Umwelt

PETITION GEGEN DAS FRACKING und die Verpressung von Abwässern der Gasindustrie im Untergrund

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover

801 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

801 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: An den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

die Förderung von unkonventionellem Erdgas mit der umstrittenen Hydraulic Fracturing („Fracking“)- Methode stellt nach aktuellem Informationsstand ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt dar. Besonders die Gefahren einer Verschmutzung unseres Grund- und damit auch Trinkwassers durch das Fracking- Verfahren lassen erhebliche Bedenken aufkommen.
Das Fracking- Verfahren unterliegt dem Bundesbergrecht, dessen veraltete Regelungen dieser neuen Erdgasgewinnungsmethode vor der Verpflichtung des Schutzes und der Erhaltung unserer Umwelt nicht mehr gerecht wird. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden im Vorfeld einer Bohrung demnach nicht verlangt.

Von Exxon wird behauptet, dass die Frack-Flüssigkeit nicht giftig ist. Diese Einschätzung ist aber lediglich daraus abzuleiten, dass die enthaltenen Chemikalien mit sehr viel Wasser verdünnt werden. Entscheidend für eine Aussage über potentielle Gefahren ist aber nicht nur die relative Konzentration, sondern auch die absolute Menge. So wurden in Buchhorst 6,25 Tonnen wassergefährdende Chemikalien beigemischt, in Damme jeweils über 6 Tonnen und in Goldenstedt sogar 58 Tonnen. Mehrere Teams von Toxikologen arbeiten im Expertenkreis des von EXXON finanzierten „Info-Dialog-Prozesses“ intensiv an einer Risiko-Bewertung. Erste Ergebnisse: Erst bei einer Verdünnung von 1:10 000 bis 1: 85 000 kommt man in den Bereich einer möglichen Unschädlichkeit. Und das bei eingesetzten Gesamtmengen von bis zu 4.000 Kubikmetern pro Frack.

Der Flächenverbrauch bei der unkonventionellen Gasförderung ist erheblich. Dies liegt an der im Vergleich zur konventionellen Erdgasgewinnung sehr geringen Förderrate pro Bohrloch. Neben der Bohrfläche als solche sind weitere infrastrukturelle Maßnahmen erforderlich. Nach einer im Rahmen des von EXXON finanzierten „InfoDialog-Prozesses“ erstellten Studie der „Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH“ wird mit einer maximalen Belegungsdichte von 1 Bohrplatz pro 2 km² gerechnet (50 Bohrplätze pro 100 km², Bohrplatzfläche jeweils 1ha). Auf einem Bohrplatz werden 4 bis 10, maximal bis zu 20 Bohrungen eingebracht. Es soll mit 50-60 Bohrungen pro Jahr vorangeschritten werden. Das bedeutet, dass zwischen 3 bis 25 neue Bohrplätze pro Jahr entstehen sollen, und dass somit zwischen 6 und 50 Hektar Fläche dafür pro Jahr benötigt werden. Landwirtschaftliche Flächen werden für diese Gasfördermethode verloren gehen. Die touristische Attraktivität einiger Regionen wird der Vergangenheit angehören.

Für den Frackvorgang sind gewaltige Mengen Wasser erforderlich. Bei einem Wasserverbrauch von 500 bis 4.000 m³ pro Frack werden nur für den ersten Frackvorgang der oben erwähnten 50-60 Bohrungen pro Jahr insgesamt 25.000 bis 200.000 m³ Wasser pro Jahr benötigt. Dies entspricht dem Wasserverbrauch von 600 bis 4.500 Einwohnern (durchschnittlicher Wasserverbrauch in Deutschland: 44,5 m³ /Kopf/Jahr). Die Entsorgung soll nach dem derzeitigen Stand der Technik überwiegend durch Zurückpressen in aufgegebene Bohrungen erfolgen, was seinerseits Probleme mit trinkwasserführenden Schichten verursachen kann.

Die Behauptung der Erdgasförderer, die Bohrung sei gegen grundwasserführende Schichten abgedichtet, muss unter Berücksichtigung technischer Risiken bewertet werden. Dazu gibt es eine erste Risiko-Auflistung des Versicherers Zurich American Insurance Company. Als Risiken werden benannt: Verbiegen der Stahlrohre, Verwendung ungeeigneter Materialien, Durchlöcherung der Stahlummantelung durch die hohen Belastungen, Versagen der Zwischenummantelungen u.a. .

Inzwischen bekannt gewordene Benzol- und Schwermetall-Austritte aus Rohrleitungen für Lagerstättenwasser an verschiedenen Förderstellen in Niedersachsen zeigen, dass die Gasförderer selbst die konventionelle Technik nicht im Griff haben. Die Behauptungen der Unternehmen und des LBEG, es hätte in der Vergangenheit mit Fracking keine Probleme gegeben, sind daher zweifelhaft. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Störfälle in Zusammenhang mit konventioneller oder unkonventioneller Erdgasförderung auftraten, aber die Informationen hierüber zurückgehalten wurden.

Darüber hinaus ist die Klimabilanz bei einer unkonventionellen Gasförderung deutlich ungünstiger als bei konventioneller Erdgasgewinnung. Eine Stellungnahme des Umweltbundesamts (UBA: „Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland - Stand Dezember 2011 -“, S. 5) weist darauf hin, dass Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, der sehr hohe Energieeinsatz und Methan-Emissionen würde unkonventionelles Erdgas klimaschädlicher als Erdöl machen und bereits in die Nähe von Steinkohle rücken lassen. Eine im Rahmen des von EXXON finanzierten „InfoDialog-Prozesses“ erstellte Studie des Öko Institut e.V. kommt zu ähnlichen Ergebnissen.

Begründung

Ich fordere daher: Die sofortige Aussetzung aller Gasbohrungs- und Fracking- Maßnahmen in Niedersachsen. Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuweisen, das Fracking-Verfahren bis auf weiteres - sowohl im Bezug auf die Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, als auch auf die Erdgasförderung - auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse abzulehnen. Eine Reform des Bundesbergrechtes dahingehend, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Bohrungen, sowohl für das Aufsuchen als auch für das Gewinnen von unkonventionellem Erdgas, vorgeschrieben wird. Ziel muss es sein, das Bergrecht in das Umweltrecht zu integrieren. Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, eine Bundesratsinitiative zur grundsätzlichen Modernisierung des Bundesberggesetzes zu ergreifen bzw. entsprechende Initiativen anderer Bundesländer zu unterstützen, da dieses Gesetz veraltet und daher nicht annähernd geeignet sei, die Risiken heutiger Förderverfahren wie das „Fracken“ zu bewerten. Keine direkte Subventionierung der Betriebe durch Senkung der Förderabgabe bzw. Befreiung von der Förderabgabe, um noch mehr Anreize für das Hydraulic Fracturing zu schaffen. Die seit dem 01.01.2011 geltenden entsprechenden Regelungen der „Niedersächsichen Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe“ sind umgehend zurück zu nehmen. Bei der Entscheidung über eine Zulässigkeit des „Hydraulic Fracturing“ muss der Sicherheit für Mensch, Natur und Umwelt immer Vorrang eingeräumt werden, dass der gesamte Aufsuchungs- und Explorationsprozess transparent und unter Einbindung der Bevölkerung, der Kommunen und der „Träger öffentlicher Belange“ geschieht. Dass sicherzustellen ist, dass keine Substanzen zur Anwendung kommen, die eine Beeinträchtigung oder Gefährdung von Grundwasservorräten darstellen. Dass die Liste der Stoffe, die zum Einsatz kommen, sowie dessen prozentuale Aufteilung im Vorfeld öffentlich gemacht werden muss. Dass der Einsatz von Fracking- Technologien in Trinkwassergewinnungsgebieten, Wasserschutzgebieten und Vorsorgegebieten für die Trinkwassergewinnung, sowie in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht genehmigt wird. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass bei Bohrungen zum Aufsuchen oder zum Fördern zwingend immer ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchgeführt wird; Dass die Entsorgung des Frack-Wassers ohne Gefahren für die Umwelt gewährleistet wird. Bei Bekanntwerden neuer Sachverhalte (Risiken) über das Fracken muss die Genehmigung zur Förderung von Gas, auch im Nachhinein, aberkannt werden.
Das für Schäden, die direkt oder indirekt durch das Fracking verursacht werden der Verursacher haftet. Die Beweislast muss beim Verursacher liegen und im Zweifel immer angenommen werden, dass das Fracking die Ursache des Schadens ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.03.2012
Petition endet: 17.05.2012
Region: Niedersachsen
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Hier werden nicht bekannte und nicht ausreichend kommunizierte Risiken zu Lasten künftiger Generationen wissentlich in Kauf genommen. Die Förderabgaben für Naturgas aus Tonstein wurden am 10.Oktober 2010 auf 0 reduziert. Lohnt sich das Verfahren sonst nicht?

Risiken gibt es auch bei anderen Energiegewinnungsformen, z.B. Atom-, Wasser- und Windkraft. Fakt ist: Wir brauchen Energie, und sollen wir lieber weiter mit Atomkraft fortfahren oder mit Luftverschmutzenden Kohlekraftwerken unseren Strom erzeugen? Fakt ist auch, dass regenerierbare Energien wie Wind und Wasser bei weitem nicht ausreichen, die benötigte Energie abzudecken.

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