil bewerten lassen.
An dieser Stelle möchte ich auch klarstellen, dass das wichtigste Argument für die Bebauung des Wasserkamps – der Bedarf an Baufläche insbesondere auch für Einfamilienhäuser – nach unserer Auffassung ebenfalls erst von der Stadtverwaltung nachvollziehbar belegt werden muss. Der von der Verwaltung angeführte Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist daher durch die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts klar nachzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass sich aus der Potentialliste möglicher Baugebiete die notwendige Einbeziehung des Wasserkamps ergibt.
Sind diese Vorarbeiten von der Verwaltung erfüllt worden, so werden wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Für und Wider“ einer Bebauung des Wasserkamps beginnen. Hierbei werden wir die vielen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets an den bestehenden Stadtteil, die Infrastruktur des Baugebiets und die Folgen für den Verkehr insbesondere auf der Marienburger Höhe nicht außer Acht lassen und zumindest ohne angemessene Lösungsvorschläge der Bebauung nicht zustimmen. Einen angemessenen Umgang mit dem FFH-Gebiet ist eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt über die Bebauung entscheiden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Lynack


Detlef Hansen

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 28.02.2018

Ich lehne ab.

Hildesheim braucht Wohnraum.
Meine Meinung wird in adh nachlesbar sein.


Lisa Schwarzer

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 14.03.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Bitte, zu Ihrer Position Stellung zu nehmen.
Ich halte es für falsch, mich zum jetzigen Zeitpunkt - pro oder contra – einer Bebauung des Wasserkamps festzulegen. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich vielmehr beschlossen, dass für uns bestimmte Vorfragen geklärt sein müssen, bevor wir überhaupt in eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Bebauung einsteigen.
Zu diesen Vorfragen gehört unter anderem, dass durch die archäologische Untersuchung, für die wir die Mittel freigegeben haben, untersucht wird, welche Bereiche des Wasserkamps überhaupt bebaut werden können. In diesem Bereich wird eine Wüstung vermutet, d.h. ein verlassenes mittelalterliches Dorf. Sollte dies stimmen, so dürften Teile des Wasserkamps nicht bebaubar oder zumindest nicht wirtschaftlich bebaubar sein.
Wenn dann feststeht, welche Bereiche bebaubar wären, muss auf Grundlage dieser Flächen von der Stadtverwaltung geprüft werden, wie sich deren Bebauung auf das benachbarte FFH-Gebiet auswirken würde. Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, ob eine Bebauung vollständig ausgeschlossen werden müsste – was ein extremes und daher weniger wahrscheinliches Ergebnis wäre –, sondern auch was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen oder Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.
Erst danach wird feststehen, welche Flächen wie bebaut werden könnten und wie teuer die Entwicklung des Gebiets für die Stadt voraussichtlich wäre. Nicht zuletzt gehört der Stadt nicht die gesamte Fläche des Wasserkamps, so dass je nachdem, welche Teile bebaut werden könnten, auch noch Flächentausche erfolgen müssten, die weitere Kosten verursachen würden.
Wenn diese Ergebnisse feststehen würden, würde sich erst das tatsächliche Projekt und die weiteren Auswirkungen auf die Stadt und den Stadtteil bewerten lassen.
An dieser Stelle möchte ich auch klarstellen, dass das wichtigste Argument für die Bebauung des Wasserkamps – der Bedarf an Baufläche insbesondere auch für Einfamilienhäuser – nach unserer Auffassung ebenfalls erst von der Stadtverwaltung nachvollziehbar belegt werden muss. Der von der Verwaltung angeführte Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist daher durch die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts klar nachzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass sich aus der Potentialliste möglicher Baugebiete die notwendige Einbeziehung des Wasserkamps ergibt.
Sind diese Vorarbeiten von der Verwaltung erfüllt worden, so werden wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Für und Wider“ einer Bebauung des Wasserkamps beginnen. Hierbei werden wir die vielen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets an den bestehenden Stadtteil, die Infrastruktur des Baugebiets und die Folgen für den Verkehr insbesondere auf der Marienburger Höhe nicht außer Acht lassen und zumindest ohne angemessene Lösungsvorschläge der Bebauung nicht zustimmen. Einen angemessenen Umgang mit dem FFH-Gebiet ist eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt über die Bebauung entscheiden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Schwarzer


Gabriele Bommersbach

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 14.03.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Bitte, zu Ihrer Position Stellung zu nehmen.
Ich halte es für falsch, mich zum jetzigen Zeitpunkt - pro oder contra – einer Bebauung des Wasserkamps festzulegen. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich vielmehr beschlossen, dass für uns bestimmte Vorfragen geklärt sein müssen, bevor wir überhaupt in eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Bebauung einsteigen.
Zu diesen Vorfragen gehört unter anderem, dass durch die archäologische Untersuchung, für die wir die Mittel freigegeben haben, untersucht wird, welche Bereiche des Wasserkamps überhaupt bebaut werden können. In diesem Bereich wird eine Wüstung vermutet, d.h. ein verlassenes mittelalterliches Dorf. Sollte dies stimmen, so dürften Teile des Wasserkamps nicht bebaubar oder zumindest nicht wirtschaftlich bebaubar sein.
Wenn dann feststeht, welche Bereiche bebaubar wären, muss auf Grundlage dieser Flächen von der Stadtverwaltung geprüft werden, wie sich deren Bebauung auf das benachbarte FFH-Gebiet auswirken würde. Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, ob eine Bebauung vollständig ausgeschlossen werden müsste – was ein extremes und daher weniger wahrscheinliches Ergebnis wäre –, sondern auch was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen oder Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.
Erst danach wird feststehen, welche Flächen wie bebaut werden könnten und wie teuer die Entwicklung des Gebiets für die Stadt voraussichtlich wäre. Nicht zuletzt gehört der Stadt nicht die gesamte Fläche des Wasserkamps, so dass je nachdem, welche Teile bebaut werden könnten, auch noch Flächentausche erfolgen müssten, die weitere Kosten verursachen würden.
Wenn diese Ergebnisse feststehen würden, würde sich erst das tatsächliche Projekt und die weiteren Auswirkungen auf die Stadt und den Stadtteil bewerten lassen.
An dieser Stelle möchte ich auch klarstellen, dass das wichtigste Argument für die Bebauung des Wasserkamps – der Bedarf an Baufläche insbesondere auch für Einfamilienhäuser – nach unserer Auffassung ebenfalls erst von der Stadtverwaltung nachvollziehbar belegt werden muss. Der von der Verwaltung angeführte Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist daher durch die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts klar nachzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass sich aus der Potentialliste möglicher Baugebiete die notwendige Einbeziehung des Wasserkamps ergibt.
Sind diese Vorarbeiten von der Verwaltung erfüllt worden, so werden wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Für und Wider“ einer Bebauung des Wasserkamps beginnen. Hierbei werden wir die vielen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets an den bestehenden Stadtteil, die Infrastruktur des Baugebiets und die Folgen für den Verkehr insbesondere auf der Marienburger Höhe nicht außer Acht lassen und zumindest ohne angemessene Lösungsvorschläge der Bebauung nicht zustimmen. Einen angemessenen Umgang mit dem FFH-Gebiet ist eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt über die Bebauung entscheiden zu können.
Gabriele Bommersbach


Ole Matias Hammer

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 14.03.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Bitte, zu Ihrer Position Stellung zu nehmen.

Ich halte es für falsch, mich zum jetzigen Zeitpunkt - pro oder contra – einer Bebauung des Wasserkamps festzulegen. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich vielmehr beschlossen, dass für uns bestimmte Vorfragen geklärt sein müssen, bevor wir überhaupt in eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Bebauung einsteigen.

Zu diesen Vorfragen gehört unter anderem, dass durch die archäologische Untersuchung, für die wir die Mittel freigegeben haben, untersucht wird, welche Bereiche des Wasserkamps überhaupt bebaut werden können. In diesem Bereich wird eine Wüstung vermutet, d.h. ein verlassenes mittelalterliches Dorf. Sollte dies stimmen, so dürften Teile des Wasserkamps nicht bebaubar oder zumindest nicht wirtschaftlich bebaubar sein.

Wenn dann feststeht, welche Bereiche bebaubar wären, muss auf Grundlage dieser Flächen von der Stadtverwaltung geprüft werden, wie sich deren Bebauung auf das benachbarte FFH-Gebiet auswirken würde. Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, ob eine Bebauung vollständig ausgeschlossen werden müsste – was ein extremes und daher weniger wahrscheinliches Ergebnis wäre –, sondern auch was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen oder Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.

Erst danach wird feststehen, welche Flächen wie bebaut werden könnten und wie teuer die Entwicklung des Gebiets für die Stadt voraussichtlich wäre. Nicht zuletzt gehört der Stadt nicht die gesamte Fläche des Wasserkamps, so dass je nachdem, welche Teile bebaut werden könnten, auch noch Flächentausche erfolgen müssten, die weitere Kosten verursachen würden.

Wenn diese Ergebnisse feststehen würden, würde sich erst das tatsächliche Projekt und die weiteren Auswirkungen auf die Stadt und den Stadtteil bewerten lassen.

An dieser Stelle möchte ich auch klarstellen, dass das wichtigste Argument für die Bebauung des Wasserkamps – der Bedarf an Baufläche insbesondere auch für Einfamilienhäuser – nach unserer Auffassung ebenfalls erst von der Stadtverwaltung nachvollziehbar belegt werden muss. Der von der Verwaltung angeführte Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist daher durch die Fortschreibung des
Wohnraumversorgungskonzepts klar nachzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass sich aus der Potentialliste möglicher Baugebiete die notwendige Einbeziehung des Wasserkamps ergibt.

Sind diese Vorarbeiten von der Verwaltung erfüllt worden, so werden wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Für und Wider“ einer Bebauung des Wasserkamps beginnen. Hierbei werden wir die vielen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets an den bestehenden Stadtteil, die Infrastruktur des Baugebiets und die Folgen für den Verkehr insbesondere auf der Marienburger Höhe nicht außer Acht lassen und zumindest ohne angemessene Lösungsvorschläge der Bebauung nicht zustimmen. Ein angemessener Umgang mit
dem FFH-Gebiet ist eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt über die Bebauung entscheiden zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ole Hammer


Bild von Stephan Lenz

Stephan Lenz

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 10.03.2018

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Bitte, zu Ihrer Position Stellung zu nehmen.
Ich halte es für falsch, mich zum jetzigen Zeitpunkt - pro oder contra – einer Bebauung des Wasserkamps festzulegen. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich vielmehr beschlossen, dass für uns bestimmte Vorfragen geklärt sein müssen, bevor wir überhaupt in eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Bebauung einsteigen.
Zu diesen Vorfragen gehört unter anderem, dass durch die archäologische Untersuchung, für die wir die Mittel freigegeben haben, untersucht wird, welche Bereiche des Wasserkamps überhaupt bebaut werden können. In diesem Bereich wird eine Wüstung vermutet, d.h. ein verlassenes mittelalterliches Dorf. Sollte dies stimmen, so dürften Teile des Wasserkamps nicht bebaubar oder zumindest nicht wirtschaftlich bebaubar sein.
Wenn dann feststeht, welche Bereiche bebaubar wären, muss auf Grundlage dieser Flächen von der Stadtverwaltung geprüft werden, wie sich deren Bebauung auf das benachbarte FFH-Gebiet auswirken würde. Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, ob eine Bebauung vollständig ausgeschlossen werden müsste – was ein extremes und daher weniger wahrscheinliches Ergebnis wäre –, sondern auch was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen oder Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.
Erst danach wird feststehen, welche Flächen wie bebaut werden könnten und wie teuer die Entwicklung des Gebiets für die Stadt voraussichtlich wäre. Nicht zuletzt gehört der Stadt nicht die gesamte Fläche des Wasserkamps, so dass je nachdem, welche Teile bebaut werden könnten, auch noch Flächentausche erfolgen müssten, die weitere Kosten verursachen würden.
Wenn diese Ergebnisse feststehen würden, würde sich erst das tatsächliche Projekt und die weiteren
Auswirkungen auf die Stadt und den Stadtteil bewerten lassen.
An dieser Stelle möchte ich auch klarstellen, dass das wichtigste Argument für die Bebauung des Wasserkamps – der Bedarf an Baufläche insbesondere auch für Einfamilienhäuser – nach unserer Auffassung ebenfalls erst von der Stadtverwaltung nachvollziehbar belegt werden muss. Der von der Verwaltung angeführte Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist daher durch die Fortschreibung des
Wohnraumversorgungskonzepts klar nachzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass sich aus der Potentialliste möglicher Baugebiete die notwendige Einbeziehung des Wasserkamps ergibt.
Sind diese Vorarbeiten von der Verwaltung erfüllt worden, so werden wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Für und Wider“ einer Bebauung des Wasserkamps beginnen. Hierbei werden wir die vielen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets an den bestehenden Stadtteil, die Infrastruktur des Baugebiets und die Folgen für den Verkehr insbesondere auf der Marienburger Höhe nicht außer Acht lassen und zumindest ohne angemessene Lösungsvorschläge der Bebauung nicht zustimmen. Einen angemessenen Umgang mit
dem FFH-Gebiet ist eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt über die Bebauung entscheiden zu können.


Dr. Rita Weber

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

SPD zuletzt bearbeitet am 09.03.2018

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion

Keine Stellungnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre an mich gerichtete Bitte, zu Ihrer Position Stellung zu nehmen.
Ich halte es für falsch, mich zum jetzigen Zeitpunkt - pro oder contra – einer Bebauung des Wasserkamps festzulegen. Gemeinsam mit meiner Fraktion habe ich vielmehr beschlossen, dass für uns bestimmte Vorfragen geklärt sein müssen, bevor wir überhaupt in eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen einer Bebauung einsteigen.
Zu diesen Vorfragen gehört unter anderem, dass durch die archäologische Untersuchung, für die wir die Mittel freigegeben haben, untersucht wird, welche Bereiche des Wasserkamps überhaupt bebaut werden können. In diesem Bereich wird eine Wüstung vermutet, d.h. ein verlassenes mittelalterliches Dorf. Sollte dies stimmen, so dürften Teile des Wasserkamps nicht bebaubar oder zumindest nicht wirtschaftlich bebaubar sein.
Wenn dann feststeht, welche Bereiche bebaubar wären, muss auf Grundlage dieser Flächen von der Stadtverwaltung geprüft werden, wie sich deren Bebauung auf das benachbarte FFH-Gebiet auswirken würde. Dabei wird es nicht nur um die Frage gehen, ob eine Bebauung vollständig ausgeschlossen werden müsste – was ein extremes und daher weniger wahrscheinliches Ergebnis wäre –, sondern auch was für Ausgleichsmaßnahmen getroffen oder Ausgleichsflächen geschaffen werden müssen.
Erst danach wird feststehen, welche Flächen wie bebaut werden könnten und wie teuer die Entwicklung des Gebiets für die Stadt voraussichtlich wäre. Nicht zuletzt gehört der Stadt nicht die gesamte Fläche des Wasserkamps, so dass je nachdem, welche Teile bebaut werden könnten, auch noch Flächentausche erfolgen müssten, die weitere Kosten verursachen würden.
Wenn diese Ergebnisse feststehen würden, würde sich erst das tatsächliche Projekt und die weiteren Auswirkungen auf die Stadt und den Stadtteil bewerten lassen.
An dieser Stelle möchte ich auch klarstellen, dass das wichtigste Argument für die Bebauung des Wasserkamps – der Bedarf an Baufläche insbesondere auch für Einfamilienhäuser – nach unserer Auffassung ebenfalls erst von der Stadtverwaltung nachvollziehbar belegt werden muss. Der von der Verwaltung angeführte Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist daher durch die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzepts klar nachzuweisen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass sich aus der Potentialliste möglicher Baugebiete die notwendige Einbeziehung des Wasserkamps ergibt.
Sind diese Vorarbeiten von der Verwaltung erfüllt worden, so werden wir die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem „Für und Wider“ einer Bebauung des Wasserkamps beginnen. Hierbei werden wir die vielen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Anbindung des Baugebiets an den bestehenden Stadtteil, die Infrastruktur des Baugebiets und die Folgen für den Verkehr insbesondere auf der Marienburger Höhe nicht außer Acht lassen und zumindest ohne angemessene Lösungsvorschläge der Bebauung nicht zustimmen. Einen angemessenen Umgang mit dem FFH-Gebiet ist eine wichtige Voraussetzung, um überhaupt über die Bebauung entscheiden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Weber
SPD Ratsfraktion Hildesheim


Henning Wittneben

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

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zuletzt angeschrieben am 28.02.2018
Unbeantwortet


Frank Wodsack

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Erhard Paasch

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Malte Schönekäs

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Dag Störmer

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Dr. Doris Wendt

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Franziska Busche

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Vincenzo Calvanico

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Dr. Alexander Dylong

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Martin Eggers

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Albert Geister

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Alexandra Kriesinger

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Sascha Kromberg

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Markus Lammers

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Ralf Kriesinger

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AfD

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Hans-Uwe Bringmann

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Die Unabhängigen

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Orhan Kara

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Die Linke

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Julia Zink-Tänzer

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Dr. Ingo Meyer

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parteilos

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Kerstin Angermann

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Beate Maria König

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Ekkehard Palandt

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CDU

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Unbeantwortet


Regina Lücke

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CDU

zuletzt angeschrieben am 28.02.2018
Unbeantwortet


Bild von Ulrich Kumme

Dr. Ulrich Kumme

ist Mitglied im Parlament Rat der Stadt

CDU

zuletzt angeschrieben am 28.02.2018
Unbeantwortet


Hülya Gürcan

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Michael Körber

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AfD

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