346 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Petitionsauschuß des Landtags
Wir fordern sie auf den Abschnitt 3 von §3 wieder so ins Nichtrauchergesetz auf zu nehmen . (3) Rauchverbote gelten nicht
a) in für nur vorübergehende Zwecke aufgestellten Festzelten sowie
b) bei im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrenden, zeitlich begrenzten Veranstaltungen, soweit es sich um im Brauchtum verankerte regional typische Feste handelt.
Begründung
Viele Vereine kämpfen ums überleben und leben von den wenigen Veranstaltungen im Jahr und sollte nicht mehr geraucht werden dürfen bleiben auch viele Gäste einfach Weg ! Was bedeuten würde das viele Vereine wie Schützen/Karnevals/Sportvereine nicht mehr exestieren können ! Und was das Sterben vieler Dorfvereine zur folge hätte das können sie sich wohl auch schon selber denken oder :
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Petition gestartet:
08.01.2013
Petition endet:
07.07.2013
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Gesundheit
Debatte
Im Schützenverein, dem ich angehöre gibt es z.B. nur verhältniss mäßig wenige Mitglieder und somit auch nur geringe finanzielle Mittel. Wie soll so ein Verein, Strafen von bis zu 2500 € pro Fall bezahlen können. Alleine das Bestellen eines Sicherheitsdienstes zur Umsetzung des neuen Gesetzes verschlingt Unmassen. Dabei ist nicht einmal sichergestellt, dass diese jedes "Vergehen" sehen bzw. verhindern können.
Rauchen ist eine ernsthafte gesundheitliche Bedrohung und wenn ich jemanden in einem Kaffee eine runter hauen würde, wäre es eindeutig verboten - Körperverletzung. Wenn man gezwungen wird, passiv zu rauchen, ist dies meiner Meinung nach eine absolute Körperverletzung. Sollen sich Raucher ruhig ins Krankenhaus bringen und unsere Versicherungspreise in die Höhe ziehen, doch meine Gesundheit ist mir wichtig. Niemand sollte sich in der Lage sehen, dass ihm Körperverletzung wiederfahren wird.