Volksvertreter Oliver Luksic
Stellungnahme zur Petition Führerschein-Falle der #StVO-Novelle rückgängig machen
FDP, zuletzt bearbeitet am 27.05.2020
Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Seit dem 28. April diesen Jahres gilt die angepasste Straßenverkehrsordnung (StVO). Viele der in ihr umgesetzten Änderungen sind sinnvoll und waren zum Teil längst überfällig. Bei einigen wenigen allerdings vermisse ich teilweise Maß und Mitte. Dies ist auch der Hauptgrund für meine Kritik an der Novelle.
Ein besseres Nebeneinander der Verkehrsteilnehmer, etwa durch die Möglichkeit lokal Fahrradzonen auszuschildern oder durch Sanktionen für die unrechtmäßige Nutzung einer Rettungsgasse, verbessern die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss. Einzelne Maßnahmen wie fixe Abstandsregelungen beim Überholen von Fahrrädern, 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts, müssen sich dagegen zunächst in der Praxis bewähren.
Auch beim Thema Halt- und Parkverstöße gibt es gute und schlechte Entwicklungen. Höhere Bußgelder beim unberechtigten Parken in Feuerwehrzufahrten oder engen Kurven sind sinnvoll. Bei einigen anderen Erhöhungen kann man dagegen über das Maß des Anstiegs debattieren.
Der Kern meiner Kritik an der neuen StVO bezieht sich allerdings auf den Umgang mit erhöhten Geschwindigkeiten. Hier fehlt es mir in der neuen Fassung an Differenzierung. Die Regeln zu Punkten im Flensburger Verkehrsregister und zu Fahrverboten wurden deutlich verschärft, die Bußgelder in vielen Fällen verdoppelt. So griff bisher außerorts bei Geschwindigkeitsüberschreitung über 26 km/h ein Fahrverbot erst für Wiederholungstäter. Nach der neuen StVO droht dagegen direkt ein Monat Fahrverbot.
Gerade bei der Festlegung von Strafen muss neben der präventiven Wirkung auch stets das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Flensburger Punktereform von 2014, die die Punktevergabe im Verkehrsregister fast nur noch im Zusammenhang mit der Gefährdung der Verkehrssicherheit festlegte, ist die neue StVO hier nach meiner Ansicht unverhältnismäßig. Es wird dadurch sowohl zu einer enormen Mehrbelastung von Polizei und Justiz kommen als auch zu massenhaften Fahrverboten.
Alle Verkehrsteilnehmer sind prinzipiell zur Einhaltung der Regeln aufgefordert. Daran gibt es nichts zu diskutieren. Es kann jedoch nicht sein, dass Autofahrer, die sich vierzig Jahre lang korrekt im Straßenverkehr verhalten haben bei einer einmaligen Geschwindigkeitsübertretung nun auf eine Stufe mit 19jährigen Fahranfängern gestellt werden. Das ist weder verhältnismäßig noch gerecht! Selbst routinierte Autofahrer geraten mitunter schnell in Situationen bei denen man unbeabsichtigt und ohne Vorsatz die Höchstgeschwindigkeit einmalig überschreitet. Häufig geschieht dies auf den täglichen Gewohnheitsstrecken, beispielsweise bei Geschwindigkeitsbegrenzungen wegen temporärer Baumaßnahmen. Wird man nun geblitzt verliert man nach dem neuen Bußgeldkatalog sofort den Führerschein bereits durch diese einmalige Geschwindigkeitsübertretung. Nach der alten Regelung geschah dies erst nach zweimaliger Geschwindigkeitsübertretung. Zudem wurde deutlich zwischen LKW und PKW unterschieden. Derartige Vergehen sind nicht einfach zu entschuldigen, ihre Sanktionierung muss aber verhältnismäßig sein.
Nach den neuen Regelungen drohen tausenden Autofahrern bereits bei einmaligen Geschwindigkeitsübertretungen Fahrverbote. Hinzu kommt die erhöhte Belastung von Verwaltung und Justiz, auch da mit massenhaften Klagen gegen die Bußgeldbescheide gerechnet werden muss. Die angesprochenen Änderungen im neuen Bußgeldkatalog bedürfen daher meiner Meinung nach dringender Korrektur, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Vergehen und Strafe zu gewährleisten. Hier sollte der Gesetzgeber die Fehler korrigieren und Anpassungen vornehmen. Abschließend ist zu sagen, dass die getroffenen Änderungen in der StVO im Großen und Ganzen sinnvoll erscheinen. Ihre Zweckhaftigkeit wird sich allerdings oft erst in der Verkehrspraxis zeigen. Daher müssen die Bundesregierung und die Länder hier flexibel auf Fehlentwicklungen reagieren. Verkehrsminister Scheuer hat diesbezüglich auch bereits Nachbesserungen angekündigt.