Gesundheit

Regensburger Resolution

Petition richtet sich an
Ärzte

8 Unterschriften

Sammlung beendet

8 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 02.10.2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Ärzte

An Herrn Dr. Klaus Reinhardt
Präsident der Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fax: +49 (0)30 400456-388
E-Mail: info@baek.de

REGENSBURGER RESOLUTION

Vom 18.09.2024 beim Fachärztetag in Regensburg

Die von der Bundesärztekammer am 12.09.2024 vorgelegte GOÄneu wird von mir als nie-
dergelassenem Facharzt abgelehnt.
Der Unterzeichnende lehnt die von der Bundesärztekammer am 12.09.2024 vorgelegte
GOÄneu aus grundlegenden Überlegungen ab, denn dieser Entwurf einer Gebührenordnung
für Ärzte widerspricht den Kernmerkmalen einer Gebührenordnung für freie Berufe.

1. Die Möglichkeit von individuellen Steigerungsfaktoren muss als conditio sine qua
non beibehalten werden. Steigerungsfaktoren widerspiegeln individuelle, differenzierte
Diagnostik und Therapierfordernisse des einzelnen Patienten und die besonderen
Umstände bei der Leistungserbringung adäquat. Der Steigerungsfaktor ist daher
unverzichtbarer Bestandteil einer freiberuflichen ärztlichen Gebührenordnung.

2. 3. Als Freiberufler können wir keine Preiskontingente oder budgetierte Preiskorridore in
einer GOÄ akzeptieren. Bisher ist angedacht, dass weitere Anpassungen der GOÄ
über den zugestandenen Steigerungskorridor hinaus nur kostenneutral erfolgen kön-
nen. Dadurch resultiert de facto eine strikte Budgetierung. Eine solche Budgetierung
ist kategorisch abzulehnen, sie ist kein Merkmal einer freiberuflichen Gebührenordnung
und würde die GOÄ zu einem Rabattleistungsverzeichnis vergleichbar dem
EBM disqualifizieren.
Die aktuell vorgestellte GOÄneu berücksichtigt in keiner Weise die Geldentwertung
der vergangenen Jahrzehnte. Die Bepreisung vieler Leistungen ist unzureichend, auf
EBM-Niveau und mit den betriebswirtschaflichen Anforderungen einer heutigen
fachärztlichen Praxis nicht vereinbar.

Begründung

BFAV bittet Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung
Am 12.09.24 wurde die GOÄneu von der Bundesärztekammer vorgelegt. Dieser Entwurf stellt eine Abkehr von zentralen Merkmalen einer Gebührenordnung für freie Berufe dar und würde zu einer massiven Beschädigung der Freiberuflichkeit und Berufsausübung der niedergelassenen Kollegen und auch der liquidationsberechtigten Kollegen an den deutschen Krankenhäusern und damit zu einer unabsehbaren Verschlechterung der Patientenversorgung führen.

Steigerungsfaktoren widerspiegeln individuelle, differenzierte Diagnostik- und Therapierfordernisse des einzelnen Patienten und die besonderen Umstände bei der Leistungserbringung, sie sind unverzichtbarer Bestandteil einer freiberuflichen ärztlichen Gebührenordnung, argumentiert Dr. Holler, Sprecher des BFAV, niedergelassener HNO-Arzt und Belegarzt. In der GOÄneu existieren diese jedoch nicht mehr.
Laut Holler können Freiberufler keinesfalls budgetierte Preiskorridore oder Kontingente in einer GOÄ akzeptieren. Dass künftige Anpassungen der GOÄ über den zeitlich begrenzten, zugestandenen Steigerungskorridor nur kostenneutral erfolgen können, führt de facto zu strikter Budgetierung. Eine solche Budgetierung ist kategorisch abzulehnen, sie ist kein Merkmal einer freiberuflichen Gebührenordnung und würde die GOÄ neu zu einem Rabattleistungsverzeichnis vergleichbar dem EBM disqualifizieren. 
Die mit der GOÄ neu einhergehenden, geplanten Änderungen der Bundesärzteordnung liefern die niedergelassenen Kollegen bei künftigen Entscheidungen dem BMG aus, befürchtet Holler.
Der bayerische Facharztverband sprach sich am 10. bayerischen Fachärztetag in Regensburg als erster fachärztlicher Verband mit der Regensburger Resolution vom 18.09.24 gegen die GOÄneu aus. 
Etliche fachärztliche Verbände sind dem gefolgt und haben auf breiter Basis substantielle Kritik und Ablehnung dieses GOÄneu Entwurfs vorgelegt, wie der DBFF, die Radiologen, Labormediziner, der Berufsverband der Augenärzte und die Pathologen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr. med. Felix Fendel aus München
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.10.2024
Petition endet: 02.10.2024
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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