Die durch openPetition veröffentlichten Stellungnahmen des Deutscher Bundestag sind keine bindenden Entscheidungen. Diese obliegen dem Petitionsausschuss nach offizieller Behandlung der Petition. Alle Stellungnahmen ergänzen das Verfahren und sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik, Bürgerinnen und Bürgern.

Stellungnahmen: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Unbeantwortet (32) 80,0%
Ich lehne ab (7) 17,5%
Ich stimme zu / überwiegend zu (1) 2,5%

2 %

2% unterstützen einen Antrag im Parlament.

2% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

2% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


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Oliver Luksic

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: St. Wendel

FDP, zuletzt bearbeitet am 27.05.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Seit dem 28. April diesen Jahres gilt die angepasste Straßenverkehrsordnung (StVO). Viele der in ihr umgesetzten Änderungen sind sinnvoll und waren zum Teil längst überfällig. Bei einigen wenigen allerdings vermisse ich teilweise Maß und Mitte. Dies ist auch der Hauptgrund für meine Kritik an der Novelle.

Ein besseres Nebeneinander der Verkehrsteilnehmer, etwa durch die Möglichkeit lokal Fahrradzonen auszuschildern oder durch Sanktionen für die unrechtmäßige Nutzung einer Rettungsgasse, verbessern die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss. Einzelne Maßnahmen wie fixe Abstandsregelungen beim Überholen von Fahrrädern, 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts, müssen sich dagegen zunächst in der Praxis bewähren.

Auch beim Thema Halt- und Parkverstöße gibt es gute und schlechte Entwicklungen. Höhere Bußgelder beim unberechtigten Parken in Feuerwehrzufahrten oder engen Kurven sind sinnvoll. Bei einigen anderen Erhöhungen kann man dagegen über das Maß des Anstiegs debattieren.

Der Kern meiner Kritik an der neuen StVO bezieht sich allerdings auf den Umgang mit erhöhten Geschwindigkeiten. Hier fehlt es mir in der neuen Fassung an Differenzierung. Die Regeln zu Punkten im Flensburger Verkehrsregister und zu Fahrverboten wurden deutlich verschärft, die Bußgelder in vielen Fällen verdoppelt. So griff bisher außerorts bei Geschwindigkeitsüberschreitung über 26 km/h ein Fahrverbot erst für Wiederholungstäter. Nach der neuen StVO droht dagegen direkt ein Monat Fahrverbot.

Gerade bei der Festlegung von Strafen muss neben der präventiven Wirkung auch stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Flensburger Punktereform von 2014, die die Punktevergabe im Verkehrsregister fast nur noch im Zusammenhang mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit festlegte, ist die neue StVO hier nach meiner Ansicht unverhältnismäßig. Es wird dadurch sowohl zu einer enormen Mehrbelastung von Polizei und Justiz kommen als auch zu massenhaften Fahrverboten.

Alle Verkehrsteilnehmer sind prinzipiell zur Einhaltung der Regeln aufgefordert. Daran gibt es nichts zu diskutieren. Es kann jedoch nicht sein, dass Autofahrer, die sich vierzig Jahre lang korrekt im Straßenverkehr verhalten haben bei einer einmaligen Geschwindigkeitsübertretung nun auf eine Stufe mit 19jährigen Fahranfängern gestellt werden. Das ist weder verhältnismäßig noch gerecht! Selbst routinierte Autofahrer geraten mitunter schnell in Situationen bei denen man unbeabsichtigt und ohne Vorsatz die Höchstgeschwindigkeit einmalig überschreitet. Häufig geschieht dies auf den täglichen Gewohnheitsstrecken, beispielsweise bei Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen temporärer Baumaßnahmen. Wird man nun geblitzt verliert man nach dem neuen Bußgeldkatalog sofort den Führerschein bereits durch diese einmalige Geschwindigkeitsübertretung. Nach der alten Regelung geschah dies erst nach zweimaliger Geschwindigkeitsübertretung. Zudem wurde deutlich zwischen LKW und PKW unterschieden. Derartige Vergehen sind nicht einfach zu entschuldigen, ihre Sanktionierung muss aber verhältnismäßig sein.

Nach den neuen Regelungen drohen tausenden Autofahrern bereits bei einmaligen Geschwindigkeitsübertretungen Fahrverbote. Hinzu kommt die erhöhte Belastung von Verwaltung und Justiz, auch da mit massenhaften Klagen gegen die Bußgeldbescheide gerechnet werden muss. Die angesprochenen Änderungen im neuen Bußgeldkatalog bedürfen daher meiner Meinung nach dringender Korrektur, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Vergehen und Strafe zu gewährleisten. Hier sollte der Gesetzgeber die Fehler korrigieren und Anpassungen vornehmen. Abschließend ist zu sagen, dass die getroffenen Änderungen in der StVO im Großen und Ganzen sinnvoll erscheinen. Ihre Zweckhaftigkeit wird sich allerdings oft erst in der Verkehrspraxis zeigen. Daher müssen die Bundesregierung und die Länder hier flexibel auf Fehlentwicklungen reagieren. Verkehrsminister Scheuer hat diesbezüglich auch bereits Nachbesserungen angekündigt.


Detlef Müller

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Chemnitz

SPD, zuletzt bearbeitet am 13.05.2020

Ich lehne ab.

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde seit dem Frühjahr 2019 beraten. Sie wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgeschlagen und durch den Bundesrat diskutiert, geändert und beschlossen. 

Der Bundestag bzw. der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur sind in dieses Verfahren im Rahmen von Unterrrichtungen des BMVI und durch eine Selbstbefassung des Verkehrsausschusses am 25.9.2019 einbezogen worden. Eine originäre Entscheidungskompetenz in der Sache obliegt dem Deutschen Bundestag jedoch nicht. 

Zum zeitlichen Ablauf:

Die Beratung des Entwurfs der StVO Novelle im Bundeskabinet erfolgte am 6.11.2019. Die erste Beratung imBundesrat fand dazu am 7.11.2019 statt. Die schlussendliche Entscheidung im Bundesrat erfolgte am 14.2.2020. 

Eine oftmals dargestellte Verbindung zur Coronakrise besteht daher nicht.

Wie oben dargestellt, ist der Bundestag für Ihre Petition daher nicht der richtige Adressat. Dennoch kurz zu meiner inhaltlichen Einschätzung:

Ich begrüße die Änderungen der jetzt umgesetzten StVO-Novelle. Im Bereich des Schutzes von Radfahrern, insbesondere im Innenstadtverkehr, wurden wichtige Regelungen getroffen, die Menschen und gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer schützen.

Aber auch die Regelungen für den motorisierten Verkehr sind richtig, da sie zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen. Gerade bei einer aufmerksamen Fahrweise sollten Geschwindigkeitsüberschreitungen jenseit von 21 Km/h innerorts und 26 Km/h außerorts nicht vorkommen - tun sie es doch, basiert dies zumindest auf Fahrlässigkeit und diese ist oftmals eben auch die Ursache für Verkehrsunfälle.

Es ist richtig, dass wir glücklicherweise sinkende Zahlen bei den Verkehrstoten und den Verletzten im Straßenverkehr verzeichnen. Dies hat aber verschiedene Ursachen - höhere Sicherheitsstandards bei Fahrzeugen, passgenauere Umsetzungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Ähnliches. Das sagt aber wenig über die generelle Zahl der Unfälle aus. Diese ist noch immer hoch und liegt laut letzten Erhebungen noch immer bei 2,6 Millionen Unfällen pro Jahr (2016 bzw. 2017). Dabei ist überhöhte Geschwindigkeit eine der Hauptursachen.

Gerade bei den schwächeren Verkehrsteilnehmern, Radfahrern und Fussgängern, sehen wir bei den Verkehrstoten zudem keine Absenkung.

Zudem haben wir in Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich noch immer sehr moderate Sanktionen für Verfehlungen gegen Verkehrsregeln. Die Grundlage des jetzigen Sanktionsrahmens ist nach wie vor ein großes Vertrauen in die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmenden. Die gewählten Spielräume bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen spiegeln diese Abwägung angemessen wider. 

Zuletzt ist festzuhalten, dass in nahezu allen Bundesländern klare Abstandsregeln zwischen einem Verkehrsschild und dem Ort einer Geschwindigkeitskontrolle bestehen, die eine angemessene Reaktion auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung ermöglichen. In meinem Heimatland Sachsen beträgt dieser Abstand mindestens 150 Meter.

Abschließend kann ich aber auf Grundlage der derzeit stattfindenden Diskussion zusichern, dass ich mich bei zukünftigen Novellen der StVO gegenüber dem BMVI dafür einsetzen werde, den Ausgestaltungsprozess in eine breitere gesellschaftliche Diskussion einzubetten und so frühzeitig für den größtmöglichen Gesellschaftlichen Rückhalt für Änderungen zu sorgen.


Bild von Matthias Gastel

Matthias Gastel

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürtingen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 08.05.2020

Ich lehne ab.

Jährlich sterben über 3000 Menschen im Straßenverkehr – zuvorderst durch den Autoverkehr - und das allein in Deutschland. Dazu kommen zigtausende Schwerverletzte. Das ist nicht hinnehmbar. Das Ziel muss sein, Verkehrstote vollständig zu vermeiden. Hierfür bedarf es weiterer Nachbesserungen in der Straßenverkehrsordnung und im Straßenverkehrsgesetz. Die Novellierung der StVO stand seit langem an. Die Bußgelder in Deutschland stechen im europäischen Vergleich keineswegs hervor, bewegen sich nun allenfalls im Mittelfeld.

Ein Auto ist auf Grund seiner Größe, seines Gewichts und seiner Kraft gefährlich, wenn es nicht mit äußerster Vorsicht und Rücksicht geführt wird. Durch einen Fehler oder eine Unachtsamkeit können durch die Nutzung des Autos

Menschen schwer verletzt oder getötet werden. Aus gutem Grund darf nur ein Auto führen, wer durch die Führerscheinprüfung bewiesen hat, dass die Straßenverkehrsordnung verstanden und diese Verantwortung anerkannt wurde. Jede Person am Steuer eines KfZ trägt enorme Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen. Straßenverkehrsregeln, allen voran Geschwindigkeitsbegrenzungen, sind keine grobe Richtlinie. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen handelt es sich um die maximal zulässige Geschwindigkeit, die bei idealen Straßen-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen gefahren werden darf. Man darf und muss langsamer fahren, wenn die volle Übersicht über das Verkehrsgeschehen nicht gegeben ist. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen das Leben aller Verkehrsteilnehmenden schützen. Ein Unterschied von 20 km/h innerorts kann der entscheidende Unterschied sein zwischen einem großen Schreck und einem getöteten Menschen.

Es handelt sich bei dem von Ihnen kritisierten Punkt nicht um eine Geringfügigkeit. Wenn die zulässige Maximalgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten wird, ist klar, dass die in dieser Situation nötige Verantwortung gegenüber allen anderen Menschen im Straßenverkehr nicht wahrgenommen worden ist. Die Schwere eines Autounfalls bestimmt sich neben der Masse der Fahrzeuge gerade auch durch die Geschwindigkeit. Die Fahrzeuge sind in den letzten Jahrzehnten im Durchschnitt auch noch deutlich schwerer geworden. Der in der Petition verwendete Begriff Solidarität sollte daher doch wohl zuallererst Rücksicht meinen: Rücksicht in Bezug auf andere, besonders auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer|innen wie zu Fuß Gehende und Radfahrende. Rücksicht nimmt und solidarisch handelt, wer umsichtig und entsprechend der Verkehrsregeln fährt.


Bild von Stefan Gelbhaar

Stefan Gelbhaar

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 07.05.2020

Ich lehne ab.

Jährlich sterben über 3000 Menschen im Straßenverkehr – zuvorderst durch den Autoverkehr - und das allein in Deutschland. Dazu kommen zigtausende Schwerverletzte. Das ist nicht hinnehmbar. Das Ziel muss sein, Verkehrstote vollständig zu vermeiden. Hierfür bedarf es weiterer Nachbesserungen in der Straßenverkehrsordnung und im Straßenverkehrsgesetz. Die Novellierung der StVO stand seit langem an. Die Bußgelder in Deutschland stechen im europäischen Vergleich keineswegs hervor, bewegen sich nun allenfalls im Mittelfeld.

Ein Auto ist auf Grund seiner Größe, seines Gewichts und seiner Kraft gefährlich, wenn es nicht mit äußerster Vorsicht und Rücksicht geführt wird. Durch einen Fehler oder eine Unachtsamkeit können durch die Nutzung des Autos Menschen schwer verletzt oder getötet werden. Aus gutem Grund darf nur ein Auto führen, wer durch die Führerscheinprüfung bewiesen hat, dass die Straßenverkehrsordnung verstanden und diese Verantwortung anerkannt wurde. Jede Person am Steuer eines KfZ trägt enorme Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen. Straßenverkehrsregeln, allen voran Geschwindigkeitsbegrenzungen, sind keine grobe Richtlinie. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen handelt es sich um die maximal zulässige Geschwindigkeit, die bei idealen Straßen-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen gefahren werden darf. Man darf und muss langsamer fahren, wenn die volle Übersicht über das Verkehrsgeschehen nicht gegeben ist. Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen das Leben aller Verkehrsteilnehmenden schützen. Ein Unterschied von 20 km/h innerorts kann der entscheidende Unterschied sein zwischen einem großen Schreck und einem getöteten Menschen.

Es handelt sich bei dem von Ihnen kritisierten Punkt nicht um eine Geringfügigkeit. Wenn die zulässige Maximalgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten wird, ist klar, dass die in dieser Situation nötige Verantwortung gegenüber allen anderen Menschen im Straßenverkehr nicht wahrgenommen worden ist. Die Schwere eines Autounfalls bestimmt sich neben der Masse der Fahrzeuge gerade auch durch die Geschwindigkeit. Die Fahrzeuge sind in den letzten Jahrzehnten im Durchschnitt auch noch deutlich schwerer geworden. Der in der Petition verwendete Begriff Solidarität sollte daher doch wohl zuallererst Rücksicht meinen: Rücksicht in Bezug auf andere, besonders auf ungeschützte Verkehrsteilnehmer|innen wie zu Fuß Gehende und Radfahrende. Rücksicht nimmt und solidarisch handelt, wer umsichtig und entsprechend der Verkehrsregeln fährt.


Uwe Schmidt

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven

SPD, zuletzt bearbeitet am 07.05.2020

Ich lehne ab.

Die Änderungen der STVO wurden vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen und vom Bundesrat ergänzt und beschlossen. Der Bundestag hat keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Meine Einschätzung der Reform erläutere ich Ihnen dennoch gerne.

Ich halte die beschlossenen Sanktionsanpassungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen für richtig. Diese sind aus meiner Sicht auch keine "Falle" für Autofahrende - wer sich regelkonform verhält muss keine Sanktionen fürchten und wer sich nicht regelkonform verhält, weiß genau, was die Folgen sein werden.

Wir haben europaweit das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten möglichst auf null zu senken und auch die Zahl der Schwerverletzten deutlich zu senken. Angesichts des Leides, das durch die Folgen schwerer Verkehrsunfälle entsteht, halte ich die erhöhten Bußgelder und Fahrverbote auch für verhältnismäßig.

Sie sprechen die gesunkene Zahl von Verkehrstoten an, die Ihrer Meinung nach wirksame, abschreckende Bußgelder nicht erforderlich machen. Wenn Sie sich die Zahlen jedoch umfassend anschauen, müssen Sie erwähnen, dass die Zahl der Verkehrstoten bei den schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Kindern aber auch Senioren und Seniorinnen sowie auch die Zahl der Schwerverletzten immer noch ansteigen.

Dieses Leid zu verringern ist Ziel der beschlossenen Maßnahmen.

Sie selbst schreiben in Ihrer Petition: "Gerade in Zeiten wie diesen sind Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefragt." Und genau von diesem Gedanken sind auch die neuen Regelungen getragen. Im Straßenverkehr brauchen wir Regeln, die sich immer am bestmöglichen Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden orientieren müssen. Um ihre Wirkung zu entfalten, müssen diese Regeln allerdings auch eingehalten und kontrolliert werden.

Deutschland hat, auch nach der Reform, noch immer einen im europäischen Vergleich niedrigen Stand der Sanktionen für Verfehlungen. Die Grundlage des jetzigen Sanktionsrahmens ist nach wie vor ein großes Vertrauen in die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmenden. Die gewählten Spielräume bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen spiegeln diese Abwägung angemessen wider.

Unabhängig von der jetzt beschlossenen Reform wünsche ich mir für künftige Änderungen eine vom Bundesverkehrsministerium angestoßene breite öffentliche Diskussion um die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen schon im Vorfeld zu verdeutlichen und für einen möglichst großen gesellschaftlichen Rückhalt zu werben.


Bild von Mathias Stein

Mathias Stein

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kiel

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2020

Ich lehne ab.

Die Änderungen der STVO wurden vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen und vom Bundesrat ergänzt und beschlossen. Der Bundestag hat keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Meine Einschätzung der Reform erläutere ich Ihnen dennoch gern.

Als Berichterstatter für Fahrradpolitik der SPD-Bundestagsfraktion ist meine Überzeugung: Damit Radfahren nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver wird, müssen aus Städten für Autos Städte für alle werden. Das gilt für den öffentlichen Raum, der neu aufgeteilt werden muss, weil nicht nur der Radverkehr, sondern auch die Zahl der verschiedenen Verkehrsmittel auf Radwegen zunimmt. Und das gilt selbstverständlich auch für die Rechte im Straßenverkehr. In der Straßenverkehrsordnung muss klargestellt werden, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen gleichberechtigt sind.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung, die seit dem 28. April in Kraft ist, gehen wir die richtigen ersten Schritte auf dem Weg zu diesem Ziel. Schneller zu fahren als erlaubt, ist kein Kavaliersdelikt, sondern bringt vor allem Radfahrer*innen und Fußgänger*innen in tödliche Gefahr. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, hat weder einen Punkt in Flensburg noch einen Führerscheinentzug zu befürchten.


Bild von Kirsten Lühmann

Kirsten Lühmann

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Celle - Uelzen

SPD, zuletzt bearbeitet am 06.05.2020

Ich lehne ab.

Die Änderungen der STVO wurden vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen und vom Bundesrat ergänzt und beschlossen. Der Bundestag hat keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Meine Einschätzung der Reform erläutere ich Ihnen dennoch gerne:

Ich halte die beschlossenen Sanktionsanpassungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen für richtig. Diese sind aus meiner Sicht auch keine "Falle" für Autofahrende - wer sich regelkonform verhält muss keine Sanktionen fürchten und wer sich nicht regelkonform verhält, weiß genau, was die Folgen sein werden.

Wir haben europaweit das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten möglichst auf null zu senken und auch die Zahl der Schwerverletzten deutlich zu senken. Angesichts des Leides, das durch die Folgen schwerer Verkehrsunfälle entsteht (und als Polizeibeamtin habe ich das vielfach erlebt) halte ich die erhöhten Bußgelder und Fahrverbote auch für verhältnismäßig.

Sie sprechen die gesunkene Zahl von Verkehrstoten an, die Ihrer Meinung nach wirksame, abschreckende Bußgelder nicht erforderlich machen. Wenn Sie sich die Zahlen jedoch umfassend anschauen, müssen Sie erwähnen, dass die Zahl der Verkehrstoten bei den schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Kindern aber auch Senioren und Seniorinnen sowie auch die Zahl der Schwerverletzten immer noch ansteigen.

Dieses Leid zu verringern ist Ziel der beschlossenen Maßnahmen.

Sie selbst schreiben in Ihrer Petition: "Gerade in Zeiten wie diesen sind Solidarität und Zusammenhalt in der Gesellschaft gefragt." Und genau von diesem Gedanken sind auch die neuen Regelungen getragen. Im Straßenverkehr brauchen wir Regeln, die sich immer am bestmöglichen Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden orientieren müssen. Um ihre Wirkung zu entfalten, müssen diese Regeln allerdings auch eingehalten und kontrolliert werden.

Deutschland hat, auch nach der Reform, noch immer einen im europäischen Vergleich niedrigen Stand der Sanktionen für Verfehlungen. Die Grundlage des jetzigen Sanktionsrahmens ist nach wie vor ein großes Vertrauen in die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmenden. Die gewählten Spielräume bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen spiegeln diese Abwägung angemessen wider.

Unabhängig von der jetzt beschlossenen Reform wünsche ich mir für künftige Änderungen eine vom Bundesverkehrsministerium angestoßene breite öffentliche Diskussion um die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen schon im Vorfeld zu verdeutlichen und für einen möglichst großen gesellschaftlichen Rückhalt zu werben.


Arno Klare

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mülheim - Essen I

SPD, zuletzt bearbeitet am 02.05.2020

Ich lehne ab.

Plus 21 km/h innerorts bedeutet bei Regelgeschwindigkeit 50 km/h eine "Toleranz" von knapp 40%. Der Anhalteweg (= Reaktionszeit + Bremsweg) ist bei 70 km/h und einer Notfallbremsung um rund 15 m länger als bei 50 km/h. Diese 15 Meter können in schwierigen Situationen über Leben und Tod entscheiden. Auch außerorts ist eine Überschreitung von 26 km/h keine Zumutung, sondern eine gerechtfertigte Grenze. Ich selbst fahre jetzt seit 48 Jahren Auto, rund 25.000 km p.a., macht 1,2 Mio. km. Ich habe keine Punkte im Register, habe noch nie einen Unfall schuldhaft verursacht und halte mich schlicht an Regeln. Ich fahre 50 in der Stadt, auf der BAB max. die Richtgeschwindigkeit von 130 und ich bin in den letzten Jahrzehnten zu allen meinen Termin zu 95% pünktlich gewesen. "20 drüber" fährt man nicht mal aus Versehen, sondern 20 drüber ist man, weil man immer zu schnell unterwegs ist. Ich geben allen einen einfachen Rat: Halten sie ich an Regeln. Dann muss keiner um seinen Führerschein fürchten. Mir ist das in fast 50 Jahren Teilnahme am Straßenverkehr gelungen - und mit mir zig Millionen anderen Autofahrer*innen. Straßenverkehr ist Teil der Mobilität und hat mit Sport - "sportlichem Fahren" - nichts, aber auch gar nichts zu tun. Die neuen Regeln sind angemessen, einzuhalten und stellen auch keine Einschränkung von Freiheit dar.


Markus Uhl

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Homburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 01.05.2020
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Andreas Wagner

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

DIE LINKE.

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Frank Magnitz

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bremen II - Bremerhaven

AfD

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Andreas Mrosek

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dessau - Wittenberg

AfD

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Dr. Christoph Ploß

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Hamburg-Nord

CDU/CSU

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Ingrid Remmers

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gelsenkirchen

DIE LINKE.

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Bernd Reuther

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Wesel I

FDP

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Felix Schreiner

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Waldshut

CDU/CSU

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Björn Simon

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Offenbach

CDU/CSU

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Dr.-Ing. Dirk Spaniel

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

AfD

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Reinhold Sendker

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Warendorf

CDU/CSU

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Matthias Büttner

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Altmark

AfD

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Jörg Cezanne

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Groß-Gerau

DIE LINKE.

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Torsten Herbst

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden I

FDP

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Leif-Erik Holm

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I

AfD

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Dr. Christian Jung

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Karlsruhe-Land

FDP

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Daniela Kluckert

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Berlin-Pankow

FDP

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Elvan Korkmaz

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Gütersloh I

SPD

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Manfred Behrens

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Börde - Jerichower Land

CDU/CSU

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Veronika Bellmann

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Mittelsachsen

CDU/CSU

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Michael Donth

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Reutlingen

CDU/CSU

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Karl Holmeier

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Schwandorf

CDU/CSU

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Thomas Jarzombek

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Düsseldorf I

CDU/CSU

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Daniela Ludwig

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Rosenheim

CDU/CSU

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Florian Oßner

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Landshut

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 01.05.2020
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Eckhard Pols

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Lüchow-Dannenberg - Lüneburg

CDU/CSU

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Patrick Schnieder

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Bitburg

CDU/CSU

zuletzt angeschrieben am 01.05.2020
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Cem Özdemir

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Stuttgart I

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Gustav Herzog

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Kaiserslautern

SPD

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Unbeantwortet


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Martin Burkert

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Nürnberg-Süd

SPD

zuletzt angeschrieben am 01.05.2020
Unbeantwortet


Bild von Sabine Leidig

Sabine Leidig

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg

DIE LINKE.

zuletzt angeschrieben am 01.05.2020
Unbeantwortet


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Stephan Kühn

ist Mitglied im Gremium Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur des Parlaments Deutscher Bundestag

Wahlkreis: Dresden II - Bautzen II

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zuletzt angeschrieben am 01.05.2020
Unbeantwortet

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