561 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landrat Ulrich Krebs
Im Taunus steht, unweit von Arnoldshain, im Krötenbachtal eine Hütte im Wald. Seit fast 100 Jahren steht sie dort. Nun hat die Bauaufsicht des Hochtaunuskreises verfügt, dass diese Hütte beseitigt werden soll. Der ursprüngliche Zustand des Grundstücks (von 1922!) soll wieder hergestellt werden.
Grund der Beseitigungsverfügung ist, dass wir keine Baugenehmigung nachweisen können. Nach heutigem Recht sei die Hütte kein genehmigungsfähiges Gebäude.
Dabei wurde die Hütte auf einem Grundstück errichtet, dass damals der Gemeinde Arnoldshain gehörte. Der Bürgermeister selbst hatte im Pachtvertrag von 1951 dem Pächter der Hütte ein Wohnhaus mit Nebengebäuden gestattet. Bereits 1948 hatte das Finanzamt Bad Homburg den Einheitswert des „Wochenendhauses am Krötenbach“ beziffert. 1976 hat die Gemeinde das Grundstück mit Gebäuden verkauft. Forst- und Landwirtschaftsamt des Kreises hatten den Gebäudebestand genehmigt. Die Gemeinde hat den Eintrag beim Katasteramt erwirkt und der Hütte eine Adresse mit Hausnummer zugewiesen. Die Hütte ist ans Wassernetz angeschlossen und mit einer asphaltierten Straße erschlossen. Seit bald 50 Jahren ist dort ein Zweitwohnsitz gemeldet und es wird selbstverständlich auch Zweitwohnsitzsteuer an die Gemeinde gezahlt.
2016 hatte die Untere Naturschutzbehörde/ Amt für Bauleitplanung des Hochtaunuskreises schon einmal die Rechtmäßigkeit der Gebäude in Frage gestellt und eine Abrissverfügung angekündigt. Nach Einsendung der genannten Unterlagen wurde dieses Verfahren jedoch mit sofortiger Wirkung eingestellt. Damit war für uns die Hütte ein für allemal legalisiert.
Nun versucht es die Bauaufsicht des Kreises erneut. Diesmal vorerst mit Erfolg. Unsere Klage gegen die Beseitigungsverfügung wurde zurückgewiesen. Wir müssen die Baugenehmigung von 1922 vorlegen. Das können wir nicht. Das können bei so alten Urkunden von vor dem Weltkrieg nur wenige. Seit Juni 2021 hat die Behörde zudem ein Nutzungsverbot erlassen. Seitdem ist die Hütte dem Verfall ausgesetzt.
Wir können und wollen nicht zulassen, dass dieses Kleinod im Wald zerstört wird!
Der legale Status der Hütte muss wieder hergestellt werden. Eine Hütte auf Gemeindegrund wurde nicht illegal errichtet. Der Hochtaunuskreis hat durch unterschiedliche Behörden den Bestand der Hütte immer wieder bestätigt, zuletzt 2016.
Da kann sich der Hochtaunuskreis nicht rausreden.
Mag die Beseitigungsverfügung auch rein rechtlich korrekt sein, gerecht ist sie nicht. Sie verkennt die Geschichte der Hütte, das Bestehen alter Verträge und das Vertrauen in die Richtigkeit von Behördenhandeln. All die Dokumente von Gemeinde und Hochtaunuskreis, von 1948 bis zum Erlass der Beseitigungsverfügung 2021, haben uns auf die Rechtmäßigkeit dieser Hütte vertrauen lassen. Soll das alles keinen Wert haben?
Sehr geehrter Landrat Herr Krebs,
sehr geehrter Bauaufsichtsleiter Herr Dr. Hirsch,
die Rechtslage gemäß BauGB ist das eine, eine sinnvolle Entscheidung ist das andere.
Bitte erkennen Sie die historischen Unterlagen an und gewähren Sie der Hütte und ihrer Nutzung einen Bestandsschutz!
Begründung
Die Waldhütte in Arnoldshain erzählt eine Geschichte. Eine fast 100jährige Geschichte. Sie ist ein Zeitdokument, ein stummer Zeuge von Arbeit und Leben im Wald.
Vier Generationen haben an und mit ihr gelebt. Haben Aufwand betrieben, die Hütte zu bauen und zu erhalten. Haben sie mit Leben und Liebe gefüllt.
Nicht nur die Menschen, die in der Nähe leben haben Erinnerungen an die Hütte. Sie war Grenzstein für Spaziergänge in den Wald, sie beherbergte Menschen ohne Heimat nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie bot Zuflucht und Schutz bei schlechtem Wetter und Wärme und Freude an kalten Tagen. Die Frankfurter Eintracht feierte hier mit Trainer Erich Ribbeck nach Freundschaftsspielen in Arnoldshain.
Nicht zuletzt bietet sie einer großen Familie Siebenschläfer zurzeit eine Herberge.
Wie wir mit unserem Erbe umgehen, zeichnet uns aus. Die Hütte darf nicht zerstört werden!
Werfen Sie einen Blick hinein und unterstützen Sie unser Anliegen: www.waldhuette-arnoldshain.de
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Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.11.2021
Petition endet:
28.11.2022
Region:
Hochtaunuskreis
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
-
Petition wurde nicht eingereicht
am 29.11.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
am 28.06.2022 -
Änderungen an der Petition
am 18.02.2022
Debatte
Wenn eine kleine Hütte schon so lange im Wald steht, von Behörden besteuert wird, eine Adresse hat, offiziell verkauft werden kann (mit Vorkaufsrecht der Gemeinde), kann da ein Käufer nicht darauf vertrauen, dass diese Hütte als rechtsmäßig von den Behörden anerkannt ist und einen Bestandsschutz hat? Behörden, die solange die Existenz geduldet haben, haben ihr Eingriffsrecht verwirkt.
Noch kein CONTRA Argument.